Beiträge von Rainer Justies

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    hier noch eins...

    Mach Dir die Mühe und friemel die einzelne Tätigkeiten im Freien auf und versuche den Arbeitsablauf so zu planen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Habe ich z.B. beim Rückbau Stb-Hochhaus gemacht. Betonschneideverfahren und dann Plattenweise anschlagen und weg. Da wurde der Arbeitsablauf so geplant, dass nie 2 Leute gleichzeitig an einer Stelle tätig waren. Somit war laut GBU für den Ablauf der Tätigkeit das Tragen der Maske hinfällig.

    Hat der GU auch erst geschimpft. Hab ich die BG zum Termin vor Ort eingeladen, die fanden das Richtig und Toll so. Thema beendet.

    keine Chance.... ist ein Kraftwerksbau..... es laufen mittlerweile recht viele Gewerke hier rum.... Die BG war auch schon hier und von deren Seite rührt sich nix....

    Danke, das ist doch mal Hilfreich.

    Der Gu ist ein japanisches Unternehmen, das die Sicherheitsbestimmungen aus Japan mitgebracht hat. Der Bauherr hat das abgesegnet. Auf dieser BAustelle laufen Sachen ab, die kann man sich nicht vorstellen.

    Machen wir uns nichts vor, das beste Mittel gegen Corona repektive CoVid19 ist immer noch der gesunde Menschenverstand. Die Anordnungen des GU sind aber größtenteils durch nichts zu erklären....

    FFP2 Atemschutzgerät Kat. 1 = Angebotsvorsorge

    Rohbau - FFP wegen Staub etc. bei Tragezeiten von > 4 Std. kann als Pflichtvorsorge angesetzt werden...Abstimmungen hierzu mit BA.

    Wenn ich mir auf den Baustellen die steten Staubentwicklungen ansehe, auch recht sinnvoll. Aber die größte Hürde ist, die Jungs dazu zu bekommen die Dinger auch aufzusetzen. Zu den Staublungen kommt dann meist die Raucherlunge noch hinzu. Ist wahrscheinlich eine Reaktion darauf, dass in der Pause der Staub nicht mehr im Rachen kratzt, dann muss hier der Tabak das Kratzen erzeugen. Bei dem "Kraut" was manche konsumieren, stellen sich mir zusätzlich die Nackenhaare auf (aber das ist ja subjektiv).

    Aber was meistens vergessen wird, dass FFP halt PSA sind. Thema PSA Benutzerverordnung Einweisung und da PSA der Kat. 3 hier praktische Einweisung in richtige Anwendung. Alles fein mit Nachweis.

    Es handelt sich um eine Baustele, auf der permanent FFP 2 Masken auf grund der Corona Situation getragen werden müssen. So ist es seitens des generalunternehmers angeordnet. Tragepausen sind nicht vorgesehen. Aber genau das steht ja in der DGUV.

    Und da es sich, wie schon erwähnt, um ein Atemschutzgerät Kat. 1 handelt, würde ich gerne wissen, ob das einfach so machbar ist.

    Dazu kommt: schwere körperliche Arbeit, bei Wind und Wetter draussen (Ansteckungsgefahr sehr gering)

    Das Thema ist komplex....

    sehr spannendes Thema.

    Wie sieht das aus auf den Baustellen. Ich habe da eine, vor vorgegeben ist, das permanent Masken getragen werden müssen, den ganzen Tag! Was im Rohbau schon eine starke Belastung der leute ist.

    Daher interessiert es micht brennen, ob es da irgendwelche Regularien gibt

    Die DGUV 112-190 ist dazu wenig aussagekräftig. brauchen die Jungs jetzt eine G 26 oder nicht?

    Gruß

    Rainer

    Ich bin Rainer, bin als SiGeKo tätig und war vorher über 30 Jahre als Maurermeister und Polier auf Baustellen in halb Europa unterwegs.

    Die Tasache, das ich fließend Baustelle spreche ;) erleichtert die Tätigkeit ungemein, vielfach werde ich nach Lösungsansätzen bei bestimmten Bauabschnitten in punkto Arbeitssicherheit gefragt.

    Ich freue mich auf einen regen Austausch