Beiträge von magicmike

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    OK, genau das habe ich als Antwort gesucht...zumindest dass es tatsächlich auch wo steht, DANKE!

    Nur halt wieder mit der Eventualität formuliert: "....das Fräswerkzeug soweit möglich" (Seite 48).

    Aber ich sehe schon, wir machen da eine kleine Umhausung drum rum, die auch wegfliegende Späne zurück hält. Werden das dann in der Arbeitsanweisung festschreiben und den Werkern vermitteln. Wie sie das dann umsetzen müssen sie selber entscheiden. Wenn jemand 30 Jahre Berufserfahrung auf soclhen Maschinen hat, dann ist so einer "beratungsresistent"....;)

    Genau in dem letzten Satz steht:

    "In anderen Fällen, z.B. Ständerbohrmaschine in einer Schlosserei, wäre eine solche Maßnahme aufgrund von häufig einzuwechselndem Werkzeug eher hinderlich. Hier müssen organisatorische (Unterweisung) und persönliche Schutzmaßnahmen (Haarnetz, eng anliegende Kleidung, Handschuhtrageverbot) gewissenhaft angewendet werden."

    In der BGR 100-500 steht: "... sind die Einrichtungen, die das Werkzeug bis auf die Schneidstelle verdecken, zu benutzen...."

    Deshalb die Frage in die Runde wie ihr das in der Praxis handhabt. Eine Fräsmaschine und eine Bohrmaschine sind an der Spindel bis an das Futter verdeckt. Eben nur das Spannfutter und der Fräser schaut heraus.

    Du beschreibst die Vorgehensweise für eine Drehmaschine aber nicht für Fräs- und Bohrmaschine. In deinem Link finde ich bspw. bei Bohrmaschine:

    In anderen Fällen, z.B. Ständerbohrmaschine in einer Schlosserei, wäre eine solche Maßnahme aufgrund von häufig einzuwechselndem Werkzeug eher hinderlich. Hier müssen organisatorische (Unterweisung) und persönliche Schutzmaßnahmen (Haarnetz, eng anliegende Kleidung, Handschuhtrageverbot) gewissenhaft angewendet werden.

    Trifft das auf eine Werkzeugmacher Fräsmaschine auch zu?

    Frage in die Runde:

    Eine Fräsmaschine (keine NC-Steuerung) steht in einer mechanischen Werkstatt (inkl. Ausbildungsbetrieb aber auch langjährige Werkzeugmacher arbeiten daran). An diesem Arbeitsplatz sind in den letzen 10 Jahren keine erheblichen Unfälle oder beinahe Unfälle geschehen. Heute kam unsere externe Fachkraft und meinte, das an diesen Altmaschinen nach Stand der Technik ein Futterschutz angebracht werden soll. Ebenfalls an der Ständerbohrmaschine, die neben der Fräsmaschine steht.

    Wir haben argumentiert, dass bei häufigem Werkzeugwechsel, was in einem Werkzeugbaubetrieb mit manuellen Maschinen (Handrad, Kreuzhebel usw.) ein Futterschutz eher hinderlich und sinnfrei ist. Insbesondere wenn die letzten Jahre an den Arbeitsplätzen nie ein Unfall war.

    Ich sehe ja ein, dass bei CNC-gesteuerten Maschinen eine Umhausung erforderlich ist aber doch kein Futterschutz an einer Werkzeugmaschine, die manuell von Fachpersonal oder Azubis unter Aufsicht bedient werden.

    Wie seht ihr das Thema bzw. geht ihr mit diesem Thema bei euch um?

    Maschinen können nur soweit geschützt werden, damit sie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung noch gerecht werden.

    Was kommt als nächstes, ein Kettenschutz an einer Motorsäge?

    Ich muss doch auch zwischen dem eingesetzten Personal und dessen Fachwissen unterscheiden...

    Hallo PeKe,

    mir geht es ja auch darum, das die Zuleitung absteckbar ist und bei abgeschaltetem Hauptschalter unter Spannung bleibt. Somit ist doch an der Maschine keine Energietrennung erfolgt. Wenn ich die Zuleitung abziehe, dann ist da Dampf drauf und das bei offenem Harting-Stecker.

    Hallo,

    eine Maschine wird in einem Prüfraum platziert. Die elektrische Energiezufuhr erfolgt mittels Kabel. Das Anschlusskabel ist an der Maschine ansteckbar. Die Stromversorgung für die Maschine kommt aus einem zur Maschinengehörenden Schaltschrank, der an der Wand des Prüfraums befestigt ist. Abstand max. 5m. Das Anschlusskabel ist ebenfalls am Schaltschrank gesteckt und nicht fest verdrahtet. Spannung am Kabel 400 Volt 32 Ampere.

    Die Maschine besitzt einen Hauptschalter (rot/gelb) und der Schaltschrank besitzt einen Hauptschalter rot/gelb. Der Hauptschalter an der Maschine schaltet die Energiezufuhr an der Maschine ab, die Zuleitung bleibt bestromt. Der Hauptschalter am Schaltschrank(5m entfernt mit Kabel verbunden und Kabel "nur gesteckt") schaltet als einziges Bedienelement das Kabel stromlos (oder auch wenn ich am Schaltschrank das Kabel abziehe).

    Mich beschäftigt jetzt die Frage, müsste der Hauptschalter an der Maschine nicht in schwarz gehalten sein, da er nicht in den Sicherheitskreis der Maschine eingebunden ist und somit nicht als Not-Aus wirkt? Zweite Frage, müsste in Folge eines schwarzen Hauptschalters an der Maschine ein (noch nicht vorhandener) Not-Aus Taster angebracht werden? Wenn ja, dann wäre ja der Hauptschalter an der Maschine in rot/gelb richtig. Doch wenn ich die Zuleitung an der Maschine abstecke, habe ich Saft auf der Zuleitung (ungeschützter Harting-Stecker) und der Not-Aus an der Maschine wäre wirkungslos.

    Oder denke ich zu kompliziert?

    Schwarmwissen und Meinungen bitte (und DANKE!)|?

    Hey Micha_K,

    ich gebe dir vollkommen Recht und werde meinen Aufwand und Ergebnis (auch eure Sichtweise ohne euch oder diesen Thread zu erwähnen) der GF vorstellen. Mich ärgert es halt nur, dass wir SiFa´s im Nachgang immer das "Geschisse" haben und uns Rechtfertigen müssen.

    Q901S: Das mit der CE-Erklärung geht leider nicht, sorry.

    Hey Jungs,

    ich danke euch für die vielen sehr hilfreichen Tipps und freue mich Unterstützung zu bekommen. Ich werde eure Hilfestellung nun zusammentragen und das dem Hersteller "um die Ohren" hauen.

    Aber vermutlich bleibt es an unserem Betrieb, hier die Nachbesserung zu vollziehen, Schade...

    Aber euch herzlichen Dank! und wem noch etwas einfällt gerne weiter posten.....

    Grüße Mike

    Verstehe ich das richtig?
    Oberkante = oberer Strahlengang = 700 mm über Boden
    Strahlenabstand = 500 mm

    Demzufolge wäre der untere Strahl 200 mm über Boden und logischerweise 2 Strahlen?

    Hallo Micha,

    ja genau, das mit dem Durchsteigen und Übersteigen beschäftigt mich. Der Hersteller der Maschine sagt, er sehe da keine Gefahr. Ich behaupte nachdem ich mir den Link von Waldmann angeschaut habe, dass zum ersten die oberste Kante 1.000 mm hoch sein muss. Wenn ich dann die Lichtschranke auf diese Höhe montieren lasse um konform zu der Anforderung der Norm zu sein, habe ich unten 500 mm zum durchrutschen.

    Belasse ich die Lichtschranke so wie sie momentan montiert ist, habe ich unten 200 mm aber dann auf 700mm den zweiten und letzten Strahl. Der Hersteller sagt diese Montage 200/700 sei konform zur Maschinenrichtlinie.