Wie verhält es sich mit der Anerkennung? Ich habe mich mit der Thematik etwas auseinandergesetzt und gelesen, dass die Anerkennung bei freien Träger nur befristet ist und kein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht.
https://www.mags.nrw/sites/default/…lehrgaengen.pdf
Wenn ich zu einem Unternehmen wechsele, das einer anderen BG angehört, kann es dann sein, dass meine Ausbildung von dieser jeweiligen BG nicht anerkannt wird?
Grundsätzlich beschäftigt mich mich die Frage, ob es Kostellationen gibt, bei denen meine Qualifikationen „nichts mehr Wert“ ist. Es wäre nett, wenn mich jemand etwas aufklären würde. Im Link steht auch etwas von staatlicher Anerkennung / berufsgenossenschaftlicher Anerkennung, was mich etwas verwirrt.
Sorry für meine laienhaften Fragen. Bin noch nicht so gut informiert über das Thema und möchte nicht etwas merken, wenn es zu spät ist.