Beiträge von AEschen

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    Guten Morgen,

    Beim durchlesen der Betriebsanleitung für das erstellen einer Betriebsanweisung, fiel mir auf das dort steht: Es darf immer nur ein Werker an der Maschine arbeiten.

    Nun ist es so das die zu bearbeitenden Klöpperböden oftmals deutlich über 30 KG wiegen und zwei Arbeiter notwendig sind um diese auf die Aufnahme rauf und runter zu heben. Inwiefern ist dies dennoch zulässig?

    die Maschine verfügt über keine BWS...

    Gruß Andreas