Beiträge von Liliana

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    Moin Moin,

    in mein Betrieb müssen wir ungefähr 75 Mitarbeitende über PSAgA unterweisen. tehorie und Übung.

    Wir können den Schulung vor Ort machen aber wir haben keine Kapazität die MA selber zu Schulen.

    Kann mir jemand eine Firma der solche Unterweisungen in Hamburg oder Umgebung durchführt empfehlen?

    Vielen Dank.

    ist das wichtig? Ganz ehrlich lieber ein paar Ersthelfer mehr .....

    zu Beachten gilt auch Urlaub, Krankheit, abwesend......

    dadurch ist es viel wichtiger die zeitliche und räumliche Nähe zu berücksichtigen

    Wir haben 550 Mitarbeiter am Standort und knapp über 100 Ersthelfer

    und beachte das "anwesende" in der DGUV V1: du wirst mehr als die Mindestzahl an Ersthelfern ausbilden müssen, um Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Teilzeit, Gleitzeit, Homeoffice, Schicht,... auszugleichen.

    Da bin ich voll eure Meinung, dass wir mehr Leute Schulen sollen.

    Ich will aber nur Verstehen wie mann diese Satz interpretieren muss.

    Ich bin der Meinung, dass an dieser Stelle die Einstufung des Betriebes (BG oder ähnlich) entscheidend ist.

    Bei uns haben wir das aber auch anders geregelt. Wir sind per Einstufung Ingenieurbüro, haben aber eine elektrische und eine mechanische Fertigung. Somit haben wir in den Bürobereichen Ersthelfer und in den Werkstätten. Dort sogar überproportional viele, da wir auch Service für unsere Produkte anbieten und unsere 2-Mann-Serviceteams mindestens einen Ersthelfer dabei haben.

    Guten Morgen Liliana,

    bei den Aufteilungen handelt es sich um die generelle Betriebseinteilung. Es geht nicht um die Einsatzgebiete in den Hallen und Gebäuden.

    Ein Betrieb wird von seinem Versicherungsträger, oft eine der BG'n, gemäß seines Haupteinsatzgebietes eingestuft.

    Bei Fertigung und Werkstätten wird es sich immer um "sonstige Betriebe" handeln.

    Vielen Dank.

    Hallo Liebe Kollegen,

    ich weiß, dass dieses Thema schon diskutiert wurde, aber ich kann keine konkrete Antwort auf meine Zweifel nach der Anzahl der Ersthelfer finden.

    DGUV V1 §26

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung. Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    ...
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
    b) in sonstigen Betrieben 10%,
    ...

    Meine Zweifel ist:

    Kann die der Unternehmer in die selber Betrieb 5% Ersthelfer in Bereiche Verwaltung haben und 10% Ersthelfer in die Sonstige Betrieb (z.B Fertigung, Werkstätte usw.) oder muss ich so verstehen dass der Einstufung von der ganze Betrieb zählt?

    Ich freu mich auf eure Meinung.


    Ciao,

    Liliana

    Moin Moin :23:,

    ich bin in der Forum während meine Ausbildung in Mai eingetreten. Jetzt ist es langsam Zeit dass ich mich vorstelle.

    Iich bin Liliana. Seit verschieden Jahre arbeite ich in Arbeitsschutz Branche. Dieses Jahr habe ich endlich mein Ausbildung als Sifa erfolgreich absolviert.

    Seit ein Monate arbeite ich in ein Werft, obwohl, seit der Anfang meine Karriere, Schiffen gehören zur mein Leben.

    In komme ursprünglich aus *ita*, aber ich lebe und arbeite in Hamburg *schal*seit 2015.

    Ich freue mich sehr auf eure Hilfe und vielleicht kann ich irgendwann auch was dazu beitragen.

    Ciao,

    Liliana