Beiträge von Shag86

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    Hallo Jess77,

    wir hatten letzte Woche zur Vorbereitung auf die LEK 1(fing gestern bei uns an) eine Sprechstunde. Dort wurden nochmals einige Punkte besprochen, wie es aussehen müsste/sollte.

    Bei den Beanspruchungen sollten kurzfristig und langfristige Folgen betrachtet werden.

    Bei dem Gesundheitsschadenmodell sollte bei vorhersehbare Bedingung mögliche Eigenschaften aufgeführt werden, z.B. Höhe, Rutschfestigkeit usw. Bei der Gefährdung sollen wir einen ganzen Satz hinschreiben, was passieren könnte, z.B. Bei der Dachreinigung könnte der Mitarbeiter beim Arbeiten am Dach durch die fehlende PSA abstürzen.

    Aber vermutlich will das jede Lernbegleitung auch wieder ein wenig anders sehen.

    Grüße

    Daniel

    Herzlich Willkommen im Forum.

    Bezüglich der Ausbildung ist es bei uns ähnlich. Ich stehe jetzt kurz vor der LEK 1.

    Für das Praktikum 1 hatten wir von unseren Lernbegleitern eine Wordvorlage für den Bericht bekommen. So hatten wir da zumindest eine konkrete Vorstellung, was von uns erwartet wird.

    Sicherlich ist der BR bei der Erstellung der GBU nicht mit an Board. Jedoch hat er ein Mitbestimmungsrecht gemäß BetrVG, wie es auch erwähnt wurde. Wenn beschlossen werden soll, dass Masken zu tragen sind oder auch nicht, so hat der BR mitzubestimmen. Wenn man das Mitbestimmungsrecht nach Nummer 7 nicht akzeptieren sollte (warum auch immer..), so gilt in jedem Fall dann Nummer 1 "Ordnung im Betrieb". Eine Anordnung, dass alle Masken tragen oder auch nicht hat auch etwas mit der Ordnung im Betrieb zu tun. Also bitte nicht so, als wenn der BR hier keine Beteiligungsgrundlage hätte...Der BR kann und darf Forderungen entsprechend stellen und der AG hat sich dann damit auseinander zu setzen. Andernfalls steht dem BR in dem Fall auch die Einigungsstelle zur Verfügung.

    Bei uns war das Thema auch mal im Gespräch (Weglassen der Masken). Hier war der Plan, dass die Masken nur aufgesetzt werden sollen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird. Dies wurde jedoch aufgrund der räumlichen Problematik vor Ort dann nicht umgesetzt.

    Da der Arbeitgeber jedoch den Status nicht abfragen darf bzw. die Mitarbeiter diesen nicht preisgeben müssen, dürfte es es schwierig werden, die Maskenpflicht aufzuheben.

    Die CE Konformität wird doch vom Hersteller bestätigt. Nachträgliche Konformität gibt es, soweit ich weiß nicht. Dafür gibt es ja dann die Gefährdungsbeurteilung. Sollte die Anlage inkl. noch nicht in Verwendung sein, könnte die CE Konformität auch ein Ingenieurbüro bestätigen. So hatten wir das bei uns gemacht.

    Grüße

    Daniel

    Guten Morgen Aspirant1505,

    ich stimme dir zu, dass die Rückenschmerzen bei der Gestaltung des Arbeitssystems zu berücksichtigen sind. Dies hatte ich oben auch schon erwähnt (vielleicht nicht so formuliert).

    Hier war aber die eigentliche Frage, ob die Rückenschmerzen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen integriert werden sollen oder nicht. Und dort wurde uns im Seminar erzählt, dass relevante Leistungsvoraussetzungen allgemeine Voraussetzungen der MA sind, die sie benötigen um die Tätigkeit ausüben zu können (wie z.B. Hörvermögen, Sehvermögen, körperliche Fitness,...). Wir hatten da auch drüber diskutiert und erst andere Dinge dort eingetragen. Die Lernbegleiter waren sich dabei auch nicht ganz einig, was da genau rein soll.

    ?(

    Grüße

    Eine Vorerkrankung ist doch keine Leistungsvoraussetzung. Eine Leistungsvoraussetzung ist eine persönliche Fähigkeit/Fertigkeit, die der Mitarbeiter für die Tätigkeit mitbringen muss. In der Betrachtung geht es auch nicht um den einzelnen Mitarbeiter, sondern um die Gefährdung, Belastung oder Ressource, die bei der Tätigkeit entstehen können.

    In der Einsatzplanung muss so eine Vorerkrankung natürlich berücksichtigt werden, sofern bekannt.

    Hallo Daniel,

    wenn ein MA bereits über Rückenschmerzen beim Staubsaugen klagt, wo füge ich das denn an? Oder muss ich das komplett rauslassen?

    Sofern diese Rückenschmerzen nicht von der Arbeit kommen, sollte es bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen nicht berücksichtigt werden, soweit ich das so sehe.

    Bei der Beispiel GmbH werden die "Leiden" der Mitarbeiter auch nicht berücksichtigt. Diese "Leiden" spielen ja eher eine Rolle bei der Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter. Sollte es von der Arbeit kommen, ist es ja eine mögliche Gefährdung aus einer Tätigkeit und würde als Ergebnis beachtet werden.

    Hallo,

    ich befinde mich grad am Abschluss des SEM3.

    Wir haben es folgendermaßen erklärt bekommen:

    bis vorhersehbare Bedingungen passt es mit unserem überein.

    Bei den relevanten Leistungsvoraussetzungen soll laut unseren Lernbegleitern eine persönliche Voraussetzung rein, wie z.B. Sehvermögen, Hörvermögen, körperliche Fitness usw.

    Bei Gefährdung soll nicht der Schaden rein, sondern als Satz formuliert werden, wie das Zusammentreffen von Quelle und Bedingungen geschieht inkl. möglicher Auswirkung. In dem Beispiel wäre dann "Zusammentreffen von Transportmittel mit den Mitarbeitern kann zu Quetschungen, Prellungen u.ä. führen."

    Bei der Exposition sollte man eine genaue Abschätzung geben und nicht pauschal "während der Arbeit" reinschreiben. Also wenn man weiß, dass Transportmittel in dem Bereich 5 mal die Schicht vorbeikommen, sollte auch bei Exposition "5 mal in der Schicht" rein.

    Die Begrifflichkeiten sind teilweise schon recht kompliziert formuliert und auch bei uns gibt es zu den einzelnen Begriffen immer wieder unterschiedliche Ansichten, auch bei den Lernbegleitern selbst.


    Grüße

    Daniel

    Guten Morgen, ich bin gerade mitten im Praktikum 1 und auch bei uns im Kurs gibt es Unstimmigkeiten bzgl. den Ausarbeitungen, die dort gemacht werden sollen oder halt nicht. Wir haben eine Vorlage, die wir füllen sollen, aber so richtig klar ist glaube niemanden, in welchem Umfang dies geschehen soll.