Beiträge von Evemari

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    Nein, es geht mir nicht um Einmalhandschuhe. Folgende Bestandteile ändern sich:

    Die Mengen der Pflaster ändern sich in der neuen DIN 13157:

    • 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
    • 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
    • 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
    • 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
    • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)

    Neu hinzugekommen sind 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.

    Zudem werden zukünftig 2 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683) mit aufgenommen.

    Ich bin als zukünftige Fasi bei mir für die Kästen zuständig. Deshalb die Frage.

    Hallo zusammen,

    die neue DIN 13157 wird mit dem 01.11.2021 gültig. Bis dahin galt die DIN 13157 in der Version 2009.

    Laut DIN-Institut heißt es: "Es dürfen bisherige Behältnisse auch nach Veröffentlichung der Neuausgabe verwendet werden. Generell gilt: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig.

    Das bestehende im Markt befindliche Erste Hilfe Material nach DIN 13157:2009 kann aber immer noch gekauft, aufbewahrt und eingesetzt werden, ohne dass es zu rechtlichen Bedenken kommt."

    Mir ist klar, dass ich den Erste-Hilfe-Kasten weiterhin verwenden kann ( das MHD ist ja auch noch nich abgelaufen), aber muss ich sofort die neu dazu gekommenen Bestandteile nachkaufen?

    Vorab vielen Dank für eure Rückinfo.

    Evemari

    Hallo zusammen,

    vielleicht habt ihr für mich hier eine genaue Antwort. Der Hinweis ist für mich sehr irritierend.

    Laut BG besteht bei einem Wegeunfall---

    "kein Versicherungsschutz:

    • während einer Unterbrechung des Weges (z. B. Einkauf)
    • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen
    • in der Regel bei Abwegen (d. h. bei Wegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen)

    Hinweis: Wird der Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen, steht der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz!"


    Soll ich den Hinweis so deuten, wenn ich auf meinem Weg meinen Einkauf tätige, dass ich während des Einkaufs nicht versichert bin, sollte er aber nicht länger als 2 Stunden dauern, danach aber wieder? Oder bezieht sich dieser Satz nur auf das Abholen der Kinder?

    Vielen Dank für die Rückinfos.

    Evemari

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Rückinfos.

    Nach Rücksprache mit meinem Betreuer ist wohl die Thematik nicht ausreichend. Das habe ich befürchtet. Bei dem Arbeitssystem Gärtner sind schon viele Maßnahmen getroffen worden, aber halt intuitiv. Und wenn ich das Arbeitssystem analysiere und keine Maßnahmen aufweisen kann, dann ist das Thema nicht zu gebrauchen. Obwohl die Gefährdungsbeurteilung fehlt. Die kann ich dann später machen X/.

    Gruß

    Evemari

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier auf der Plattform und hoffe, ihr könnt mir helfen und mir gute inputs geben.

    Ich mache gerade nach der alten Ausbildungsstruktur die Fasi-Ausbildung. Ich muss in 3 Wochen mein Thema einreichen und tappe aktuell noch total im Dunkeln.

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Das Unternehmen (Verwaltung + interner Gärtner und Hausmeister), wo ich arbeite, hat im Bereich Arbeitsschutz nichts schritlich. Keine Gefährdungsbeurteilung, keine Betriebsanweisungen, kein Gefahrstoffverzeichnis... nichts.

    Ich würde gerne eine Arbeitssystembetrachtung machen. Hier ist für mich das Arbeitssystem Gärtner sehr interressant und zusätzlich hätte ich einen kooperativen Ansprechpartner.

    Jetzt meine Frage: In diesem System gibt eine Vielzahl von Gefährdungen, z. B. Aufsitzrasenmäher (Lärm), Erdarbeiten (Biostoffe)... Alle Gefährdungen zu betrachten, wird wohl zu viel sein. Werde mir also die wichtigsten vornehmen.

    Wenn ich jetzt aber feststelle, dass bei der Risikobeurteilung kein Handlungsbedarf vorliegt, da alles schon umgesetzt wurde z. B. Gehörschutz,... was ist dann? Ist dann auch eine Betriebsanweisung, Unterweisung und vielleicht auch eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung eine Maßnahme?

    Habe ich hier vielleicht einen Denkfehler?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    Evemari