Angenommen es ist ein notwendiger Treppenraum nach der dort gültigen LBauO:
Warum wohl gibt es so viele bauliche Anforderungen an so einen Treppenraum? Richtig, damit er im Brandfall frei von Rauch und Feuer bleibt, die gegebenenfalls von außen, durch Türen oder andere Öffnungen in ihn eindringen.
aus der DVO NBauO (nur als Beispiel):
5) 1 In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach § 35 Abs. 3 Satz 3
NBauO müssen
1. Putze, Bekleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben und
3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.
Warum soll ich also baulich alles möglich tun, um den Treppenraum schwer bis gar nicht brennbar / entflammbar zu gestalten, um anschließend den Treppenraum mit Brandlasten, die in diesem Fall sogar eine eigene potenzielle Zündquelle integriert haben, wieder zu bestücken? Das schließt sich zumindest nach GMV aus.
Due Bauordnungen sind nun mal BAU - Ordnungen und keine Inventar- und Ausrüstungsordnungen.
Leider muss man heutzutage den Verantwortlichen alles mögliche mit einer Textstelle im geltenden Recht erklären. Diese gibt es in dieser Form nicht und schon wird es zum Problem.....