Beiträge von HEIsi

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    Was wurde denn besprochen? Das tät mich auch interesieren.

    Gab es Anmerkungen zur RLT?

    Es wurde sich die räumliche Gegebenheit angeschaut in Bezug auf die Arbeiten die dort durchgeführt werden sollen.

    Dabei ist geprüft worden ob mit den Arbeitsmitteln (Lackierstand etc.) und den Abläufen in dem Bereich gearbeitet werden kann. Also was für Brandschutzanforderungen, Fluchtweganforderungen, RLT-Anforderungen vorliegen.

    Es wurde festgestellt, dass für diesen Bereich keine Anforderungen in dem Sinne der DGUV 209-046 vorliegen.

    Die F30 Wände sind ausreichend da der Lackierstand und der Ofen 5 Meter Abstand zu diesen haben und an der Trägerwand aus Beton 1,5 Meter.

    Der Lackierstand wird an die RLT angeschlossen für die Direktabsaugung und für den gesamten Raum ist auch noch mal eine RLT vorhanden.

    Die installierte RLT wälzt die Luft einmal komplett im 15 Minutentackt um und reicht damit aus. Die Filtersysteme usw. sind für die speziellen Dämpfe ausgelegt.

    Viele Grüße

    Marcel

    Gerne. ;)

    Das hört sich alles so an, als würde es passen. Geht doch. ;)

    Falls du noch weitere Hilfe brauchst, schreib mich an.

    Schönen Tag.

    Danke dir! :)

    Nach dem Gespräch mit dem Herren von der Fachfirma ist alles geregelt und es geht nun an die Planung. ;)

    Alles klar, mach ich. Danke dir für die Unterstützung! :)


    Viele Grüße

    Hallo Mike,

    erst einmal danke für deine Antwort! Wirklich super informativ und aussagekräftig, echt TOP! :)

    Wir wollen alles an Arbeiten in Auftrag geben, also nichts selbst bauen.

    Es soll nicht direkt eine Kabine in dem Sinn sein, sondern ein Raum in dem ein Lackierstand der Firma DesbaTec aufgestellt werden soll.

    So sieht der aus: https://www.desbatec.com/de/produkte/kl…b-60-bis-sb-200

    Dieser hat in den Anforderungen für einen Ex.-Schutzbereich der Zone 2.

    Wir haben im Raum selber eine raumlufttechnische Anlage ebenso wie der Lackierstand selber.

    In der DGUV Information 209-046 ist unter Punkt 8 Explosionsschutz sind erleichterte Anforderungen angegeben wenn nach der DGUV bestimmte Kriterien zutreffen.

    Zum Beispiel:

    mit einem Rauminhalt von mehr als 30m3, und mit
    • einer Grundfläche von mehr als 10m2
    • weniger als 20ml Beschichtungsstoffe je m3 Rauminhalt in der Stunde und
    gleichzeitig
    • weniger als 5 l je Arbeitsschicht und Raum
    verarbeitet werden.

    Das würde bei uns zumindest zutreffen.

    Ob es aber zu der Ausnahme mit der Kombination mit den Räumlichkeiten und dem Lackierstand kommt, wär interessant.

    Ebenso ist die Frage ob für den Brandschutz dennoch alle Regeln gelten (F90 Wände usw.) oder nicht. Von dem Lackierstand zu den Wänden wäre es ein Abstand von 3 Metern. Und an die Außenwand aus Stahlbeton ca. 1 Meter.

    In dem Bereich kenne ich mich leider nicht aus und hatte zuvor noch keine Berührungspunkte damit.

    Gelagert werden die Lacke in einem Ex.-Schutz Container der Firma DENIOS der mit einer Lüftungsanlage ausgestattet ist. Für die Arbeiten wird jeweils nur der nötige Bedarf geholt und übrig gebliebene Lacke dort wieder eingelagert. Der Lagerort ist für die Mengen beschafft worden und darin werden auch nur zusammen lagerbare Stoffe verbracht.

    Vorgesehen ist ein Haupteingang in den Raum und ein Fluchtweg auf der anderen Seite.

    Durchbrüche oder Ähnliches haben wir keine dort.

    Alle zusätzlichen Geräte, Einrichtungen und Zubehör ist für den Brand- und Ex.-Schutz ausgelegt.

    Der Trocknungsofen würde dann natürlich ein Problem darstellen, dass war auch ein Punkt den ich sofort angesprochen habe.

    Ich erachte es auch nicht für sinnvoll und sicher in dieser Weise und würde gerne eine Fachfirma dafür in Anspruch nehmen, das ist ein Thema wo ich nicht Bedienen kann in dem Umfang.

    Habe auch geschafft das morgen jemand zu uns ins Haus kommt und dafür ein Konzept erstellt, damit wir für alle Gefahren und Anforderungen auf der sicheren Seite sind.


    Viele Grüße und danke für die Antwort

    Marcel

    Hallo liebe Community :)

    zurzeit muss ich mich mit der Frage herumschlagen, ob und wie bei uns im Firmengebäude eine Lackierkabine nachgerüstet werden kann.

    Es wurde gewünscht das die Kabine in einem ungenutzten Bereich in der Oberflächenbehandlung kommen soll. Dabei will man eine Wand plus Decke in form von Trockenbau ziehen. Dazu eine Flügeltür. Der raum hat

    In dieser Kabine soll ein Lackierstand mit direkter Absaugung und ein Trocknungsofen stehen.

    Bei uns werden nur Kleinstserien lackiert und am Tag maximal 2 Liter Farbe + Verdünner in Kombination dafür verwendet.

    Welche Brandschutzanforderungen würden hier vorliegen? Laut DGUV 209-046 bräuchte man bei den Wänden und Decke min. eine Brandschutzklasse von F90 wenn ich das so richtig entnehme. Der Abteilungsleiter meint es gibt hier bei Kleinstmengen die verarbeitet werden Ausnahmen.

    Das kenne ich aber nur vom Ex-Schutz.

    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Meinungen und hoffe die Frage ist verständlich genug.

    Wenn nicht gern einfach nachfragen :)

    Viele Grüße

    Marcel

    Fehlt nur noch die Sifa-Ausbildung ;)

    Haha ja das stimmt, die würde mir noch mal enorm viel bringen.

    So muss ich mich in jedes Thema erst mal richtig einarbeiten, und da ich sonst im Betrieb direkt der einzige bin der dafür zuständig ist kämpft man schon oft auf einsamen Posten ;)

    :516: Marcel hier im Board.

    Was machst Du da genau ?

    Vielen Dank :)

    Ich erstelle z.B. die Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe, plane Begehungen mit der BG oder GAA und bin für die Kommunikation verantwortlich. Ebenso erstelle ich Unterweisungen aller Art und führe diese durch, kümmere mich um die Gefährdungsbeurteilungen und die Aktualisierung.

    Alles davon in zusammenarbeit mit unserer externen FaSi.

    Genau, des sind so die Tätigkeiten von mir :D

    Servus zusammen,

    bin 25 Jahre alt und über meine Tätigkeiten als Sicherheitsbeauftragter in meinem alten Betrieb zu meiner jetzigen Anstellung als Mitarbeiter in der Arbeitssicherheit, die ich seit einem Jahr jetzt ausübe. Ursprünglich komme ich aus der Praxis und bin gelernter Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik.

    Meine aufgaben liegen in der Organisation, Betreuung und Bearbeitung von arbeitssicherheitstechnischen Themen.

    Nebenbei mache ich meinen technsichen Fachwirt bei der IHK um anschließend für meinen Betrieb die FaSi-Ausbildung zu starten.

    Ich freue mich auf interessante Themen zu denen ich hoffentlich als frischer Quereinsteiger was dazu beitragen kann.:)

    Viele Grüße

    Marcel