Beiträge von MiB

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    Die Brücke wurde leer dort abgestellt und sollte beladen werden. Der Fahrer hat wohl keine Sichtkontrolle durchgeführt oder es hat ihn nicht interessiert. Und die Mannschaft, die die Brücke belädt, wird wohl nicht um die Halle herumgehen und kontrollieren, ob die Brücke betriebssicher ist. Wenn jetzt beim Beladen die Brücke umfällt o. Ä., wer ist dann wohl haftbar?

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Haftung bei Unfällen mit Wechselbrücken. Die Situation: An einer Laderampe unserer Firma steht eine Wechselbrücke, die beladen werden soll. Eine der Stützen steht schief, die diagonale Sicherungsstange weist aufgerissene Schweißnähte auf, was diese Sicherung unwirksam macht. Der LKW, der die Brücke gebracht hat, ist nicht mehr auf dem Gelände. Wer haftet, wenn aufgrund des Versagens der Stütze die Brücke umkippt und Sach-/Personenschäden entstehen? Leider finde ich keine Infos im Netz, aber vielleicht kennt jemand hier die Antwort. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

    Hallo und guten Tag,

    ich bin neu in der Runde und beschäftige mich gerade in der Praktikumsphase der SiFa-Ausbildung mit dem Thema Retourenbearbeitung in einem Versandunternehmen. Dabei geht es um den Transport von Paletten mit Hilfe von Rollenbahnen (siehe Foto eines Elements), die auf dem Boden montiert sind. Sie sind nicht angetrieben, die Paletten müssen von den MA bewegt werden. Ich bin nun schon seit Stunden im WWW unterwegs und suche nach irgendwelchen Informationen über diese Rollenbahnen bezüglich Vorschriften, Richtlinien und Normen. Aber entweder ist das Thema nicht relevant oder ich habe die richtige Informationsquelle nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der mit der Materie Kontakt hat; konkret geht es um evt. vorhandene DGUV- oder BG-Schriften, DIN-Normen o.Ä. zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

    Vielen Dank im Voraus. :)