Beiträge von Niko

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    Zitat

    Original von tommygm
    ... wenn ich jetzt aber die Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung z.B. von der BGETE(CD praxisgerechte Lösungen) sehe, dann fehlt diese Bewertung völlig.......

    Hallo tommygym,

    soviel zu Theorie und Praxis. ;)

    Für mich einer der Knackpunkte einer "guten" GefBeUrt.
    Meine Ideen hierzu:
    Eine Beurteilung muss auch eine Bewertung enthalten.
    Und wenn ich eine Bewertung habe, so ergibt sich daraus auch eine Rangliste.
    Und anhand der Rangliste kann ich Prioritäten festlegen, was ich zuerst tue und was ich permanent unter Kontrolle halten muss.
    Danach kommt der permanente Verbesserungsprozess, der dazu führen muss, dass die Rangliste sich zu geringerem Risiko entwickelt.

    Was ich bisher nicht weiß:
    Ist das die Absicht des Gesetzgebers?
    Warum gibt es hierzu seitens der Aufsichtsbehörden keine praktikablen Umsetzungsvorschläge?
    Geht die Verbesserung "nur" bis zum akzeptierten Restrisiko (siehe obigen Beitrag)? Oder wird konsequenterweise im Entwicklungsprozeß auch des akzeptierte Risiko reduziert?

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von eisenhuth
    Die Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

    Hallo,

    und nach
    - §3 Betriebssicherheitsverordnung
    - §7 Gefahrstoffverordnung
    - §3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
    - §3 BGV A1
    - §2.4 Gefahrstoffverordnung Anhang III Nr. 2
    - §3.1.1 BGR 190
    - §4 BGR 198
    - usw., usw.

    Wir haben uns die Aufgabe gestellt, diese Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Und da kommen zwangsläufig die Fragen:
    Was ist eine GefBeUrt im Sinne dieser Vorschriften?
    Was war die Absicht und das Ziel des Vorschriftengebers?

    Gruß, Niko.

    Hallo a.r.ni,

    Zitat

    Original von a.r.ni
    [Gute Definition ... von Dir formuliert? ;)

    Danke für die :7:
    Die Definition ist über einen Zeitraum von einem guten Jahr gewachsen.
    Ich würde gerne mehr in dieser Richtung arbeiten. Aber meine Kolleginnen und Kollegen sind doch sehr stark "operativ" ausgerichtet ("einge-nord-et") und erteilen mir immer eine Abfuhr. An Grundlagenarbeit und strategischer Positionierung haben hier nur sehr wenige Leute Interesse. Leider...

    Und wie das halt im Leben so ist, muss das "Rad immer wieder neu erfunden werden". Auch bei der GefBeUrt.
    Derzeit bin ich am Thema "Akzeptiertes Restrisiko".
    Wunderbares Thema, das sehr viel mit Lebenserfahrung, Kultur, Lebenseinstellung, soziales Umfeld und persönlicher Prägung zu tun hat. Mal sehen, ob auch was brauchbares raus kommt.

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    heute kam mal wieder die Diskussion hoch, was denn eine Gefährdungsbeurteilung eigentlich ist. Insbesondere der Umgang mit Gefährdungen, die nicht wirksam werden, ist bei uns ungeklärt.

    - Gehören die dazu oder nicht?
    - Wenn sie nicht wirksam werden, brauchen sie auch nicht betrachtet zu werden!?
    - Was aber, wenn die Schutzmaßnahmen versagen? Oder sich als unzureichend herausstellen? Vielleicht auch erst nach Jahren?

    Ich verwende folgende Definition, konnte mich aber damit bei meinen Kollegen bisher nicht einvernehmlich durchsetzen:

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist das systematische, den Regeln der Logik folgende, Aufstellen von Risiken, Gefahren und Gefährdungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebes stehen.

    Dabei ist zum Zeitpunkt der Erfassung von Gefährdungen nicht relevant, ob die Gefährdung(en) wirksam werden oder schon sind.

    Entscheidend ist, ob Gefährdungen

    - technologisch
    - aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung
    - aufgrund der betrieblichen Erfahrung der betroffenen Anwender, des Anlagenbetreibers und der Fachabteilung

    als vorhanden zu betrachten sind.

    Die notwendige Beurteilung ist die Einschätzung des Wirksamwerdens von Gefährdungen
    - unter Beachtung der Kriterien relevanter Vorschriften und Regelungen
    - nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts
    - nach der Schwere des Ausmaßes
    - unter Beachtung der bereits umgesetzten, sowie ggf. weiteren umzusetzenden Maßnahmen.

    Wie seht ihr das?
    Gruß, Niko.

    Hallo Hans-Jürgen,

    ich bin seit über drei Jahren bei einem amerikanischen Unternehmen. Zwischenzeitlich wurde eine Fertigungslinie geschlossen und das frei gewordene Personal wird nun schon seit über einem Jahr "durchgefüttert". Die ursprünglichen Pläne zeigten eine neue Fertigungslinie, die im Sommer diesen Jahres mit dem "alten" Personal "live" gehen sollte. Aufgrund der Wirtschaftskrise ist das um min. ein Jahr verschoben.
    Ich denke, bei den meisten anderen, einschl. deutschen Firmen, hätte es schon lange Massenentlassungen gegeben.

    Das nützt dir in deiner Situation natürlich auch nichts und wünsche dir für den neuen Job ab September alles Gute.
    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von Martina111
    Hallo liebe Sifa`s,

    geht es euch derzeit an euerm Arbeitsplatz gut?

    Hallo SiFas,

    als Sifa geht es mir gut.

    Aber ansonsten lässt es zu wünschen übrig. Irgendwie habe ich mir das anders vorgestellt. Und die derzeitige wirtschaftliche Situation macht es nicht gerade leichter, die Situation zu ändern.

    Trotzdem bin ich optimistisch, dass alles gut wird und ich auch weiterhin als Sifa mein (Un-)Wesen mit (Un-)Wissen treiben kann.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    ich befürchte, mit Vorschriften wirst du hier nicht weiterkommen.

    Meine Ideen hierzu:
    - Gefährdungsbeurteilung erstellen, Schutzmaßnahme Stirnlampe aufnehmen (und dann dokumentieren, dass dies vom Verantwortlichen abgelehnt wurde). Hilft zwar den Mitarbeitern nicht weiter, sichert aber dich ab.

    - Kostenaufstellung nach Fehlzeiten, Unfällen, Beinahe-Unfällen. Als Tagessatz nehme ich ca. 400 bis 600 EUR (Lohnfortzahlung, Ersatzpersonal, administrativer Aufwand). Und bei nur 2-3 Ausfalltagen wegen eines Stolper-Unfalls lohnt sich der Kauf schon.

    - Für ca. 30 EUR solltest du eine qualitativ gute LED-Stirnlampe bekommen. Die Batterien halten dort sehr lange und sind einfach zu wechseln. Schau dich doch mal bei den Outdoor-Läden um. Bergsteiger klettern oft nachts und brauchen ein gutes Licht.

    - Frage bei der Aufsichtsperson nach. Vielleicht bekommst du ja von dort die notwendige Unterstützung.

    - Nicht vergessen: Die Fachkraft gibt eine qualifizierte Beratung ab. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Und er muss auch die nötigen Geldmittel bereitstellen.

    Gruß, Niko.

    Hallo BSBs und SiFas,

    derzeit werden bei uns für ein Transportsystem neue Schaltschränke gesetzt. Dummerweise ergab sich heute morgen das Problem, dass direkt neben einem vorgesehenen Stellplatz ein Handbrandmelder an der Wand angebracht ist.

    Jetzt muss der Schaltschrank versetzt werden und ich wurde gefragt, welcher Abstand einzuhalten ist.
    Meine Antwort:
    - Abstände sind nicht exakt vorgeschrieben
    - Der Handbrandmelder muss gut und aus einiger Entfernung sichtbar sein. Dies kann auch durch ein zusätzliches Hinweisschild unterstützt werden.
    - Der Handbrandmelder muss in Fluchtrichtung angebracht sein. Möglichst in der Nähe von Fluchttüren.
    - Der Handbrandmelder muss durch Schlagen auslösbar sein. D.H. es muss genügend Abstand (50 cm) vor dem Brandmelder sein.

    Was sagen die Spezialisten dazu? Brauch ich jetzt schon einen Rechtsanwalt? ?(

    Gruß, Niko.

    Hallo a.r.ni,

    da hast du Recht.
    In meiner Naivität habe ich mal wieder geglaubt, dass das, was Politiker sich vornehmen, auch umgesetzt wird.

    Die GHS-Verordnung gilt (vorerst) nur im Gefahrstoffrecht.
    Da sich aber weite Bereiche mit dem Gefahrgut-Vertragswerk decken, hab ich die Hoffnung, dass noch vor meiner Rente eine wirkliche Vereinheitlichung möglich ist.

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    ich hatte eben für 1,5 Stunden den Referatsleiter Arbeitsschutz der Landesdirektion im Hause (oberste Arbeitsschutzbehörde des Landes).
    Er hat mir mitgeteilt, dass nach einigen Jahren der "Konsolidierung und Harmonisierung" es seit der Verwaltungsreform im Freistaat SN nunmehr wieder eine strikte Trennung zwischen Baurecht und Arbeitsstättenrecht gibt.

    D.H. das Baurecht beurteilt die reine BAU-Genehmigung. Damit ist noch keine Aussage zum sicherheitsgerechten Betrieb des Gebäudes gemacht.
    Und das Referat Arbeitsschutz wird bei Baugenehmigungen in Änderung der bisherigen Praxis nicht mehr automatisch involviert.

    Im Immissionschutzrecht hingegen wird mit einer Baugenehmigung auch eine Betriebsgenehmigung ausgesprochen.
    Nun ist zwar das Umweltgesetzbuch "auf Eis" gelegt, aber die politische Absicht im Umweltschutz ist weiterhin die "Lösung aus einer Hand."

    Ist das für den Arbeitsschutz in weite Ferne gerückt?

    Kann hier jemand weiterhelfen? Wer hat einschlägige Erfahrungen bei Genehmigungen mit der obersten Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Landes? Wie sind die politischen Absichten zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Maschinen, Produkte, Geräte?

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von a.r.ni
    ... aber schlecht ist, dass die Symbole nicht zusammengelegt werden - es wird ja nach wie vor unterschiedliche Zeichen geben ...
    Warum man das dann nicht auch abgeglichen hat, verstehe ich nicht.

    Hallo a.r.n.i,

    habe ich jetzt irgendwas verpasst?
    Die Symbole sind doch zusammengelegt?
    Du hattest doch selbst geschrieben, dass die GHS-Verordnung Gesetzeskraft hat und damit alle anderen Vorschriften deckelt.

    Wir zumindest verwenden ab sofort nur und ausschließlich die GHS-Symbole.
    Gruß, Niko.


    Zitat

    Original von Martina111
    ...wie lange schon aller zwei Jahre an dem Gefahrgutrecht gebastelt wird ...


    Da sächselt es ja gewaltig. ;):D

    Und ob die 69-Rente nur für das Jungvolk (oder nur Jungsifas :P) kommen wird, bezweifle ich. ;(

    69-er Rente

    Zitat

    Original von nj1964
    ...
    Ich fürchte, dass wir alle irgendwann auch unsere Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe überarbeiten müssen.
    ...
    Gruß aus dem Norden

    Hallo,

    ist doch eigentlich gut so. Eine weltweite Vereinheitlichung macht das Chemikalien-Handling als Gefahrstoff und Gefahrgut doch sehr viel einfacher.

    Und wenn wir schon bis 69 arbeiten müssen, dann wenigstens mit etwas sinnvollem. :96:

    Gruß vom (deutschen) Südländer, der im (wilden) Westen lebt und im (nahen) Osten arbeitet.
    Den (kühlen) Norden habe ich noch nicht geschafft...
    Niko.

    Hallo,

    die GHS-Kennzeichnung kann seit 01.12.2008 verwendet werden.
    Ab 01.12.2010 muss sie für Stoffe verwendet werden.
    Ab 01.06.2015 muss sie für Gemische verwendet werden.

    Wir haben uns dazu entschieden, die GHS-Kennzeichnung ab sofort und als einzige Kennzeichnung zu verwenden. Eine doppelte Kennzeichnung stiftet nur Verwirrung, insbesondere durch den Wegfall des Andreas-Kreuzes. Die Änderung bestehender Betriebsanweisungen und Rohrleitungen wird uns aber sicher noch einige Monate beschäftigen.

    Auf Nachfrage bei der BG ETE wurde mir mitgeteilt, dass derzeit keine Überarbeitung der BGV A8 in Arbeit ist. Dem Leiter des Präventionszentrum war nicht einmal bewußt, dass dort Chemikaliensymbole enthalten sind....

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    gut, dass sich das so schnell geklärt und gelöst hat.
    Ich würde hierfür auch kein Konformitätsverfahren durchführen. Das ist reiner Formalismus. Wenn die Gewerbeaufsicht (BG, RP) dies später anfordern sollte, hat man immer noch Zeit, aktiv zu werden.
    Und die Maßnahmen im Arbeitsschutz sind durch die GefBeUrt festgelegt.

    Aber ich muss nochmal darauf hinweissen, dass auch die Aussage der BG ETE sich nur auf die Maschinenrichtlinie bezieht. Es gibt jedoch weitere Richtlinien, die ein Konformitätsverfahren verlangen:
    - Druckgeräterichtlinie
    - Niederspannungsrichtlinie
    - EMV-Richtlinie
    - u.a. ?

    Weiterhin musste das Erläuterungspapier der BG zum Jahresende aktualisiert werden. In der neuen MaschRL gibt es wichtige Änderungen, insb. bei der Herstellererklärung.
    Die BAuA macht hierzu gute Seminare.

    Gruß, Niko.

    Hallo blacksock,

    ein Konformitätsverfahren halte ich für zwingend notwendig. Dafür ist der Hersteller oder Inverkehrbringer der Anlage zuständig.
    Im Minimum ist zu betrachten:

    1. Maschinenrichtlinie:
    Alte Richtlinie 98/37/EG bis 29.12.2009: "Maschine"
    eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie gegebenenfalls von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen usw., die für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind,

    -> Schieber und Pumpe betrachte ich als Maschine

    Neue Richtlinie 2006/42/EG ab 29.12.2009:"Maschine"
    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

    -> Pumpe und evtl. Schieber betrachte ich als Maschine

    Weiterhin ist es nach meinem Verständnis der Maschinenrichtlinie nicht relevant, ob es sich bei der Maschine um permanente Arbeitsplätze oder Bedientätigkeiten handelt. Instandhaltung wird immer notwendig sein. Und im Sinne der MaschRL sind die Mensch-Maschine-Schnittstelle zu betrachten, die es immer gibt.

    Und wenn die Anlage als Druckgerät angesehen wird, so muss auch hier ein Konformitätsverfahren durchgeführt werden:
    Richtlinie 97/23/EG Druckgeräte
    ...
    Artikel 10 Konformitätsbewertung
    (1) 1.1. Der Hersteller von Druckgeräten muß jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen nach Maßgabe dieses Artikels einem der in Anhang III beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen
    ...



    2. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG:

    Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.
    ...
    Artikel 8
    Vor dem Inverkehrbringen müssen die elektrischen Betriebsmittel mit der in Artikel 10 vorgesehenen CE-Kennzeichnung versehen werden, die anzeigt, dass sie den Bestimmungen dieser Richtlinie einschließlich den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang IV entsprechen.
    ...

    3. EMV-Richtlinie 2004/108/EG

    Gegenstand dieser Richtlinie ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts für Betriebsmittel dadurch gewährleisten, dass ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit festgelegt wird.


    ----------------------
    Und dann gibt es noch das Interpretationspapier des BMAS zu "Gesamtheit von Maschinen". Bei einer funktionalen, steuerungstechnischen und sicherheitstechnischen Verknüpfung von Maschinen ist immer auch ein Konformitätsverfahren für die Gesamtmaschine durchzuführen.


    Ich stelle mir bei dieser Problematik immer folgende Fragen:
    - Was ändert sich an der Anlage durch das Konformitätsverfahren?
    - Welche Verbesserungen im Arbeitsschutz sind durch das Konformitätsverfahren zu erwarten und möglich?
    - Welches Risiko birgt ein fehlendes Konformitätsverfahren?
    Danach die Gefährdungen beurteilen und gemeinsam mit dem Betreiber die Maßnahmen festlegen. (Und wir haben uns schon im Einzelfall bewußt darauf verständigt, kein Konformitätsverfahren für verkettete Maschinen durchzuführen).

    Manchmal war es auch schon hilfreich ( ;-)) ), die Aufsichtsperson hinzu zu ziehen. Da gibt es dann sehr amüsante und witzige Diskussionen...
    Gruß, Niko.

    Hallo Sami,

    am neuen Standort wird ein PAS nicht eingeplant. Wir werden unseres sicherlich behalten und auch weiterbetreiben. :)

    Mit den amerikanischen Vorschriften komme ich wohl nicht weiter. Das amerikanische Vorschriftenwerk ist noch umfangreicher und komplexer als das deutsche. Neben Federal, State, Local - Regelungen gibt es eben auch Industrial Standards, die nur für bestimmte Industriebereiche oder nur bei bestimmten Sachversicherern gelten.
    Hier einen Überblick zu bekommen, wäre eine Lebensaufgabe. Nicht umsonst verdienen die US-Lawyers ganz gut.

    Meine Chance sind die BMP - Best Management Practices.
    Wenn ich nachvollziehbar machen kann, wie die Regelungen in Good Old Germany sind und diese Regelungen auch Sinn machen, wird das Planungsbüro Geld für ein PAS bekommen.

    Gruß, Niko (mit k ;()

    Hallo SiFas,

    wir betreiben hier ein PAS (Public Address System, Beschallungstechnik) für das gesamte Werksgelände. Dieses beinhaltet auch Aussenlautsprecher, insbesondere an den Sammelplätzen und an Ausgängen.

    Nun wird überm Teich ein neues Werk gebaut und die dortige Planungsabteilung möchte auf das PAS verzichten.
    Ich halte das für eine Fehlentscheidung und benötige Argumente, um die Entscheidung zu revidieren.

    Gibt es einschlägige Vorschriften hierzu?

    Gruß, Niko.

    herbert: Ich habe ein Verzeichnis "Notfallvorsorge" gesucht. Sollte dies evtl. angelegt werden? Und Brandschutz als Unterkapitel der Notfallvorsorge? Gruß, Niko.