Hallo FasiFantasi,
habe mich neulich beim Lernen mit Betriebsanweisungen auseinandergesetzt.
In der DGUV-Information 213-016 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung" habe ich Folgendes gefunden:
"Symbole, Gebots-, Verbots- und Warnzeichen lassen sich in die einzelnen Abschnitte einbauen. Sie erleichtern die visuelle Aufnahme der Informationen." Und weiter: "Eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung sollte nicht länger als 1 bis 2 DIN A 4-Seiten sein..."
Aus eigener Erfahrung sprechen mich Betriebsanweisungen eher an, die mit Piktogrammen versehen sind. Ich würde die Betriebsanweisung aber auch nicht mit Piktogrammen überfrachten sondern "nur" die wichtigsten raussuchen damit sie überschaubar bleibt.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Viele Grüße
Irina