Hallo yaandy.
Wenn unsere (Klein-)Kunden die Erst-Erstellung der GFB durch uns erledigt haben möchten, rechnen wir diese komplett separat ab.
Bei Klein(st)Betrieben (< 10 Beschäftigte) bieten wir als Mindest-/Grundbetreuung einen Tagessatz (8 Std.) p. a. an; ergänzende anlassbezogene/betriebsspezifische Betreuung dann über zusätzliches Stunden-Honorar (je nach Entfernung ggf. Anfahrtspauschale mit berücksichtigen).
Möglichkeit:
- 2022: (Erst-)Begehung & (Erst-)Erstellung der GFB; Erst-Erstellung der GFB in 2022 abrechnen + 1 x 8-Std.-Honorar
- 2023 & 2024: Abrechnung v. 1 x 8-Std.-Honorar p. a.
- 2025: Folge-Begehung & Aktualisierung der GFB in 2025; 1 x 8 Std.-Honorar abrechnen
Ggf. ergänzenden (Zeit-)Aufwand über anlassbezogene/betriebsspezifische Zusatzbetreuung zusätzlich abrechnen (-> Vertragsergänzung: ...eine über die durchschnittlich kalkulierte Einsatzzeit von 8 Std. p. a. hinausgehende Einsatzzeit wird durch den Auftraggeber mit einem Honorarsatz von x € pro zusätzlich aufgewendeter Std. vergütet...).
Solltest Du die Befürchtung haben, dass Du mit den (durchschnittlich) 8 Std. p. a. nicht hinkommst, musst Du eben mehr ansetzen...manchmal ist man auch erst hinterher schlauer...
Gruß, Michael
Viel Erfolg!
P. S.: Die 3 Jahre sind ja auch (nur) der max. Abstand; falls er zwischendurch einen Zusatz-Einsatz/-Aufwand benötigt (Unfall, neue Maschine angeschafft o. ä.) ist eben - anlassbezogen - zusätzliche Sifa-Arbeit erforderlich.