Beiträge von yps_73

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    Da die Flaschen nur gelagert werden und nicht angeschlossen sind, sehe ich bei ausreichender Belüftung kein Bedenken und würde nur eine GBU erstellen und kein Ex-Schutzdokument. Lässt sich aber auch schwer abschätzen, da man die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt und somit nicht ermitteln kann ob eine ausreichende Belüftung gegeben ist und es fehlen auch die Angaben welche Gasarten gelagert wird.

    Zu beachten ist noch welche Lüfter eingestzt werden ATEX-Lüfter, da die höchste Konzentration des Staubes im Lüfter bzw. Abluftsystem sich befindet.

    Da gibt es eine Mindesanforderung 1. Explosionsklassen, 2. Temperaturklassen, 3. Gerätekategorie (Gase oder Stäube).

    Alles in abhängigkeit wieviel Staub entsteht. Daher kann muss Gefährdungsbeurteilung erstellt werden und ein Exschutzdokument wo hervor geht ob Ex-Bereich oder nicht.

    Hallo Zusammen,

    da stelle ich mich auch kurz hier vor. Ich bin bei einer Bundesoberbehörde tätig und nun mehr seit seit Februar diesen Jahres fertig mit meiner Sifa Ausbildung. Hier im Forum lese ich schon eine ganze weile mit und da ich vieleicht auch zu dem einen oder anderem Thema einen Beitrag leisten möchte, habe ich mich jetzt auch mal angemeldet.:)

    VG Sven

    Hallo zusammen,

    Auszug aus DGUV Regel 110-003

    Wärme- und Feuchtelasten müssen durch eine wirksame Be- und Entlüftung beseitigt werden. Wenn dies durch eine freie Lüftung allein nicht möglich ist, so ist mindestens eine Abluftanlage erforderlich oder ggf. auch eine raumlufttechnische Anlage mit Zu- und Ab-luft. Die Abluft aus Küchen darf gemäß ASR A3.6 nicht als Zuluft genutzt werden, d. h. eine Luftrückführung ist grundsätzlich unzulässig.

    VG Sven