Beiträge von Niko

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    Hallo,

    bei uns gilt ein generelles Rauchverbot, das auch schon zwei Stunden vor Arbeitsbeginn einzuhalten ist.
    Mit Gründung des Standortes wurde diese Regelung als Bestandteil der Arbeitsordnung aufgenommen und gilt somit (theoretisch) für alle Mitarbeiter.

    Eine Ausnahme hat sich doch durchgesetzt: Für Besucher und Mitarbeiter, die nicht direkt in der Fertigung arbeiten, gibt es eine Raucherecke im Freien. Diese ist unter einer Durchfahrtsbrücke (besprinklert, eine Raucherecke für 2600 Mitarbeiter) und hat außer einem feuerfesten Abfallbehälter keine besondere Ausstattung.

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    ich bin auf der Suche nach Informationen und Grundlagen zur Festlegung der Sitzordnung im Großraumbüro.
    Stichworte:
    - soziales Miteinander
    - erfolgreiche Kommunikation
    - effektiver Arbeitsablauf
    - Hierarchien
    - Zufriedenheit
    - Krankenstand
    - "Sick Building Syndrom"
    - etc.

    Die Forderungen der ArbStättV werden natürlich umgesetzt.

    Hat sich jemand schon einmal mit diesem Theam beschäftigt?
    Gruß, Niko.

    Hallo Ralph,

    welches sind denn bei euch die Standard-Prozeduren bei Instandhaltung und Einrichten?
    Schaltet ihr die Anlagen vollständig ab? Alle Energiearten?
    Sperrt ihr den Arbeitsbereich? Stellt ihr Warnschilder auf?
    Gibt es einen expliziten Aufsichtsführenden für die Arbeiten?

    In Osaka habe ich einmal einen Installationstrupp gesehen, die (natürlich allle mit Helm) an einem Schaltschrank gearbeitet haben. Insgesamt 7 Personen. Und 3 davon waren als "lebende Barrikaden" zur Absicherung eingeteilt. Sie hatten leuchtende Stäbe (Star Wars läßt grüßen), die sie permanent geschwenkt haben.
    Ich habe mich dann nicht getraut zu fragen, was denn der eigentliche Inhalt der Arbeit war...

    Gruß, Niko.

    Hallo Sifas,

    die Absicherung von Gefahrstellen wird in unterschiedlichen (Sicherheits-)Kulturkreisen unterschiedlich praktiziert.
    Und Deutschland ist hier nicht unbedingt vorbildlich, wobei auch hier die Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden darf.

    Ich bin der Meinung, dass das sog. LOTO (gegen Wiedereinschalten sichern und Kennzeichnen) und das LOTOTO (Log Out - Tag Out - Try Out: auch den Versuch eine Gefahrstelle zu verursachen, unterbinden) bei uns besser werden kann.

    Unsere amerikanischen Kollegen verlangen ein LOTO bei allen Arbeiten an Maschinen, sobald der vollautomatische Betrieb verlassen wird. Das halte ich für überzogen.

    Unsere japanischen Kollegen arbeiten am liebsten immer mit Schutzanzug, Helm, Schutzbrille, usw.. Auch das muss ja nicht für jede Arbeit so sein.

    Wie seht ihr das?
    Ich halte es z.B. für gerechtfertigt, dass ein Bereich von 2m um einen elektrischen Schaltschrank gekennzeichnet oder abgesperrt wird, sobald dieser geöffnet wird.
    Andererseits sollte es in der Verantwortung desjenigen sein (und seines Vorgesetzten), der am/im Schaltschrank arbeitet, dass er die geeignete Schutzausrüstung verwendet und sichere Arbeitsverfahren anwendet.

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    bei uns wird ein neuer Raum für die Azubis gestaltet. Dort sollen neben allgemeinen Arbeitstischen auch Lötarbeitsplätze und Messarbeitsplätze eingerichtet werden (6x).

    An die ArbStättV, die Elektrosicherheit und eine geeignete Absaugung haben wir schon gedacht.

    Hat jemand noch weitere Stichworte zur Beachtung?
    Gibt es explizite Vorschriften zur Gestaltung von Ausbildungs-Arbeitsplätzen (Mechatroniker)?

    Gruß, Niko.

    Hallo Elke,

    wir haben ein elektronisches "Chemikalien-Informationssystem", welches auch zur Freigabe neuer/geänderter Chemikalien verwendet wird. Damit erfassen wir ca. 98% der Chemikalien am Standort.

    Wir schaffen es aber nicht, alle diversen "Baumarkt-Sprays und -Dosen" zu kontrollieren. Hierzu gibt es Gruppen-BA (z.B. alkoholhaltige Reinigungsmittel), die Bestandteil der jährlichen Gefahrstoff-Grundunterweisung sind.
    Hauptaugenmerk bei den regelmäßigen Begehungen sind nicht die BAs, sondern die sachgerechte Aufbewahrung und die Mengen am einzelnen Arbeitsplatz. Ebenso das Vorhandensein und der Zustand von PSA.

    Gruß, Niko.

    :310:

    Hallo Frank,

    herzlich willkommen.
    Bist du wirklich Vollzeit-Sicherheitsbeauftragter? SiB ist ja eine ehrenamtliche Tätigkeit und ich kenne bisher keinen Arbeitgeber, der hierfür einen Mitarbeiter in Vollzeit freistellt. Aber man lernt ja nie aus....

    Gruß, Niko.

    Hallo Sifas,

    zuerst einmal bin ich mir nicht sicher, in welches Forum dieses Thema gehört.

    Zum zweiten würde es mich interessieren, wie ihr die aktuelle Entwicklung bei der Schweinegrippe umsetzt.

    Wir haben entsprechend der Einstufung der WHO und des RKI (Robert-Koch-Institut) unsere präventiven Maßnahmen anlaufen lassen. Im jetzigen Stadium bedeutet dies:
    - Information und Beruhigung der Mitarbeiter
    - Angebot einer freiwilligen Beratung und Untersuchung beim Betriebsarzt
    - Einschränkung der Geschäftsreisetätigkeiten nach Mexico und USA
    - Reiseapotheke mit Tamiflu u.a. für Geschäftsreisende als Angebot
    - Auffüllen des Bestandes an Desinfektionsmittel
    - Erhöhung der Reinigungsfrequenz der Sanitär- und Pausenräume

    Die Empfehlung, noch möglichst schnell Aktien der Pharmakonzerne zu kaufen, möchte ich nicht aussprechen ;-))
    Gruß, Niko.

    Hallo Mannix,

    ein übliches Problem in diesen Zeiten. Meine Ideen hierzu:
    - PNA Personen-Notsignalanlage nach BGR 139 (teuer und aufwändig, Gegenseite notwendig, sicher)
    - Funksprechgerät mit Lagesensor und Notsignaltaste (teuer, Gegenseite notwendig, sicher, nicht BG-zugelassen)
    - Handy mit Notfunktion (kostengünstig, keine Absicherung wenn der Mitarbeiter handlungsunfähig ist)
    - Funkfinger der Rettungsdienste (Malteser, Johanniter, sicher, abhängig von der Organisation der Rettungsdienste im lokalen Bereich)
    - telefonische Überwachung mit z.B. stündlichem Kontrollanruf
    - Überwachung durch einen Sicherheitsdienst

    Und auch hier gilt mal wieder: Gefährdungsbeurteilung erstellen und Maßnahmen festlegen. Eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere eines Vorfalls ist wichtig:
    - Ist Handlungsfähigkeit gegeben?
    - Ist Selbstrettung möglich?
    - Wie schnell ist Hilfe vor Ort?
    - Welche technischen Hilfsmittel werden wahrscheinlich benötigt?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    der Begriff Aufbewahren wird im Sprengstoffrecht gebraucht, siehe hier insbesondere die 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz:
    Die Verordnung gilt für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen....

    Hierzu hatte ich vor sieben Jahren einen Schriftverkehr mit einem Gewerbeaufsichtsamt. Zitat: ... der besagte Bunker eigentlich nicht im Sinne eines Lagers sondern eher im Sinne einer Aufbewahrung zur Entnahme zu sehen ist ...

    Nur weiß ich bis heute nicht, was im Sinne des GAA die Unterscheidung zwischen Lager und einer Aufbewahrung ist. Das Problem damals wurde gelöst: Es war nur anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig.

    Und zum Schluß:
    Leider habe ich (noch) keine schöne Definitionen. Ich hätte aber gerne welche ;-))

    Gruß, Niko.

    Hallo Sifas,

    wir diskutieren seit heute morgen die Unterschiede zwischen Lagern - Bereitstellen - Aufbewahren.
    Es gibt Differenzen zwischen dem Verständnis des klassischen Arbeitsschutzes (Fortgang der Arbeit), dem Gefahrgutrecht (Bereitstellen zum Transport) , dem Baurecht (kennt nur die Lagerung) und weiteren Regelungen.

    Frage:
    - Gibt es eine zeitliche Unterscheidung der Begriffe ("Eine Bereitstellung von mehr als 24h wird zur Lagerung")?
    - Gibt es allgemein gültige Definitionen? Oder Vorgaben aus Gerichtsurteilen oder Regressverfahren?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    die Unterscheidung bzw. Definitionsfrage:
    "Arbeitsschutz versus Arbeitssicherheit" ist nach meiner Kenntnis bisher nicht einvernehmlich geklärt.

    Ich bevorzuge folgende Definitionen:
    Arbeitssicherheit ist das Ergebnis (Ziel) aller Anstrengungen, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Es ist also der schädigungsfreie Zustand der Arbeitsbedingungen.

    Arbeitsschutz hingegen sind alle Massnahmen, Mittel und Methoden zur Erreichung dieses Zieles. Arbeitsschutz wird meist mit dem Bereich Gesundheitsschutz zusammengefasst. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz untergliedert sich in die Arbeitsfelder Unfallschutz (Schutz vor arbeitsbedingten Verletzungen (Arbeitsunfall)), Technische Arbeitshygiene (Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen (Berufskrankheiten)) und dem Schutz vor Arbeitserschwernissen (Schutz vor arbeitsbedingten Beanspruchungen)). Siehe auch: Lehder, Taschenbuch Betriebliche Sicherheitstechnik 4. Auflage, 2001

    Unsere BG verwendet aber:
    Arbeitsschutz ist der Oberbegriff.

    Begrifflich schließt 'Arbeitsschutz' beide Aspekte ein, sowohl die Arbeitssicherheit als auch den Gesundheitsschutz:

    Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz

    Gruß, Niko.

    Hallo Pöck,

    wie Ralph schon geschrieben hat, bei Mindestanforderungen gibt es keinen Bestandschutz!

    Für Altmaschinen gilt:
    - Erfüllung der Mindestanforderungen (MUSS)
    - Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme innerhalb des Geltungsbereichs (Staat, Bundesland, BG) der einschlägigen Regelung (ZH..., BGV..., VDE..., DIN..., TR..., etc.) (MUSS)

    Anbei noch zwei Links zu Veröffentlichungen bzgl. Gebrauchtmaschinen.
    Gruß, Niko.

    http://www.inglauer.de/sub_html/downl…htmaschinen.pdf

    http://www.bmas.de/coremedia/gene…t__11__2005.pdf

    Hallo,

    Der Anhang 1 der BetrSichV ist die nationale Umsetzung des Anhang 1 der EU-Richtlinie 89/655. Und dieser ist seit 31.12.1992 verbindlich.
    Der Anhang beschreibt MINDESTVORSCHRIFTEN (!!!) und daraus ergibt sich, dass Maschinen und Anlagen, die diese nicht erfülllen erst gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Und für die Argumentation: Wenn ein Unfall an einer Anlage geschieht, die nicht einmal die Mindestvorschriften erfüllt, so ist das Regressverfahren der BG und das Strafverfahren des Staatsanwalts so gut wie sicher.

    Gruß, Niko.

    Hallo Martina, Michael,

    für Spaß bin ich immer zu haben. Auch wenn es mit den amerikanischen Chefs ist.

    Das Thema "Welche vergleichbaren Regelungen zum ASiG haben andere EU-Staaten" würde mich sehr interessieren.
    Es gab mal von der europäischen Kommission einige Infos
    (z. B. http://ec.europa.eu/employment_soc…/austria_de.pdf)
    zur Gewerbeaufsicht in Europa. Leider sind diese aber nicht mehr allgemein zugänglich.

    Gruß, Niko.

    Hallo ,

    herzlichen Dank. Auf der BAuA-Seite gibt es zum ASiG nicht viel in Englisch.

    Und eine EU-Richtlinie zum deutschen System der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist mir auch nicht bekannt?
    Oder habe ich da mal wieder eine Bildungslücke?

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    nächste Woche kommt unser neuer amerikanischer EHS-Direktor zu Besuch.
    Ich möchte ihm gerne erklären, was eine SiFa ist und wie diese organisatorisch eingebunden werden muss.

    Hat hierzu jemand eine englische Übersetzung des deutschen Arbeitssicherheitsgesetz?

    Mit den EU-Richtlinien komme ich in diesem Punkt nicht weiter. Die Übersetzung muss nicht authorisiert sein.

    Gruß, Niko.

    Hallo Thorsten,

    es ist uns bisher nicht gelungen, eine Systematik in den Events zu finden.
    Weder Immissonen noch Emissionen konnten als Verursacher eindeutig identifiziert werden.

    Die Luftproben können und haben wir in unserem eigenen Labor analysiert. Aber auch hier ist ein sehr breites Spektrum an chemischen Substanzen vertreten, die von der Konzentration zu gering sind, um eindeutige Rückschlüße zu ziehen.

    Gruß, Niko.

    Hallo Sifas,

    wir geht ihr mit folgendem Thema um:

    Ca. 2-3 pro Jahr haben wir einen undefinierbaren Geruch an unterschiedlichen Stellen in unserem Fertigungsbereich (90.000 m2).
    Meistens suchen wir dann 1-3 Wochen, um dann einen undichten Abluftkanal, eine undichte Abflußleitung oder einen eingetrockneten Syphon zu finden.

    Die Suche efolgt mit mobilen Multiwarn-Detektionsgeräten (Cl2, F2, CHx, NOx, O2, u.a.), die aber meistens nur wenig bis gar nichts detektieren.
    Alle lösbaren Verbindungen der jungfräulichen Chemikalienversorgung sind mit stationären Leckagealarmsystemen ausgestattet, sodass wir dort eine Leckage mitbekommen sollten.

    Die Geruchsschwelle von Gefahrstoffen ist meistens(!) um ein Vielfaches niedriger als der AGW-Wert. Wie ist aber das Risiko einzuschätzen? Wir haben kürzlich z.B. den Fertigungsbereich für 1,5 Stunden evakuiert, ohne die Ursache des Geruchs finden zu können. So wie er aufgetaucht war, war er auch wieder weg. Oder die Nasen hatten sich daran gewöhnt ???!!!

    Wir haben auch schon über "elektronische Nasen" diskutiert. Die auf dem Markt erhältlichen Systeme sind meistens für Außenbereiche vorgesehen oder die Strömungsverhältnisse im zu überwachenden Bereich müssen exakt bekannt sein.

    Gruß, Niko.