Beiträge von MfG

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    Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und Feedback.

    Zum vorhandenen "Altöl":

    Wir Sammeln in dem Tank nur Altöle bekannter Herkunft. Alle Frischöle sind in der WGK 1 eingestuft. Diese werden in den Getriebe.- Hydrauliksystemen ständig auch unter dem Einsatz von Mycrofilter betrieben und jährlich einer Öl-Probe unterzogen.

    Wir Sammeln in dem Tank nur Altöle bekannter Herkunft. Alle Frischöle sind in der WGK 1 eingestuft. Diese werden in den Getriebe.- Hydrauliksystemen ständig auch unter dem Einsatz von Mycrofilter betrieben und jährlich einer Öl-Probe unterzogen.

    Hallo Community,

    ich habe 2 Fragen bzgl. Prüfpflichten eines "Altöl-Tank" nach AwSV.

    Ein (zugelassener) 720 Liter PE-Kombi-Tank steht in einem einzelnstehenden Häuschen (kein Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiet). Ein paar Besen, Schaufel sowie Aufsaugmaterial stehen ebenfalls im Häuschen.

    Ich würde den Tank als LAU-Anlge betrachten.

    Inhalt des Tanks: In den Tank kommt immer nur das selbe Alt-Öl hinein. Es ist nur 1 Öl Sorte im Einsatz. Das Öl hat die WGK 2.

    Prozess: Gebrauchtes Öl wird aus der Werkstatt mit Hilfe eines 5 Liter Kanister zum Häuschen gebracht und in den Tank gefüllt. Dort wartet das ÖL darauf, wenn der Tank voll ist, abgeholt zu werden.

    Der Altöl-Tank hat als Anlage die Gefährdungsstufe A

    Nun weiter zur Anlage 5 der AwSV (Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten [...]).

    Dort sind, abgesehen von unterirdischen Tanks, keine Prüfzeitpunkte für Anlagen mir der Gefährdungsstufe A genannt.

    Frage 1 : Ist die Herleitung soweit korrekt?

    Frage 2: Unter welche Zeile/Anlage in Anlage 5 würde der beschrieben Tank fallen?

    Zeile 3 - oberirdische Anlage mit flüssigen [...] wassergefährdenen Stoffen, [...]

    oder

    Zeile 8 - Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen.

    Ich bedanke mich vorab für eure Aufmerksamkeit und bin für jeden Tipp froh.