Beiträge von Niko

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Hallo flohfy,

    in der DIN 524 von 1922 (erinnerst du dich noch :) - schön war die Zeit) wurde eine Normaltemperatur von 20°C festgelegt.
    Weiterhin ist der Wassergehalt des Lagergutes wichtig: Frostfreie Lagerung!

    Das heißt somit für mich: Eine kühle Temperatur ist zwischen +4°C und +20 °C.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    mit folgenden Argumenten haben wir die Prüfung elektrischer Betriebsmittel bisher ohne größere Probleme umgesetzt:
    - Die Fehlerquote an elektrischen Betriebsmittel ist erstaunlich hoch. Es fallen selbst fabrikneue Geräte (insb. Isolationsprüfung an Wasserkochern) durch die Prüfung.
    - Strom sieht man nicht. Und eine Spannung von 230 V kann schon zu tödlichen Verletzungen führen.
    - Schadhafte elektrische Geräte bilden eine immense potentielle Zündquelle. Und nachts und am Wochenende kann das zu einem existenzbedrohenden Schaden führen.

    Ich freue mich schon wieder auf die chinesische Weihnachtsbeleuchtung. Da wird wohl wieder die eine oder andere im Müll landen. Den Schaden hat der Mitarbeiter, der diese illegalerweise in seinem Büro einsetzt.

    Und auch noch wichtig: Kontrolliert mal das "Kleingedruckte" der Sachversicherung. Viele Versicherer verlangen in neuen Verträgen die jährliche Prüfung auf sicheren elektrischen Zustand.

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von a.r.ni
    Du kannst schließlich Dein Vorgehen begründen und wenn Du durch die Leitmerkmalmethode zu "verschärften" Anforderungen kommst, ist das im Sinne der Arbeitnehmer.
    Es ist Deine GefB, in der Du festlegst, die Betrachtung nur mit der Leitmerkmalmethode zu machen.

    Hallo a.r.ni,

    danke für die Antwort. Begründen kann ich das schon, nur durchsetzen bisher nicht.
    Wenn es um verschärfte Anforderungen, so kommt die Erwiderung:
    Bisher gab es die Richtwerte, was soll daran falsch sein...

    Und für mich wichtig: Es ist nicht meine GefBeUrt. Es ist die GefB der Verantwortlichen der Bereiche. Diese müssen auch den Maßnahmen zustimmen und diese in eigener Verantwortung umsetzen.

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von a.r.ni
    Und nehmen wir mal den Fall, dass in solch einem Unternehmen etwas passiert und der Schadensversicherer fragt nach der GefB ...

    Hallo,

    ich kann es mir nicht nehmen lassen, mich auch noch einzuklinken.
    Die Diskussion zeigt doch sehr schön, wie weit Theorie und Praxis bei der GefBeUrt auseinander sind.

    Zu den Sachversicherern:
    Leider ist das Thema GefBeUrt dort noch nicht angekommen.
    Und leider beschränken sich die Sachversicherer (logischerweise) auf den Sachwerteschutz.
    Risk Assessment, Risk Mitigation, Impact Analysis, usw. funktionieren wunderbar, weil die Sachversicherer Druck machen und es direkt mit den Kosten korreliert.
    Nur langsam kommt von Seiten der Sachversicherer der Druck auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Aber immerhin.

    Ansonsten kann ich mich nur anschließen: Ich habe kein Verständnis dafür, dass das ArbSchG nicht den EU-Vorgaben angepasst wird. Das bestätigt doch, dass Deutschland im Arbeitsschutz als "Bremser" angesehen wird. Zumindest von mir.

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von a.r.ni
    ... bei welchen Stoffen / Stoffgruppen / Gefährdungsmerkmalen (siehe R-Sätze) ...

    Hallo a.r.ni,

    seit 01.06.2007 dürfen und ab 01.12.2010 müssen die H-Sätze verwendet werden (bei Stoffen). Es werden 67 R-Sätze durch 71 H-Sätze ersetzt.
    Gruß, Niko.

    Und da kam mal wieder der Schulmeister durch.... :gg:

    Zitat

    Original von *Heike*
    ...Muss bei der Einführung von Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?!...

    Hallo Heike,

    die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Forderung der Gefahrstoffverordnung (§7) und zieht sich inzwischen durch alle Rechtsbereiche. Es ist auch damit zu rechnen, dass die Überprüfung und Kontrolle der GefBeUrt ein Schwerpunkt der Gewerbeaufsicht wird (ist es in Sachsen schon seit 2009). Also lieber jetzt ein gutes System einführen, als dann nach dem Besuch der Gewerbeaufsicht oder des TAB eine "Hauruck"-Aktion durchführen müssen.


    Zitat

    Original von *Heike*
    Wie ist eure Meinung den Betriebsarzt in die Freigabe von Gefahrstoffen zu integrieren?

    Der Betriebsarzt muss in den Beschaffungsprozeß integriert sein. Minimum ist eine Info über die Art und Mengen der Gefahrstoffe. Ob eine explizite Freigabe sinnvoll/machbar ist, hängt von der Betriebsstruktur ab.
    In der Umsetzung der "Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ArbMedVV" und der GefBeUrt ist der Betriebsarzt verpflichtend beteiligt.

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    ich bin ein Befürworter der Leitmerkmalmethode zum Heben / Tragen / Schieben.
    In der Praxis stolpere ich aber immer wieder über Richtwerte zum Heben und Tragen. Z. B. in der
    - BG Bau-Schrift A201
    - Wegweiser eines Bayerischen Landesamtes zum Heben und Tragen

    Wie verbindlich sind diese Richtwerte nun? Als Richtwerte haben sie doch nur Informationscharakter. Am liebsten würde ich diese in die Tonne klopfen und konsequent die Leitmerkmalmethode anwenden...

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    hier noch ein bisschen formales:
    - Nach §14(1) muss der Arbeitgeber Betriebsanweisungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung allen Beschäftigten zugänglich machen. Das gilt für alle Gefahrstoffe.
    - Eine Ausnahme gibt es für wissenschaftliche Laboratorien nach TRGS 526 Kap. 4.1.
    - Gruppen- oder Sammelbetriebsanweisungen sind zulässig entsprechend der Regelung der TRGS 555 Kap. 2.1 Absatz 14.

    Die Regelungen bekommst du über die BAuA-Internetseite:
    Klick mich

    Und bei der BG Chemie gibt es auch viele Informationen:
    Hier darf man klicken

    Und noch zwei Hinweise:
    - Seit Juli diesen Jahres verwenden wir die GHS-Kennzeichnung.
    - Alle Lieferanten haben uns die REACh-Registrierung der an uns gelieferten Chemikalien bestätigt. Jetzt ist von uns zu prüfen, ob der Einsatzzweck auch in der Registrierung vorgesehen/genehmigt ist.

    Gruß, Niko

    Hallo SiFas,

    ich soll eine Stellungnahme zu folgender Problematik abgeben:

    Am Standort werden betrieben:
    - Technisches Alarmsystem (Maschinen und Anlagen)
    - Feueralarmsystem
    - Rauchmeldealarmsystem
    - Gasdetektionssystem für gasförmige Gefahrstoffe
    - Leckagealarmsystem für Flüssigkeiten
    - Digitalfunksystem für Standard- und Notfallkommunikation
    - Ring-Datentransfersystem für alle Arten von Alarmen
    - Sicherheitszentrale

    Welche Fachbereiche sind nun für
    - Festlegen der Anforderungen und Spezifikationen
    - Auswahl und Installation der Systeme
    - Betrieb der Systeme
    - Instandhaltung der Systeme
    verantwortlich? Welche leisten Unterstützung?
    Und welche Schnittstellen gibt es hierzu bei den Fachbereichen? Wie sehen diese aus?

    Hat irgendjemand Erfahrung hierzu? Vielleicht ein Schaubild der LSS-Systeme?

    Gruß, Niko.

    Hallo Golfer,

    es gibt die entsprechenden Regelungen über VdS-, NFPA- oder FM-Standards. Aber dies zu durchschauen, ist eine Lebensaufgabe. Wir haben hierzu extra einen gebäudetechnischen Fachplaner als Brandschutzbeauftragten.

    Einfachste Vorgehensweise, die wir zu Sprühbehinderungen an Sprinklerköpfen praktizieren:
    - Skizze oder CAD-Zeichnung der Ausführung erstellen
    - das Thema mit dem Betreuer des Sachversicherers durchsprechen
    - schriftliche Freigabe der Sachversicherung einfordern

    Damit hatten wir in der Vergangenheit, selbst bei nicht VdS-konformer Bauweise, keine Probleme.
    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    danke für eure Antworten.
    Zwei einzelne Symbole zu verwenden, ist unsere bisherige Lösung.
    Damit haben wir aber zwei Probleme:

    - Auf den Betriebsanweisungen hat es zuwenig Platz für die Fülle an Symbolen (beachtet dann auch keiner mehr, ist ja alles so schön bunt hier)

    - Über unser Chemikalieninformationssystem werden Betriebsanweisungen automatisch generiert und das Programm kann derzeit jeder Anweisung nur ein Symbol zuordnen. Also existieren zwei Anweisungen -Helm tragen- -Gesichtsschutzschild tragen-.
    In der Praxis ist es aber ein kombinierter Helm mit klappbarem Gesichtsschutzschild...

    Gruß, Niko.

    Hallo Moderatoren,

    um Werbung wird man wohl nicht herumkommen und ist soweit auch in Ordnung.
    Vielleicht gibt es ja auch einmal den Zustand, dass die Werbepartner Schlange stehen. Dann kann man auch hier auf Qualität Wert legen.

    Mit dem Haufe-Verlag habe ich so meine ganz persönlichen und subjektiven schlechten Erfahrungen gemacht. Geht es anderen auch so?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    eine BGI stellt den "Stand der Technik" oder eine "BAT - Best Available Technology" oder eine "BKM - Best Known Method" dar.

    Eine BGI ist nicht verbindlich, jedoch
    - wird die Anwendung einer BGI im Fall der Fälle als hinreichend anerkannt
    - müssen Abweichungen von einer BGI sicherheitstechnisch begründet und nachgewiesen werden

    Gruß, Niko.

    Hallo a.r.ni,

    das ist klassischer Fall für S-T-O-P:

    S:
    Treppe rückbauen und anderen Verkehrsweg installieren - geht wahrscheinlich nicht

    T:
    1. Treppe mit geschlossenen Trittstufen ausstatten - kostet (viel) Geld
    2. Treppenstufen (bereichsweise) mit geschlossenen Platten abdecken - kostet (ein bißchen) Geld und bringt neue Gefährdungen
    3. Zutrittsbeschränkung zur Treppe: nur ausgewählte Personen können diese Treppe benutzen durch Abschränkung mit Schlüssel - kostet Geld

    O:
    1. Arbeitsanweisung: Diese Treppe nur mit geeignetem Schuhwerk begehen - wer hält sich daran?
    2. Verbot der Benutzung der Treppe mit Stöckelschuhen - wer hält sich dran?
    3. Allgemeine Kleiderordnung - wer trägt die Kosten?
    4. Arbeitsanweisung: Verwendung eines anderen Verkehrsweg - wer hält sich dran?

    P:
    Den Damen wird geeignetes Schuhwerk zur Verfügung gestellt - wer bezahlt?

    Ich würde dem "Zuständigen" (Geschäftsführer, Abteilungsleiter) 2-3 Vorschläge (im ASA?) unterbreiten und mit ihm Maßnahmen zur Wirkungskontrolle besprechen. Wenn das nicht der gelebten Sicherheitskultur im Unternehmen entspricht, kannst du dir auch die Unterstützung der BG einholen.

    Und noch ein Kommentar:

    Zitat

    4. Die Damen, die auf ihren Stöckelschuhe bestehen, unterschreiben lassen, dass sie über die Gefahren der Stöckelschuhe informiert wurden und dann die Gitterrosttreppe auf eigene Gefahr betreten?


    Halte ich für rechtlich nichtig, da die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten nicht durch solche "Freibriefe" ausgehebelt werden kann. Der Staatsanwalt und die BG werden diese Vereinbarung ignorieren, da
    - ein Treppensturz lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen kann
    - die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass Stöckelschuhe auf Gitterrosten ein hohes Risiko darstellen
    - der Arbeitgeber Maßnahmen zur Unfallverhütung auch gegen den Willen einzelner Mitarbeiter umsetzen muss.

    Gruß, Niko.

    Hallo sicherbkfm82,

    wie bereits genannt, die BGI 650 oder die GUV 23.3 hilft weiter.

    Persönlich würde mich interessieren, woher deine Erkenntnis stammt, dass TFT technisch besser sein sollen als CRTs?
    Bei der Ergonomie und dem Design gebe ich dir Recht.
    Aber was ist mit
    - Bildqualität bei stehenden Bildern (Warum schwören CAD-ler auf die guten alte Röhre?)
    - Recycling (Glas versus Kunststoff?)
    - Stromverbrauch (freiwillig hätte ich mir früher nie einen "Heizlüfter" im Sommer ins Büro gestellt)
    - Lebensdauer (hast du schon einen funktionierenden 20-Jahre alten LCD gesehen?)

    Ein namhafter Hersteller entwickelt übrigens die gute alte Röhre weiter...

    Und ergänzen muss ich natürlich, dass der Untergang der CRTs mir meinen Arbeitsplatz gekostet hat. Und LCDs/TFTs werden nicht in Deutschland hergestellt.

    Gruß, Niko.