Hallo a.r.ni,
das ist klassischer Fall für S-T-O-P:
S:
Treppe rückbauen und anderen Verkehrsweg installieren - geht wahrscheinlich nicht
T:
1. Treppe mit geschlossenen Trittstufen ausstatten - kostet (viel) Geld
2. Treppenstufen (bereichsweise) mit geschlossenen Platten abdecken - kostet (ein bißchen) Geld und bringt neue Gefährdungen
3. Zutrittsbeschränkung zur Treppe: nur ausgewählte Personen können diese Treppe benutzen durch Abschränkung mit Schlüssel - kostet Geld
O:
1. Arbeitsanweisung: Diese Treppe nur mit geeignetem Schuhwerk begehen - wer hält sich daran?
2. Verbot der Benutzung der Treppe mit Stöckelschuhen - wer hält sich dran?
3. Allgemeine Kleiderordnung - wer trägt die Kosten?
4. Arbeitsanweisung: Verwendung eines anderen Verkehrsweg - wer hält sich dran?
P:
Den Damen wird geeignetes Schuhwerk zur Verfügung gestellt - wer bezahlt?
Ich würde dem "Zuständigen" (Geschäftsführer, Abteilungsleiter) 2-3 Vorschläge (im ASA?) unterbreiten und mit ihm Maßnahmen zur Wirkungskontrolle besprechen. Wenn das nicht der gelebten Sicherheitskultur im Unternehmen entspricht, kannst du dir auch die Unterstützung der BG einholen.
Und noch ein Kommentar:
Zitat
4. Die Damen, die auf ihren Stöckelschuhe bestehen, unterschreiben lassen, dass sie über die Gefahren der Stöckelschuhe informiert wurden und dann die Gitterrosttreppe auf eigene Gefahr betreten?
Halte ich für rechtlich nichtig, da die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten nicht durch solche "Freibriefe" ausgehebelt werden kann. Der Staatsanwalt und die BG werden diese Vereinbarung ignorieren, da
- ein Treppensturz lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen kann
- die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass Stöckelschuhe auf Gitterrosten ein hohes Risiko darstellen
- der Arbeitgeber Maßnahmen zur Unfallverhütung auch gegen den Willen einzelner Mitarbeiter umsetzen muss.
Gruß, Niko.