Beiträge von CarstenM

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    Also die Maßnahmevorschläge "als eine Art Brainstorming zu sehen", halte ich für Unfug.

    Bei einem Brainstorming werden alle Ideen ohne Plausibilitätsprüfung gesammelt. Was soll das dem Entscheidungsträger nutzen? Wo ist da die Beratungsleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Natürlich müssen die Vorschläge sinnvoll sein.

    Das kann durchaus hilfreich sein, habe ich auch bereits angewendet. Ein Brainstorming folgt der Trittstein-Methode (siehe E. de Bono). in dritter, vierter Ebene kommt man schon zu realitätsnahen Ergebnissen.

    Das muss natürlich kundig moderiert werden, genau da sehe ich uns Sifas, da wir ja methodenkompetente Berater sind.

    Man kann auch Erhebungsbögen anderer Bereiche ausdünnen, z.B. diesen hier:

    Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen in der öffentlichen Verwaltung - Publikationen - sachsen.de

    Die Ergebnisse sind aber keine Gefährdungsbeurteilung, sondern liefern nur Anhaltspunkte, wo mit geeigneten Methoden (z.B. Beobachtungsinterviews) weiter ermittelt werden sollte.

    Im Öffentlichen Dienst dürfte E12 ganz gut sein. Mehr eher selten, zwischen E10 und E12 ist vieles möglich. E10, Stufe 2 wären 49549.- € und E12 Stufe 6 sind dann 78493.- €

    Im ÖD auf den Arbeitgeber achten, da es verschiedene Tarifverträge gibt. TV-L ist meines Wissens nach der schlechteste, TV-VKA auf Höhe Bund.

    würde sagen da trifft § 8 Abs. 2 ArbSchG:

    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

    Ich bin ein absoluter Freund von Quentic, ist zwar nicht ganz günstig, aber, in meinen Augen, unschlagbar. Unfall- und Beinaheunfälle können über die APP (QR-Code für Formular an jedem Verbandskasten) oder das Programm am PC eingetragen werden. Das Formular wird automatisch in die Unfallmeldung übertragen, hieraus kannst du die Meldung an die BG vornehmen, Unfallanalyse erstellen und gleich Maßnahmen veranlassen usw.......

    seit kurzem gehöre ich auch zum Kreis der Quentic-Nutzer und kann das so bestätigen

    ... und rotierendem Licht auf dem Kopf? :Lach:

    Spaß beiseite. Man kann ja in alles Akkus einbauen, aber dann muss der Umgang damit wirklich allen Menschen klar sein. Eine Herkulesaufgabe ...

    das war sowas hier (Link dient der Veranschaulichung, keineswegs der Werbung):

    kwmobile LED Warnweste Reflektor Sicherheitsweste - Security Weste mit 16 roten LED Lampen - Reflektierende Streifen Warnweste für z.B. Joggen Reiten : Amazon.de: Baumarkt

    Damit wären wir wieder beim Thema -- unscheinbarer Alltagsgegenstand. Da ist vermutlich ein kleiner Li-Ion- oder Li-Po-Akku eingenäht, den macht doch im Falle der Entsorgung keiner raus. Und selbst ein derart kleiner Akku reicht, um eine gelbe Tonne oder einen Müllwagen in Brand zu setzen.

    Ich würde sagen die Aussagekraft oder Schwere der Wirkung wenn man so will, ist gleich.

    Die BAuA ist ja die Forschungseinrichtung der staatlichen Seite (des BMAS), während die DGUV auf autonomer Seite dem BMAS gleichzusetzen ist. Die DGUV hat ebenfalls eine Forschungseinrichtung, das IAG. Dieses ist auf autonomer Seite das Pendant der BAuA. Theoretisch stimmen sich alle untereinander ab und arbeiten zusammen. Theoretisch...

    Der Unterschied zum Argumentieren besteht lediglich darin, wer bei Missachtung vollzieht (wobei sich TAPs der Aufsichtsbehörden und auch der UVT auf beide Rechtsstränge beziehen).

    Vielleicht hilft das weiter:

    "Zurzeit fehlt die eindeutige Aussage, ob eine Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 verpflichtend alle sechs Monate auszuführen ist oder ob ein davon abweichendes Intervall ebenfalls die nationalen Anforderungen in Deutschland erfüllen kann. Dazu spricht das Einheitsblatt entsprechende Empfehlungen aus. Der VDMA hält die Vorgabe, dass eine Überprüfung der Funktion zweimal in Folge alle sechs Monate und danach jährlich erfolgen muss, für bewährt. Darüber hinaus hält der VDMA die Vorgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und auch hinsichtlich der Regeln der Technik für ausreichend."

    Quelle:

    VDMA-Einheitsblatt 24000 veröffentlicht (feuertrutz.de)

    In Schulen dürfte sich das im Wesentlichen um Ladegeräte drehen (während sonst hauptsächliche Wasserkocher und Kaffeemaschinen Thema sind). Mobile devices selbst sind eh nicht prüfpflichtig.

    Aus meiner Sicht sinnvoller Ansatz:

    Schulen mit USB-Einbausteckdosen ausstatten und private Ladegeräte verbieten. USB-Ladekabel kann jeder selbst mitbringen (...oder werden auch bereitgestellt; Schwund einkalkulieren). Laden dann nur unter Aufsicht erlauben.

    Eine Datenverbindung besteht nicht, nur Spannung.

    Ladestationen wie von CarstenQ genannt gingen auch. Dann wieder auf Gesamtkapazität der Akkus achten hinsichtlich Brandschutz.

    Zur TAP: ich hatte anfangs auch den Kontakt gesucht, um mich vorzustellen und die Erwartungen abzuklopfen... Ergebnis, sie besucht uns das erste Mal. Kommentar der Personalchefin: vorher gab es das nicht, ich würde Unruhe reinbringen.

    unbedingt vorher mit der höchsten greifbaren Führungskraft absprechen, mit Hinweis auf den Beratungsauftrag der TAP und dem Ziel der kooperativen Zusammenarbeit

    Noch zum Schluss eine Frage: Wie dokumentiert Ihr? Eigene Gespächsnotiz, Gesprächszusammenfassung per Email oder Protokoll mit Unterschrift?

    Alles davon, je nach Situation.

    Eine Frage dazu die als interne Sifa angestellt sind: Aktuell sind solche Infos ja nur beim AG abgelegt (Outlook etc). Würdet ihr empfehlen, wesentliche Sachen zusätzliche "privat" abzuspeichern? Im Fall einer Ermittlung ist man sonst auf die Kooperatoin der AGs angewiesen... ist natürlich datenschutzmäßig auch sehr brisant. Wie macht ihr das?

    Weitere Sicherung auf jeden Fall, privat lieber nicht. Die meisten öffentlichen nutzen VIS, dort lege ich alle wichtigen Dinge revisionssicher ab. Ansonsten im Outlook das Archiv nutzen und Aufbewahrungsfristen anpassen; wenn vorhanden noch alles auf einem persönlichen Laufwerk sichern.

    Wenn man die Führungskräfte mitnimmt, unterstützt und nicht allein lässt, sind diese eher bereit im Arbeitsschutz mitzumachen. Irgendwann können die das selbst und machen es auch selbst.

    Dann ist auch die Erfahrung da.......

    Wenn man so vorgeht, wie ihr es vorschlagt, dann verhält man sich genauso wie die Führungskräfte, die einem jetzt die Schuhe hinstellen will. Nimm Du, du bist ja jetzt da und für den Arbeitsschutz verantwortlich. Man kann da natürlich mit dem ArbSchuG wedeln. Das bringt dich aber nicht weiter.

    WIR machen das zusammen. Dann sind wir auch schneller fertig. Nach der Begehung sitze ich mit den FKs zusammen am Rechner und besprechen auch gleichzeitig, was geschrieben werden muss.

    Maßnahmenformulieren wir auch gleich, die dann nur noch auf den Weg gebracht werden müssen.

    Völlig richtig!

    Deswegen auch soft start => Informieren, nicht schulen/unterweisen. Dazu gehört auch die Info, dass die TAPs nicht rein strafende Ankläger sind, sondern auch beraten und unterstützen.

    Das bedarf eines ganz langen Atems und einer Engelsgeduld.

    Kann aber leider auch zum quijotischen Kampf werden; hängt ganz vom Unternehmen (und einem selbst) ab.

    Kommt mir inhaltlich seeehr bekannt vor ^^

    Ich halte es für ganz wichtig, von Beginn an klare Grenzen zw. Beraten <> Umsetzen zu ziehen und (idealerweise durch BG) alle Führungskräfte zu Verpflichtung + Verantwortung informieren zu lassen (soft start).

    Die gut bekannte Denke ist: "jetzt kümmert sich jemand um alles, mich (Führungskraft) geht das gar nichts an. Bisher musste ich (Führungskraft) da nie was machen, außerdem habe ich (Führungskraft) gar keine Zeit, keine Ahnung und Lust sowieso nicht"

    => Wenn Du das in 2-3 Jahren nicht gedreht bekommst (Voraussetzung ist die Unterstützung der obersten Leitung), dann weg dort.

    Wir sind Sachkostenträger von zehn Schulen, bei uns läuft das so:

    - Lehrer(in) hat Attest/Gutachten/Stellungnahme von Facharzt/Orthopäde/...

    - Lehrer geht damit zum Betriebsarzt, dieser spricht die (bindende) Empfehlung aus, einen höhenverst. Schreibtisch bereitzustellen

    - Lehrer übergibt das Schreiben des Betriebsarztes dem Schulleiter

    - Schulleiter leitet das Schreiben an unseren zuständigen Schulsachbearbeiter weiter

    - Schul-SB veranlasst Beschaffung des Schreibtisches

    - Rückenschmerzen des Lehrers sind geheilt, auch wenn der Tisch nie hochgefahren wird

    Die Aussage ist leider falsch. Ist ein Sachverhalt in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich geregelt, so ist die jeweils höchste Anforderung aller Rechtsgebiete zu erfüllen. Unabhängig davon, ob dies Landes- oder Bundesrecht ist. Dass die jeweils weiter reichende Schutzvorschrift zur Anwendung kommt entspricht der Systematik des Schutzrechts am besten wie auch im von Mattes14 bereits verlinkten Rechtsgutachten nachzulesen ist.

    In der ArbStättV wurde diesem Sachverhalt in §3a Absatz 4 explizit Rechnung getragen:

    (4) Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Bauordnungsrecht der Länder, gelten vorrangig, soweit sie über die Anforderungen dieser Verordnung hinausgehen.

    stimmt nicht, wie der Vorredner schon gesagt hat.

    Zudem ist das eine ein Gesetz, das andere nur eine Verordnung bzw. sogar nur Stand der Technik (ASR) - also auch kein gleichwertiger Rechtscharakter.

    ach Mist :)

    Ihr habt vollkommen Recht. Dennoch kommt es diesbezgl. immer wieder zu Diskussionen, selbst zwischen den Referaten der Aufsichtsbehörden. Stichwort Denkmalschutz, aber das ist hier nicht Thema.