Beiträge von Martin_Grab

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    wir haben leider das Problem, das einer unser Gefahrguttransporte von der Polizei aufgehalten wurde und nun steht eine große Frage im Raum...

    Bisher hatten wir verdreckte Lappen unter der UN-Nummer 3088, Selbsterhitzungsfähiger organischer fester Stoff, N.A.G. versendet, da die UN-Nummer 1856, Lappen Ölhaltig bei uns leider nicht anwendbar ist da unsere Lappen zwar auch mit Öl aber genauso mit Lösungsmittel verdreckt sind.

    Nun also meine 1. Frage


    Kann ich die Lappen weiterhin unter der 3088 Versenden oder eher unter der UN-Nummer 3175

    Dann meine 2. Frage

    Die Polizei legt uns nun ein eine Geldstrafe auferlegt, da auf unserem Beförderungspapier der Begriff "Abfall" gefehlt hat. Die Lappen sind aber kein Abfall, sondern werden zur wiederaufbereitung (also reinigung) zu einer anderen Firma gebracht und dann wider in sauberem Zustand zu uns zurück geschickt.

    Müssen wir diese Lieferungen in Zukunft jetzt mit "Abfall" kennzeichnen oder nicht?

    Ich bedanke mich jetzt schonmal für alle Antworten und wünsche ein angenehmes Wochenende.