awen
der Sachverhalt der Notwendigkeit einer Impfung an sich, ist in diesem Zusammenhang erst einmal unbestritten und nicht Gegenstand der Diskussion. Hier geht es offensichtlich darum, dass der Betriebsarzt den Impfvorgang als solchen gar nicht durchführen dürfen sollen, können, ....
toni:
"... in der Vergangenheit gab es öfter Diskussionen zu diesem Thema ..."
Genau!
Und das neue ArbMedVV hat dazu wiederum keine Regelungen gefunden, das diese Diskussion nun endlich erledigt wäre.
In dem von mir erwähnten Artikel (habe im Moment leider keine online-Version oder Link davon) werden folgende Thesen vertreten:
- Das ASiG (§3 Abs 1 Satz 2) ist die Zielvorgabe für den Betriebsarzt: Diese besteht in der Beratungs- und Untersuchungspflicht. Eine ausdrückliche Regelung zum Thema Impfen zugunsten des Betriebsarztes ist darin nicht enthalten!
- Die neue ArbMedVV hätte keine neue weitere Differenzierung zum Aufgabenbereich des Betriebsarztes vorgenommen. Im weiteren berücksichtigen die §§ 3 Abs. 2 Satz 1 und 2, 2 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs 3 Satz 1 ArbMedVV für den Betriebsarzt ausschließlich eine beratende Funktion, aber keine rechtfertigende Indikatorstellung, um Impfungen selber durchzuführen.
- Impfungen würden typische Leistungen von niedergelassenen Ärzten sein, Betriebsärzte hätten im Normalfall keine Zulassung als Kassenarzt (außer er betreibt nebenher noch eine eigene Praxis)
- Auch in der BioStoffV ist nicht geregelt, dass der Betriebsarzt die Impfungen vornehmen kann.
- Kommt es bei eine betriebsärztlich vorgenommenen Impfung zu Komplikationen, muss der Kassenarzt (nicht der Betriebsarzt) die Behandlung vornehmen und den resultierenden Impfschaden der Krankenkasse melden. Angeblich (nach dem Artikel) wäre in diesem Fall nicht geklärt, wer die Kosten der Behandlung zu tragen hätte.
Im Ergebnis dieses Artikels wird Unternehmen geraten, die vorgegebenen Aufgabenbereiche des Betriebsarztes genau einzuhalten, um haftungsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Der impfende Betriebsarzt würde sich in einer juristisch bedenklichen Lage befinden, da er für diesen Fall keine Ermächtigungsgrundlage hätte.
Ich halte diesen Artikel für polemisch und in der Sache wenig hilfreich, da das alte Problem nur wieder "aufgewärmt" wird und keine praktikable Lösung für alle Seiten aufzeigt.
PF