Beiträge von Andreas H

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    Das ist ja auch völlig logisch; die Idee ist ja auch von mir.... ;)

    Das nächste ist dann, das den Staplerfahrern "beizubringen"... ich neige hier zu einer Art "Dachlatten/Haue/Erinnerungsfunktion"...

    Viel Spaß dabei.

    Guter Mann:thumbup:;)Erstmal bin ich gespannt wann der erste merkt, dass P006 Flurförderfahrzeugverkehr generell untersagt. Sonst sind die Fahrer schon recht verantwortungsbewusst. Das kann man von den Vorgesetzten nicht unbedingt behaupten.8o

    Grüße Andreas

    Guten Morgen zusammen,

    Danke für eure Teilnahme. Es ist tatsächlich genau wie Ihr schreibt. Das Schild klebt da seit Jahren, vermutlich von einem ausgeschiedenen Vorgesetzten angebracht, und alle beziehen es nur auf Stapler. Eigentlich ja genau was ich möchte, aber fachlich ja nicht korrekt. Die Idee von PharmaFFN kam mir auch schon. Ich fürchte aber, dass ich damit nur eine unnötige Diskussion auslöse. Die Idee mit einer zusätzlichen Schrift "Durchfahrt für Gabelstapler verboten" gefällt mir am besten.

    Gruß Andreas

    Guten Morgen,

    das Ganze besteht aus 2 aneinander liegenden ehemaligen Produktionshallen. Zusammen knapp 1000m². Stirnseitig sind nochmal Büroräume abgeteilt. Der ganze Bereich wird genutzt, aber nur gelegentlich. Ich mache mir gerade Gedanken dazu, wie die Fluchtwege verlaufen sollten. In den Gebäuden sehe ich da keine Probleme, weil reichlich Platz für Wege vorhanden ist. Beschilderung muss noch angebracht werden, Fluchtwegeplan habe ich schon grob skizziert. ABER: In allen möglichen Fluchttüren sind diese Hochwassersperren montiert! Ist es nun ausreichend vor einer geplanten Nutzung diese Sperren zu entfernen, oder müssen die ständig raus bleiben um der ASR 2.3 zu entsprechen?

    Ich habe eine normale Brandgefährdung festgestellt, folglich sollte dann eine Grundausstattung an Löscheinrichtungen ausreichen.

    Baurechtlich kenne ich mich da wenig aus. Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung liegt meines Wissens nicht vor. Es war allerdings ein externer Architekt am Umbau beteiligt, da kann ich nochmal nachfragen. Die Rettungswege müssten doch seitens baurechtlicher Anforderungen zumindest für die alte Nutzung festgelegt sein. Dürfen also die Türen dieser Rettungswege überhaupt mit den Sperren blockiert sein? Unabhängig von einer momentanen Nutzung könnte ein Löschversuch der Feuerwehr erschwert werden. Personenanzahl in dem Bereich kann zwischen 1 und 30 liegen. (Vertriebsmeeting gestern mit knapp 30 Externen)

    Schon mal Danke für eure Einschätzungen, bin für weitere Anregungen dankbar.

    Gruß Andreas

    Hallo zusammen,

    in eine ältere Produktionshalle wurde ein Ausstellungs-, und Präsentationsbereich gebaut. Die alten Büroräume sollen außerdem noch für Schulungen und Konferenzen genutzt werden. Angrenzende Bereiche werden weiterhin als Lagerfläche genutzt. Wie im Titel schon erwähnt, wird die geplante Nutzung von der Geschäftsleitung als gelegentlich eingestuft. Orientiert an der Begriffsbestimmung in der ArbStättV sind diese Bereiche für mich auf jeden Fall Arbeitsstätten unserer GmbH. Im Geltungsbereich der Verordnung müssen also die ASR umgesetzt werden.

    Folgendes Problem: Nach 3 Hochwasserschäden wurden in allen Zugängen hüfthohe Barrieren installiert, die nun bei Nutzung des Gebäudes entfernt werden sollen.

    1. Kollidiert diese Vorhaben mit der Formulierung in ASR 2.3 ? Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Oder darf "ständig" auf den tatsächlichen Zeitraum der Nutzung bezogen werden?

    2. Darf man im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die gelegentliche Benutzung berücksichtigen und ggf. nicht alle ASR vollumfänglich umsetzen?

    Zunächst geplant ist eine GBU, Flucht und Rettungswegeplan, Beschilderung, Feuerlöscher+ Erste Hilfe Koffer.

    3. Welche Maßnahmen wären noch umzusetzen?

    Bitte um Ratschläge, es mangelt noch an Erfahrung. Ausbildung im April erfolgreich abgeschlossen, Bestellung zur SiFa letzte Woche.8)

    Gruß Andreas

    Hallo,

    wir haben so eine alte Presse im Betrieb. Ist noch nie umgebaut worden, und wird 5x im Jahr benutzt. Die dort eingesetzten Werkzeuge sind sicher, oder werden sicher gemacht. Was darüber hinaus sind dann die Mindestanforderungen für einen Umbau der Presse? Gelesen habe ich schon Pressenprüfung und Einrichter.

    Gruss Andreas

    Hallo Jutta,

    ich habe erst im August die dritte Präsenzphase, Beschäftige mich aber auch schon mit der Themenauswahl. Hatte kürzlich schon Kontakt zu meinem Praktikumsberater. Schließe mich Micha_K`s Meinung an. Nimm etwas, was Dir auch liegt. Ich komme aus einem technischen Bereich, so hat mir mein Berater dringend empfohlen, dementsprechend ein Thema zu wählen.

    Gruß Andreas

    Entscheidung schon gefallen, hatte ich übersehen.

    In diesem Bereich wird schon ständig erweitert. Es wird aber einfach gemacht, die SiFa lässt man außen vor und beruft sich auf den Umbaustatus. Natürlich ohne auch nur irgendwie tätig zu werden. Scheinbar kräht da ja wohl auch erstmal kein Hahn nach. Bis es zu einem Vorfall kommt...

    Hallo zusammen,

    bei uns wurden vor einem halben Jahr 2 Stanzbiegeautomaten mit einem Entnahme Roboter kombiniert. Jede Anlage für sich hat eine CE Kennzeichnung. Meiner Meinung nach müsste aber dieser Verbund der Anlagen neu abgenommen werden. Soll auch so gemacht werden. Frage: Wie sind da die Fristen? Der Abteilungsleiter begründet die noch fehlende Abnahme, mit dem noch nicht abgeschlossenen Umbau. Alles schon ein halbes Jahr her, mittlerweile ist ein Automat schon wieder erweitert worden. Wo finde ich was zu eventuellen Fristen bei solchen Umbauten?

    Gruß Andreas