Beiträge von RaBau

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    Guten Morgen SiFa Gemeinde,

    ich bin auf der Suche nach einer Bedienungsanleitung für den Lindestapler H30 D.
    Im Netz bekomme ich ganz tolle Angebote oder finde Plattformen zweifelhaften Charakters.
    Linde scheint der einzige Hersteller zu sein der keine Bedienungsanleitungen öffentlich auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.

    Deshalb die Frage an Euch, hat jemand diese Bedienungsanleitung und kann sie mir zur Verfügung stellen?

    Danke im Voraus für Eure Bemühungen
    Gruß RaBau

    Hallo awen,

    ich denke die Gefahrstoffverordnung und die dazu gehörenden TRGS helfen einen die für das Expostionsverzeichniss entsprechende Zuordnung zu finden.
    Es gibt aber für die ZED eine gute Erläuterung ab wann ich jemanden aufnehmen muss und wann nicht.

    Ich denke, dass dir diese Erläuterung auch für dein Expostionsverzeichnis helfen würden.

    Wir führen inzwischen die ZED Datenbank und sie hat leider noch ein paar Kinderkrankheiten. Ansonsten ist Sie meiner Meinung nach hilfreich, deshalb würde ich es einmal probieren die Mitarbeiter davon zu überzeugen.

    Gruß RaBau

    Hallo Safety Officer,

    ist eine bescheuerte Situation. Ich schreibe jetzt den Gedanken nieder, die mir als erstes durch den Kopf geschossen ist. Bitte als reines Brainstorming sehen.
    Die Frage die ich mir stelle lautet: Was muss ich machen, dass das Rettungspersonal im schlimmsten Fall beim Absturz von der Leiter nicht stirbt?
    Also wenn ich es nicht vermeiden kann, dass das Verbandsmaterial, Defi und soweiter zu den Verletzten kommen muss, aber die Gefährdung der Person beim Transport des Materials auf der Leiter relativ hoch ist, kann ich etwas finden das sich dieser bei der Rettung nicht selbst verletzten kann.

    Erster Gedanke: Besteht die Möglichkeit das Gewicht und/oder Material auf zwei Personen aufzuteilen. Auf den Bildern die du zeigst sind immer noch weitere Personen dabei. Warum nicht zwei Pakete packen und auf zwei Personen aufteilen.
    Frage die ich mir stelle sind nicht immer zwei Rettungsanitäter mit dabei inkl. eines Notarztes?

    Zweiter Gedanke: Drohne - besteht die Möglichkeit das Material mittels Drohne auf den erhöhten Standort zu bringen. Für mich ist das nichts anderes als ein Paket.
    Vielleicht nicht überall möglich, aber es wäre schon einmal eine Reduzierung der Häufigkeit.

    Dritter Gedanke: Rolle mit Seil: Wie häufig wir auf Baustellen noch das Material mit Seilrollen hochgehoben.Da kann ich mir sogar vorstellen, dass die Leiter als Anschlagpunkt verwendet werden kann.
    Wenn dann die neue Gefährdung körperliche Überlastung aufkommt. Wäre die Erweiterung eine Doppelrolle an der mittels eines Elektroschraubers die Last hochbewegt wird. Geringer Last beim Transport.

    Schönen Wochenanfang

    Gruß RaBau

    Guten Morgen SiFa Community,

    ich beschäftige mich gerade mit der Beurteilung zum Thema Altöle.
    Beim Überarbeiten der Gefahrstof-Gefährdungsbeurteilung unter der Beurteilung der SDB ist mir aufgefallen, dass es vermehrt Öle vorallem Hydrauliköle gibt die jetzt eine Einstufung Giftig bekommen haben.

    Es lässt sich leider nicht gut das verbrauchte Endprodukt Altöl bewerten. Zum einen ob das verbrauchte Produkt auch noch giftig ist. Zum Zweiten da dieses in der Regel eine zusammengekipptes neues Produkt wird.

    Jetzt meine Frage:
    Würdet Ihr diese neue Gefahreneinstufung mit in die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung und -betriebsanweisung mit aufnehmen? Auch unter dem Gesichtspunkt des Kontaktes bei dem Ölwechsel.
    Würdet ihr die Öle beproben lassen? Wobei ich hier ja immer von unterschiedlichen Gemischformen ausgehen muss, je nachdem welche Anlage gerade gewartet wurde.

    Ich danke im Voraus für Eure Antworten.

    Gruß RaBau

    Hallo ElkeH,

    ich darf messen, habe aber kein geeichtes Messgerät. Daher mache ich die Wurfmessungen und lasse eine Fachfirma das Lärmkaster erstellen.
    Was steht im Kataster
    Messgerät, wann kalibriert, Messpersonal
    Ortlichkeit, Messert nach dB(A) und dB(C) wenn vorhanden vergleich mit dem letzten Messwert.

    Dann werden Lärmkarten erstellt, durch die farbige Darstellung ist ganz klar erkennbar wo die Lärmbereiche sind und mit welchen Pegelbereich dort zu rechnen ist.

    Gruß RaBau

    Bei Benutzung von einen Winkelschleifer und PSA gegen Lärm --> Gesundheitsrisiko hoch --> Gefahrenbereich
    Substitution - > nicht möglich
    Technisch - > nicht möglich
    Organisatorisch - > Expositionszeit möglichst gering halten
    Persönlich - > PSA gegen Lärm

    Hallo Achim

    Technische Maßnahme: Verwendung anderer Schleifscheiben, andere Scheibenaufsätze für den Trennschleifer.
    Lärmreduktion erheblich.

    Technische Maßnahme: Schleifarbeitsplatz
    Schallschluckende Elemente im Hallenbereich verbauen
    Lärmreduktion hängt von der Bauart der Halle ab.

    Gruß RaBau

    Also langsam bekomme ich Angst vor dem Berufsstand der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Meiner Meinung ist ein Titel vollkommen egal, eine SiFa muss folgendes an persönlichen Punkten mitbringen
    - Mit Menschen umgehen können.
    - Fachwissen besitzen und anwenden können. -> Grundlagen müssen vorhanden sein, Ausbauen kommt mit den Jahren
    - eingestehen wenn man fremde Hilfe braucht und wenn man Fehler macht

    Das sollte er/sie/es nicht machen
    - nicht nur fertige Ordner mitbringen
    - einen Betrieb nur einmal im Jahr besuchen für eine 1/2 Stunde
    - Beratung durchführen ohne vorher den Prozess angeschaut zu haben
    - Anweisungen schreiben und dann noch im Kopf Musterbetrieb an der Musterstraße 1a 12345 Musterstadt stehen haben.

    Für mich muss sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in das Gewerbe reinarbeiten können. Sie muss denn technischen Prozess verstehen und nicht nur Papier produzieren.
    Die Gefährdungsbeurteilungen sollten mit Hintergrundwissen erstellt werden und da ist die Fachkunde aus technischer Sicht wichtig.
    Er/Sie/Es muss Fachwissen haben und sich in technische Prozesse reindenken können.

    Ironiemodus on
    Langsam verstehe ich auch warum es Personen gibt die meinen, einen hochtechnischen Betrieb betreuen zu können, ohne Ahnung von Technik zu besitzen.
    Aber hervorragend Gesetzestexte zitieren können.

    Die meisten Personen die Branchenfremd sind die sich für den Beruf der SiFa entscheiden, sollten diesen Job nicht nur als Gelddruckmaschine betrachten.

    Aber wenn die BG´en schon keinen Wert auf diese Fachkunde legen, dann können wir ja demnächst ein paar Abiturienten ausbilden oder vielleicht ein paar 8-Klässler. Ironie Modus off.

    Ich bin der Meinung, Schuster bleib bei deinen Leisten. Wenn jemand für einen Bereich das passende Fachwissen hat oder sich dieses Fachwissen erarbeitet kann er/sie/es gerne jeden Betriebe betreuen. Ich persönlich werde keine Betriebe betreuen bei denen mir das grundlegende Fachwissen fehlt.
    Ich kenne sehr viele Fachkollegen mit einem unheimlichen Wissenschatz aus allen Berufsrichtungen. Mit diesen tausche ich mich gerne aus. Auch sind hier absolute Quereinsteiger vorhanden, diese haben mich mit einer hohen Auffassungsgabe beeindruckt.

    Leider kenne ich auch einige Kollegen die Betriebe betreuen ohne die notwendige Fachkunde zu besitzen.
    Ich befürchte das Geld muss stimmen alles andere ist wohl manchmal egal.

    Gruß und schönen Abend

    P. S. viel Spaß beim Zerreißen meiners Beitrages.

    Guten Morgen,

    vielleicht ist das ja ein gewollter Schachzug. Weniger Personal in den Arbeitsschutzbehörden und Gewerbeaufsichtsämtern, da die Unternehmerverbände großen Einfluß auf die Politik haben.
    Ironie on / 283 Tote 2017 - was ist das denn aus Sicht der Unternehmen 0,8 Tote pro Tag. Da sterben im Straßenverkehr doch jeden Tag 10 Personen und das ist laut unserer Bundesregierung das kalkulierte Restrisiko. Denn zur Arbeit darf man auch 150 km am Tag fahren. / Ironie off

    Bei den BG´en das gleich, wer sitzt pa­ri­tä­tisch bei diesen Verbänden mit am Tisch. Die Unternehmer zu 50%.

    Wir in Deutschland meinen wir sind gut im Arbeitsschutz? Es gibt viele große und mittelgroße Unternehmen, so wie manche Branchen die haben ein hohes Verständniss zu diesem Thema. Entweder weil es das Image der Firma schädigt, weil mein keine Aufträge mehr bekommt oder weil einfach ein Fehler die Anlage, Menschenleben kostet und die Umwelt stark geschädigt wird wenn der QHSE Bereich nicht mehr funktioniert.

    Aber es gibt genug Unternehmen, Firmen da ist ein Menschenleben nicht der Dreck unter den Fingernägeln des Geschäftsführers, Vorstandes wert.
    Warum etwas machen, wenn ich es doch aus kaufmännischer Sicht 20-25 Jahre Ruhe habe bevor ich überhaupt von den Behörden wahr genommen werde.
    Wenn ich dann Probleme habe sitze ich diese noch einmal 20 Jahre aus und dann gehe ich in Geschäftsführer Rente.

    Es gibt benachbarte EU Staaten bei denen kann das zwar auch vorkommen, aber es ist nicht mit der Vielzahl der Ereignisse zu rechnen.

    Gruß RaBAu

    Sehr geehrter Herr Al_MTSA,

    wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Mitarbeiter mit einer kaufmännischen Ausbilung bei Ihnen die Ausbildung machen würde?
    ist das dann auch zulässig und darf sich diese Person dann im Anschluss Ingenieur nennen?

    Gruß RaBau

    Hallo Rott,

    ich habe das Gefühl, das hier mit dem Gürtel und dem Hosenträger gearbeitet wird, also so ähnlich wie Michael

    Wie sind die Befugnisse bei Euch niedergeschrieben.
    Wer darf was? Wer darf wann?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ständig auf der Baustelle. Was steht in deinen Berichten? Schreibst du Berichte?
    Die Frage nach der Weisungsbefugnis ist wichtig. Hast du diese ja oder nein. Wenn nein, wer muss die Mängel ansprechen und abstellen lassen?
    Ist das geregelt.

    Wir bzw. du schreibst hier schon auf einer sehr hohen Flugebene. Ich habe aber das Fundament (Befungisse, wer steht über wem, wer muss abstellen usw.) noch nicht verstanden.
    Ist das sauber geklärt?

    Wenn der Architekt ständig Mängel aufzeigt, dann lasse dir doch auch die Gegenmaßnahmen aufzeigen.
    Ich sehe es so, alle Seiten wollen eigentlich das selbe zumindestens im Zug der Erkennung von Mängeln.
    Daher wie wird denn bei Euch die Maßnahmenverfolgung durchgeführt.
    Mache eine Tafel mit (Datum, betroffene Firma, Mangel, Maßnahme, Wer war für Verantwortlich die Maßnahme abzustellen) den aufgeführten Mängeln und wenn dein Architekt darauf nicht antworten kann, kannst du ihn damit (hoffentlich) und auch alle anderen wieder auf eine Sachebene bekommen.

    Gruß RaBau