Beiträge von forman

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    Hallo Tommy,

    Deine Aussage kann ich leider nicht so stehen lassen!!

    Stäube aus Alumininum und/oder Magnesium sind hochexplosiv!!

    Aluminium und Magnesium sind bekanntlich Metalle und damit kein organischer Stoff.

    Wenn ich Materialien aus diesen Metallen strahle, wird sich im Strahlrückstand Staub aus diesen Metallen anreichern, der ab einer bestimmten Konstitution und Konzentration wie Dynamit wirken kann, wenn er gezündet wird.
    Temporis hatte ja auch schon daruf hingewiesen, dass er solche Stoffgemische auf Explosionsfähigkeit hin hat prüfen lassen.

    PF

    Hallo Martina,

    ich war mal kurz ein paar Stunden „internetfrei“ und kann daher erst jetzt „meinen Senf dazugeben“.

    Meine Idee zu deiner Frage wäre zunächst auch erst einmal die Leitlinien zur ArbStättV gewesen, aber die hast du ja schon mit einbezogen.

    Ansonsten geht das m.E. wirklich nur auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen, so wie tommygm es auch schon angemerkt hat.

    BEISPIEL:
    Ein Teil unserer Mitarbeiter hat eine ganze Menge von verstreut liegenden Betriebsanlagen regelmäßig zu betreuen. Dazu gibt es wöchentliche/tägliche Tourenpläne, nach denen die Anlagen angefahren und Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

    Durchschnittlich halten sich die Mitarbeiter 2 mal in der Woche für 15 bis 20 min. darin auf.
    Laut Stellenbeschreibung ist deren Arbeitsplatz „die Anlagen der ….GmbH“ und in Wirklichkeit (nach Lesart der ArbstättV) ihr „Dienstfahrzeug“, denn darin halten sie sich ca. 4 Stunden am Tag auf um von Anlage zu Anlage zu kommen.

    Es gibt für ihre Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung, die darauf hinzielt, dass sie während ihrer Tätigkeit mit wechselnden Einsatzbedingungen und Gefährdungen zu tun haben und sich darauf einstellen müssen:
    z.B.: mal erfolgt der Einstieg in eine Anlage über einen Stahltreppe, mal über eine angebaute Alu-Leiter oder mal über eine Betontreppe ohne Geländer.

    Dann gibt es für die Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung, die z.T. zusammmenfassend für einige Anlagen gemeinsam sein kann aber auch einzeln die Besonderheiten in den verschiedener Anlagen herausstellt.

    Und wie du siehst: eigentlich habe ich hier gar keine „Arbeitsplätze“ und doch habe ich Arbeitsplätze.
    Ich denke ich weis schon, worauf deine Frage hinzielt, aber manchmal ist es wirklich schwer, eine Abgrenzung vorzunehmen.

    Die Sicherheit und Einhaltung von Mindestanforderungen für die Mitarbeiter wirst du im Einzelfall nur mit einer Gefährdungsbeurteilung und nicht allein mit der ArbStättV regeln können.
    Da bleibt dann aber am meisten der Mitarbeiter „auf der Strecke“, weil der sich zwar 25 mal am Tag in zu engen Räumen, mit zu wenig Licht, usw. ….rumschlagen muss, aber eben „nur mal 10 min.“ lang.

    Ich denke auch, eine weitere Differenzierung zur Definition "Arbeitsplätze" lässt sich kaum noch finden.

    PF

    hallo Mabu

    Das scheint mir eine ganz normale Industrietreppe zu sein, wie sie häufig verbaut werden. Ich sehe da erst mal keine Besonderheiten, deshalb hier mal ein paar Anhaltspunkte zum google`n:

    BGI 561
    BGI 859
    DIN 18065
    BAuA, Treppen-Info
    Info-Fachstelle Bau, Nr. 2, Treppen aus Stahl
    DIN EN ISO 14122: Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen
    _ Teil 1:Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen
    (DIN EN ISO 4122-1: 2001)
    _ Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege
    (DIN EN ISO 14122-2: 2001)
    _Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
    (DIN EN ISO 14122-3: 2001)
    _ Teil 4: Ortsfeste Steigleiter (pr EN ISO 14122-4: 2002)

    PF

    Hallo awen,

    sowohl ich, als offensichtlich viele andere, einschließlich Betriebsärzte, auch sehen das genauso.
    Dennoch denke ich, gibt es hier einen unbefriedigenden rechtlichen Spielraum, der möglicherweise für Betroffene unangenehme Folgen haben könnte.

    Im Netz habe ich zum Thema noch ein paar andere Links hierzu gefunden:

    http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1133583

    http://www.vdbw.de/de/arbeitsmedizin/impfungen.php

    http://www.vdbw.de/de/aktuelles/n…riebsaerzte.pdf

    http://www.baua.de/nn_41416/de/Th…html?__nnn=true

    http://www.vdbw-online.de/de/aktuelles/archiv/2006_01_10.php

    PF

    awen
    der Sachverhalt der Notwendigkeit einer Impfung an sich, ist in diesem Zusammenhang erst einmal unbestritten und nicht Gegenstand der Diskussion. Hier geht es offensichtlich darum, dass der Betriebsarzt den Impfvorgang als solchen gar nicht durchführen dürfen sollen, können, ....

    toni:
    "... in der Vergangenheit gab es öfter Diskussionen zu diesem Thema ..."
    Genau!
    Und das neue ArbMedVV hat dazu wiederum keine Regelungen gefunden, das diese Diskussion nun endlich erledigt wäre.

    In dem von mir erwähnten Artikel (habe im Moment leider keine online-Version oder Link davon) werden folgende Thesen vertreten:

    - Das ASiG (§3 Abs 1 Satz 2) ist die Zielvorgabe für den Betriebsarzt: Diese besteht in der Beratungs- und Untersuchungspflicht. Eine ausdrückliche Regelung zum Thema Impfen zugunsten des Betriebsarztes ist darin nicht enthalten!

    - Die neue ArbMedVV hätte keine neue weitere Differenzierung zum Aufgabenbereich des Betriebsarztes vorgenommen. Im weiteren berücksichtigen die §§ 3 Abs. 2 Satz 1 und 2, 2 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs 3 Satz 1 ArbMedVV für den Betriebsarzt ausschließlich eine beratende Funktion, aber keine rechtfertigende Indikatorstellung, um Impfungen selber durchzuführen.

    - Impfungen würden typische Leistungen von niedergelassenen Ärzten sein, Betriebsärzte hätten im Normalfall keine Zulassung als Kassenarzt (außer er betreibt nebenher noch eine eigene Praxis)

    - Auch in der BioStoffV ist nicht geregelt, dass der Betriebsarzt die Impfungen vornehmen kann.

    - Kommt es bei eine betriebsärztlich vorgenommenen Impfung zu Komplikationen, muss der Kassenarzt (nicht der Betriebsarzt) die Behandlung vornehmen und den resultierenden Impfschaden der Krankenkasse melden. Angeblich (nach dem Artikel) wäre in diesem Fall nicht geklärt, wer die Kosten der Behandlung zu tragen hätte.

    Im Ergebnis dieses Artikels wird Unternehmen geraten, die vorgegebenen Aufgabenbereiche des Betriebsarztes genau einzuhalten, um haftungsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
    Der impfende Betriebsarzt würde sich in einer juristisch bedenklichen Lage befinden, da er für diesen Fall keine Ermächtigungsgrundlage hätte.

    Ich halte diesen Artikel für polemisch und in der Sache wenig hilfreich, da das alte Problem nur wieder "aufgewärmt" wird und keine praktikable Lösung für alle Seiten aufzeigt.

    PF

    Hallo Sifa-Welt

    auch ich habe da mal eine Frage:

    Im Zusammenhang mit der neuen ArbMedVV vom 24.12.2008 ist offensichtlich eine schon länger bestehende Problematik in der rechtlichen Einordnung der Durchführung von Impfungen durch den Betriebsarzt wieder in die Diskussion gekommen.

    Insbesondere die Fragestellungen:

    „Ist ein Betriebsarzt überhaupt (nach ASiG und ArbMedVV) ermächtigt und berechtigt Impfungen durchzuführen, oder darf das nur ein niedergelassener Arzt?“

    und

    „Welche rechtlichen Folgen ergeben sich in diesem Fall bei Impfschäden?“

    sind offensichtlich noch nicht endgültig geklärt.

    Ausgangspunkt dieser Fragestellungen ist ein Artikel in der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ Ausgabe 2/09, Seite 123 zu diesem Thema.

    Ist dieses Problem überhaupt schon einmal an Euch herangetragen worden?
    Gibt es da von Euch Erfahrungen, Regelungen, Vereinbarungen mit Bertriebsärzten o.ä. zu diesem Thema?

    PF

    Hallo Uffpasser,

    keine Angst davor!
    Da ihr dort alle gemeinsame "Leidensgenossen" seid, werdet ihr auch ganz schnell zusammenfinden.
    Dafür wird zum Einen schon in den Seminaren gesorgt und zum Anderen ergibt sich das in der gemeinsamen Freizeitgestaltung danach.

    In meiner damaligen Ausbildungsgruppe in Dresden hatten wir dann auch selbst einige gemeinsame Veranstaltungen und Erlebnisse organisiert.
    Und wenn man sich auch ein wenig zusammenfinden möchte, dann wird man ganz erstaunt feststellen könne, was für tolle Potentiale in dem einen oder anderen "Leidensgenossen" stecken.

    Also, viel Erfolg demnächst in Bad Münstereifel.

    PF

    hallo fri

    das mulmige Gefühl vor der LEK 1 hatte wir wohl alle !!
    Keiner wußte, was da auf einem zukommt.

    Aber ich denke - so wie du das schreibst - hast du dich schon gut darauf vorbereitet. Das können dir die anderen, die es schon hinter sich haben, bestimmt auch bestätigen.

    Also dann, frisch ran ans Werk und mit "gesundem Menschenverstand" an die Fragen gehen.

    Wir drücken dir die Daumen!!

    PF

    ... oder abgekürzt UVMG Dieses Gesetz - als Grundlage der Fusionen der BG`s untereinander - liegt nun seit Ende letzten Jahres als aktualisiertes Papier vor. Hintergrundinformationen, den Gesetzestext und eine Gegenüberstellung "alt-neu" (Synopse) findet ihr in den folgenden Links: http://www.dguv.de/inhalt/presse/…eform/index.jsphttp://www.dguv.de/inhalt/presse/…mg-17092008.pdfhttp://www.dguv.de/inhalt/leistungen/dokum/uvmg-synopse.pdf na, dann viel Spaß PF

    Hallo Ralf,

    auch wenn es sich erst mal makaber anhört:

    "Umwege erhöhen die Ortskenntnis"

    Sieh es einfach von der positiven Seite. Auch wenn du noch mal zusätzliche Zeit dranhängen musstest, du wirst merken, dass dir die dabei gewonnenen Erfahrungen irgendwann "das Leben leichter machen".
    Ansonsten sind die von dir gemachten Angaben zum Zeitaufwand manchen Sifa-Azubi eine wertvolle Hilfe.
    Vielen Dank für die Unterstützung.

    PF

    PS, Nachtrag: Wie und wann willst du diesen "Winterspeck" dann wieder los werden ??
    Die meisten haben jetzt noch damit zu tun, das loszuwerden, was du dir jetzt erst noch anfuttern willst.

    @ Martina

    Das sehe ich auch so: nicht allein die Überschreitung eines möglichen Anteils an täglicher Arbeitszeit für eine bestimmte Beauftragtenfunktion bedingt die Bestellung, sondern die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Vorschriften bzw. Gesetze.

    @ Bandele

    Im Rahmen Ihrer Zertifizierung hat sich die TU Berlin folgende Regelung dazu erstellt:
    http://www2.tu-berlin.de/zek/koop/oeko-…/DGB_4311R.html

    Und hier habe ich noch eine Buchempfehlung. Für dich wird die sicherlich zu spät kommen, aber für alle anderen Interessenten könnte sie hilfreich sein:
    http://www.buchhandel.de/detailansicht.…8-3-631-51564-8

    PF

    Hallo Bandele,

    schau mal beispielsweise hier:
    http://www.business-best-practice.de/personal_fuehr…mweltschutz.php

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/072/1107202.pdf


    @ Martina:

    "Meine persönliche Auffassung dazu ist allerdings, dass es besser zusammen geht, als dem Anderen seine Grenzen aufzuzeigen, Das ist auch nicht Inhalt unseres Jobs. Da kann sich doch der AG unbeliebt machen, wenn er das braucht.
    Ich habe lieber ein Miteinander, als die Säbel zu wetzen. Erstmal jedenfalls
    "

    Na, das wäre doch auch genau etwas für unser neues Thema zu den Sifa-Erfahrungen.

    PF

    ... na das fängt ja schon gut an.

    @ Martina

    "sicher keine schlechte Idee, nur ob die User, die der BG, UK.... angehören, das gut finden..."

    ?( ?( ?( wenn es der Wahrheitsfindung dient sollten wir das nicht auslassen.

    "Aber was ich eigentlich sagen wollte: "nichts ist so schlecht, dass es es nicht noch für irgendetwas zu gebrauchen wäre"... Martina als abschreckendes Beispiel... weglach Na ich bin gespannt."

    :D :D :D irgendwo müssen wir ja anfangen und du schreibst ja immer so nett :30:

    @ Hans-Jürgen

    vielen Dank für deinen ersten Beitrag, ich denke, da werden wir noch eine ganze Menge mehr von den anderen dazu hören,

    z.B. von Martina :D :D

    PF

    Hallo alle miteinander, in diesem oder jenen Thema klingt es immer wieder bei Euch an: Man hat so sein Leid als Sifa/Fasi mit seinen Vorgesetzten, mit Firmen Behörden, Unternehmen, Unfallkassen, Mitarbeitern usw. usw. usw. (Siehe z.B. Hier: Lastenhandhabung) Von daher denke ich, das wir uns hier an dieser Stelle vielleicht mal etwas intensiver und zielführender darüber austauschen könnten. Was hält man von dieser oder jener neuen Regelung, wie sind die eigenen Erfahrungen, wo läuft es besonders gut und wo besonders schlecht, wo steckt gerade am meisten Frust drin, worüber ist man gerade besonders ärgerlich, welche Kapriole des Staates oder der Behörden kann man gerade überhaupt nicht verstehen usw. ?? Ich denke hier kann jeder etwas aus eigener Erfahrung beitragen und vielleicht diese oder jede Anregung von anderen Leidensgenossen für sich herausnehmen. Und wenn nicht gerade HIER, auf der SIFAPAGE, wo sollen wir uns denn sonst in so großer Breite Erfahrungen austauschen ?? Also frisch ans Werk, wenn der Frust gerade noch am köcheln ist. PF