Beiträge von TylerDurden

ANZEIGE
ANZEIGE

    Danke für Eure Antworten,

    leider ist mir aufgefallen, dass doch so ein Schild nicht dranhängt.

    Habe ein paar Fotos angehängt. Würdet ihr die Bezeichnung am Schrank als ausreichend sehen oder soll wirklich nochmal die Außentür vom Lager mit "Gefahrstofflager : Zutritt für Unbefugte Verboten !" gekennzeichnet werden ?

    Viele Grüße

    Tyler


    1.jpg3.jpg2.jpg

    Hallo Zusammen,

    erstmal ein dickes Hallo an Alle hier im Forum. Ich finde das Forum hier echt praktisch und habe auch schon viel hier mitgelesen. Nun habe ich mich motiviert hier anzumelden, nachdem ich leider meine Frage nicht über die Suche beantworten konnte.

    Bei uns im Betrieb haben wir Sicherheitsschränke im Einsatz. Auf diesem Sicherheitsschrank klebt ein Aufkleber mit der Aufschrift : Gefahrstofflager : Zutritt für Unbefugte Verboten !

    Jetzt hat die externe SIFA beim Rundgang bemängelt, dass an den Außentüren vom Raum, wo der Sicherheitsschrank steht, dieses Schild nicht vorhanden ist und nachgerüstet gehört. Normalerweise würde uns das nicht stören, nur ist es so, dass die Außentüren direkt ins Freie gehen und gleich der Bürgersteig angrenzt. Unsere Außentüren vom Lager sind aus Glas und wir würden ungerne die Außenhülle der Firma mit Schildern "zukleistern", wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

    Gibt es dazu eine TRGS die explizit beschreibt, dass so ein Vorgehen notwendig ist ?

    Freue mich auf Eure Antworten :)

    LG Tyler