Beiträge von Sifa Kfz

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    Die Ausgangsfrage war: Wer darf Schnelltests durchführen? Gemeint waren als nicht "Selbsttests für Laien".

    Eine Stellungnahme hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsschotte (ABAS) in seiner Empfehlung für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" gegeben:

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    1. Probenahme:

    Die Probenahme für den direkten SARS-CoV-2-Nachweis erfolgt in aller Regel aus den Atemwegen und ist von nachweislich fachkundigen (z.B. durch eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich) Personen durchzuführen. Abweichend davon kann die Tätigkeit auf Personen ohne nachgewiesene Fachkunde übertragen werden, wenn die Tätigkeiten unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgt. Die probenehmende Person ist vor Aufnahme der Tätigkeit, auf Grundlage der durch die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellten Betriebsanweisung, mündlich zu unterweisen