Beiträge von Noch ein Igel

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Nein, es bedarf keiner CE-Kennzeichnung bei den Rahmen.

    Die Rahmen sind lediglich mit einer Nummer versehen, um sie zuordnen zu können.

    ->also Gefährungsbeurteilung durch Betreiber.

    Kunde möchte aber eben, dass sie als Bestandteil unserer Anlage betrachtet werden. Auch haben wir bereits unsere Dokumentation angepasst, wo das Handling auch mit diesen fremdgefertigten Rahmen auf unserer Anlage beschrieben wird. Dafür hat der Kunde uns bezahlt.

    Also ich halte fest, der Kunde darf die selbstgefertigten Rahmen nur verwenden, wenn wir diese geprüft haben, und folglich wir diese in unsere Konformität der Gesamtanlage mit einbinden.

    Einwände?

    Der Kunde würden sagen, ihr hab doch die Belastunsgmassen, welche die selbstgefertigten Rahmen aushalten bekommen, und die Prüfung ob diese Rahmen von den Abmaßen her passen, habt ihr auch bewerkstelligt.

    Wieso könnt ihr dann nicht die Konformität dafür übernehmen?

    Müsste ich dann antworten: Nur gefertigt haben wir sie nicht.

    Kunde: Ja und, wo ist das Problem?

    Danke. Ich kann ausschließen, dass es eine Wesentliche Veränderung ist. Es bestehen keine neuen Gefahren. Würde heißen es muss kein neuen Konformitätsverfahren durchgeführt werden.

    Heißt das nun, der Kunde darf die eigens gefertigten Rahmen verwenden?

    @Erwin Vogt: Einbauerklärung brauche ich doch nur bei unvollständigen Maschinen. So ein Rahmen ist meiner Einschätzung nach ein Ausrüstungsteil. Da ist nichts dran, nur ein geschweißter Metallrahmen mit Lastaufnahmepunkten und Verstrebungen.

    Die Maschine funktioniert schon ohne Rahmen, aber ohne Rahmen hätte der Kunde keine Möglichkeit der Ablage von seinen Bauteilen und könnte sie somit nicht in die Kammer einfahren. Die Bauteile ohne Rahmen in die Kammer schmeißen, würde Kammer und Bauteile beschädigen. Wäre also keine bestimmungsgemäße Verwendung.

    Hab diesen Passus (dass nur mitgelieferte Rahmen verwendet werden dürfen) natürlich in der bestimmungsgemäßen Verwendung nicht mit drin, weil es ja damals nicht vorgesehen war, irgendwelche anderen Rahmen zu verwenden. Da hab ich nur drin, dass für die Bauteile vorab eine Bauraumprüfung getan werden muss sowie die zul. Gesamtmasse nicht überschritten werden darf.

    Man hätte das evtl. in die vorhersehbare Fehlanwendung mit aufnehmen können. Werde ich in Zukunft so tun.

    Danke E.weline für deinen Input.

    Zur Info:

    Wir bauen SonderSondermaschinen. Jede Anlage ist extrem individuell und kundenspezifisch.

    Warum der Kunde woanders Rahmen fertigen lassen hat, liegt evtl. an der Distanz, seine Bauteile sind derart spezifisch geformt, dass die Aufnahme-Rahmen absolut maßgeschneidert sein müssen. Da ist es evtl. beim Kunden vor Ort einfacher mit jemanden wegen so etwas zusammen zu arbeiten. Zudem ist der Kunde ein BigPlayer, der hat etliche Partner für alles.

    Uns liegen keine Fertigungszeichnungen zu den fremdgefertigten Rahmen vor.

    Du hast Recht, die Idee dies als extra Serviceleistung anzubieten kursierte hier intern auch schon. Aber dann müsste man die fremden Rahmen prüfen, eventuell ihre Belastung prüfen, was nicht zuerstörungsfrei geht. Ob auch eine Analyse der Fertigungszeichnungen genügt, müsste ich mit den Konstrukteuren besprechen.

    Warum der Kunde nicht selbst CE Zertifizierung lässt ist: ->Weil der Kunde nicht selbst in der Haftung für irgendetwas sein will. Als BigPlayer lässt man soetwas andere machen oder versucht es zumindest.

    Der Verwendungszweck wird nicht verändert durch die anderen Bauteile, die andere Rahmen erfordern. Unsere Anlage prozessiert im Prinzip Bauteile aller Art, sofern sie nicht zu groß und zu schwer sind und eben auf die Rahmen aufsetzbar sind.

    Moin Moin,

    keine wesentliche Änderung.

    Sind die Rahmen Bestandteil der Maschine?

    Hmm, das ist die Frage!

    Wir haben Rahmen mit der Maschine ausgeliefert, also was diese betrifft ja.

    Wir haben Rahmen konstruiert und gefertigt und als Ausrüstung für die Maschine nachgeliefert, also was das betrifft ja.

    Die Rahmen die der Kunde irgendwo konstruieren und fertigen lassen hat, nicht. Es sei denn eben wir sagen - wie der Kunde wünscht-, die gehören zur Maschine und damit zu unserer CE. Doch wie ist hier der korrekte Werdegang?

    Hallo,

    ich bin mal wieder mit einer Frage dabei:

    Wir bauen Maschinen, auf die verschiedene Ausrüstungen aufgesetzt werden können. Das sind "einfache" Metallrahmen auf die dann Bauteile aufgesetzt werden, die anschließend in der Maschine bearbeitet werden.

    Diese Rahmen liefern wir mit unserer Maschine mit. Sie sind somit Bestandteil unserer CE.

    Der Kunde hat nun andere Rahmen selbst fertigen lassen, um andere Bauteile in der Maschine bearbeiten zu können.

    Darf der Kunde verlangen, dass wir auch für diese fremdgefertigten Rahmen die CE-Konformität sicherstellen? Der Kunde bezahlt uns, dass wir diese Rahmen in unsererer Betriebsanleitung mit beschreiben, sowie auch das korrekte Handling dieser Rahmen.

    Jetzt steht die Frage im Raum, wie bezüglich der CE damit umgegangen werden soll.

    Was würdet ihr tun?

    Add: "Erschwerend" kommt noch zusätzlich hinzu, dass der Kunde auch weitere Rahmen, die unseren baugleich sind, fertigen lassen hat. Was hier mit der CE-Konformität tun?

    Guten Morgen und danke für Eure Denkansätze.

    Das betrifft auch vor allem Dinge, die mit Wartung zusammenhängen. Klassiker zB "Elektrischer Schlag", aber auch wie du sagts anwald erhöhte Temperatur.

    Ist halt die Frage, bin ich als Hersteller in der Pflicht, ein Produkt welches mir mit bereits CE Konformität verkauft wurde, noch sicherer zu machen? Ich meine nicht. Wenn ich eine CE-konforme Pumpe verbaue, die unter Betriebstemperatur warm wird, muss ich diese nicht kapseln, es genügt ein Warnaufkleber und der Hinweis in der Betriebsanleitung.

    Ich bin der Auffassung, in der Risikobeurteilung beschreibe ich nur Gefahren, die neu entstehen, weil andere Gefahren der Einzelkomponenten bereits in den OEM-Manuals beschrieben sind.

    In der Betriebsanleitung hingegen, bin ich der Auffassung müssten alle vorhanden Restrisiken Erwähnung finden.

    Das ist nur eine Annahme, ich kann diese Annahme nicht beweisen.

    Hallo Ihr,

    ein Hersteller von Maschinen, verbaut in seinen Maschinen vielerlei Zulieferkomponenten.

    Müssen in der Risikobeurteilung nur Gefahren betrachtet werden, die neu entstehen, durch die Kombination dieser Komponenten, oder müssen auch bereits in der Dokumentation der Komponenten beinhaltete Risiken betrachtet werden?

    Sind also als auch als Restrisiken alle die aufzuführen, die nach dem Einbau der Komponenten trotzdem noch verbleiben, oder nur die, welche neu durch die Kombination der Komponenten enstanden sind?

    Ich hoffe es ist verständliche genug, was ich meine.

    Danke Thorsten für deinen hilfreichen Beitrag.


    Dazu ein paar Anmerkungen:

    Auf Seite 30 lesen wir:

    pasted-from-clipboard.png

    Auf Seite 31 lesen wir:

    pasted-from-clipboard.png

    Dennoch:

    pasted-from-clipboard.png

    Die oben genannten notwendigen Informationen (Gefahrenart und Quelle der Gefahr ...), könnten auch in einer Tabelle vorkommen, wie ich sie oben skizziert habe.

    Es ist die Frage, ob die ANSI so strikt vorgibt, wie die Gestaltung sein muss oder ob nur die Inhalte da sein müssen.

    Mein Problem ist, dass die Übersichtlichkeit verloren geht, wenn ich zu jeden Sicherheitsbereich 10 Hinweise nach ANSI-Muster untereinander aufliste.

    Nach meiner Einschätzung müssen ja selbst auch bei einer größeren Anlagen, die Sicherheitshinweise von allen Zulieferkomponten, die an der Anlage verbaut sind, mit in die Betriebsanleitung der Anlage überführt werden, sofern sie ihr Restrisiko nach dem Einbau behalten.

    Hallo liebe Mitstreiter,

    die Frage ist, müssen SIcherheitshinweise zwingend nach der SAFE-Methode dargestellt werden?

    pasted-from-clipboard.png

    https://www.doku-abteilung.de/sicherheitshin…n/#safe-methode

    Ausgangspunkt ist das Kapitel SIcherheit in der Betriebsanleitung, in dem die Restrisiken aufgelistet sind.

    Hervorheben möchte ich vorab nochmal den Unterschied Warnhinweis (warnt explizit vor einer Gefahr, findet sich vorranging in Handlungsanweisungen), Sicherheitsinweis (zeigt allgemeine Sicherheitsregeln im Umgang mit der Maschine, findet sich vorranging im Kapitel Sicherheit).

    Bei komplexeren Anlagen können ziemlich viele Sicherheitshinweise wichtig sein.

    Stellt man hier im Kapitel Sicherheit alle Sicherheitshinweise nach der oben gezeigten SAFE-Methode dar, kann schnell die Übersichtlichkeit verloren gehen:

    pasted-from-clipboard.png

    https://www.tekom.de/fileadmin/user…t-System_01.pdf


    Die Frage ist also, darf man auch SIcherheitshinweise tabellarisch etwa nach Maschinenbereichen sortieren und dann kurz und prägnant etwa mit Warnssymbol und der Gefahr tabellarisch auflisten oder muss immer zwingend die komoplette ANSI-Form und SAFE-Methode eingehalten werden, auch wenn dadurch die Übersichtlichkeit leidet?

    Wäre auch ein Aufbau möglich, in Form einer Tabelle?

    Ort der Gefahr | Warnsymbol | Sicherheitsausrüstung | Beschreibung der Gefahr und deren Vermeidung

    Bei vielen Gefahrenstellen, wäre so eine übersichtlichere Darstellung möglich.

    Ich freue mich auf Meinungen.

    Hallo Mitstreiter,

    ich arbeite bei einem Sonderanlagenhersteller als Technischer Redakteur.

    Wir haben hier das erste Mal so etwas wie eine Serienanlage.

    Bei unseren Sonderanlagen bekommt jede Anlage eine eigene CE-Kennzeichnung mit darauf vermerkter zugewiesener Seriennummer.

    Für diese erste und alle darauffolgenden Serienanlagen möchte ich logischerweise nur eine Betriebsanleitung schreiben.

    Wie würdert ihr es handhaben mit der beigefügten CE-Erklärung?

    Darf man soetwas machen wie "123456(X)" damit mit dieser CE-Erklärung alle Maschinen des Typs "123456" abgedeckt sind?

    Wie wird das gehandhabt bei Serienanlagen und der CE, die ja theoretisch immer die Gleiche ist bei jeder Anlage dieser Serie?

    Im Leitfaden MaschRL steht:

    „Grundsätzlich ist die Seriennummer der Maschine anzugeben, auf die sich die EG-Konformitätserklärung bezieht. Bei in Großserie produzierten Maschinen kann eine einzige EG-Konformitätserklärung erstellt werden, die einen bestimmten Bereich von Seriennummern oder Lieferlosen abdeckt. In diesem Fall ist der durch die Erklärung abgedeckte Bereich anzugeben und für jeden neuen Bereich von Seriennummern oder Lieferlosen eine neue EG-Konformitätserklärung auszustellen. Auf jeden Fall sind die erforderlichen Angaben für die Identifizierung vorzulegen, damit die Verbindung zwischen den einzelnen Maschinen und der für die jeweilige Maschine geltenden EG-Konformitätserklärung hergestellt werden kann.“

    Also müsste das zulässig sein.

    Hier steht Großserie! Naja wir bauen diesen Anlagentyp insgesamt 10x. Also nix mit Großserie.

    Wie handhabt ihr das?

    Der Igel