Mahlzeit und Servus aus der Oberpfalz/Bayern.
Beiträge von KaMich
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Servus, aus der Oberpfalz und
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Servus und Gu Moing aus der Oberpfalz :doppelthumbsup:
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Mahlzeit,
also Deine jetzige Nachricht passt nicht ganz zu Deiner Grundfrage. Diese habe ich so gelesen als wenn Du Dich vor einem Transport absichern willst und nicht das ein LKW in einer Kontrolle Bemängelt wurde. Dies hast Du ja jetzt erst geschrieben. Wenn Du jetzt auf einmal von Kennzeichnung(-pflichtig) sprichst was meinst Du denn nun damit? Es wäre doch Hilfreich mal alle Fakten dazu hier zu schreiben um uns ein genaueres Bild machen lassen zu können.
Denn wenn nun trotz 1000-Punkte die Gefahrenzeichen am Gefahrgut fehlt oder z.B. das zwar nicht zwingende aber hilfreiche Beförderungspapier mit der Berechnung zur 1000-Punkte Regel fehlt, sehe ich schon einen möglichen Verstoss.
Also Bitte nochmal alle ZDF (Zahlen-Daten-Fakten) Aufzeigen, ansonsten ist das alles für mich nicht mehr schlüssig. Danke.
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Servus,
Hier der Ausschnitt aus dem ADR:
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Brennstoffen1)Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von: a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist. Der Brennstoff darf in befestigten Brennstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Brennstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern befördert werden. Die-se Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. Bem. 1. Ein Container, der mit einer Einrichtung zur Verwendung während der Beförderung ausgerüstet ist und der auf einem Fahrzeug befestigt ist, gilt als Bestandteil dieses Fahrzeugs und kommt in Bezug auf den Brennstoff, der für den Betrieb der Einrichtung erforderlich ist, in den Genuss derselben Freistellungen. 2. Der Gesamtfassungsraum der Behälter oder Flaschen, einschließlich derjenigen, die gasförmi-ge Brennstoffe enthalten, darf nicht größer sein als das Energieäquivalent von 54000 MJ (siehe Bem. 1 in Unterabschnitt 1.1.3.2 a)).
Somit ist klar geregelt das der Tankinhalt des Transportfahrzeuges nicht mit dazu gezählt wird.
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Servus und
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Servus und Willkommen :doppelthumbsup:
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Servus und Gu Moing
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Guten Morgen,
hier hast Du mal Informationen, ich hoffe damit mal etwas weiter geholfen zu haben.
https://vds.de/fileadmin/bz/downloads/notwendigkeit_bsb.pdf
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2138
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv…utzbeauftragten
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Letztens, irgendwo in Deutschland, irgendwo in einer Bildungsstätte bei irgend einer BG...
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Servus Roman :doppelthumbsup:
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Das ist das Problem mit dem gleichen Vornamen, ich kenn das...
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Mahlzeit und Servus aus Bayern.:doppelthumbsup:
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Das ist Günther... Der kleine Schoßhund von Oma Hildegard aus der Nachbarschaft. Der zieht jeden Tag um diese Zeit allein um die Häuser.
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Servus,
Hier mal meine Vorschlagsliste bzw. meine Infoquellen:
DGUV, BG`s, BauA, Arbeitsicherheit, KomNet, Sifaboard, Umwelt-Online, VDS, Onkel Google und noch ein paar Seiten die Speziell das Landesrecht, den Brandschutz, das Gefahrgut oder den Abfall betreffen.
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Servus Kollegen,
Ich stell mich dann auch mal kurz vor, bin in der Ausbildung zur SiFa bei der BGHM und arbeite bei einem großen Baumaschinenhersteller in der nördlichen Oberpfalz. Bin ausserdem Brandschutz- und auch Gefahrgutbeauftragter und das Gebiet Abfallbeauftragter steht dann demnächst auch noch an...
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Schau mal bitte in welchem Teil des Forums das veröffentlicht wurde (ganz oben, oberhalb des Themennamens). Dann solltest du dir deine Frage beantworten können.
Danke Dir, das hab ich dann nicht gesehen, Sorry.
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Hallo Zusammen,
ich bin neu hier möchte aber dennoch mal Wissen:
Ist die Frage ernst gemeint gewesen, also ist die Bedeutung/Verwendung von genau diesem Keil (siehe Bild oben) nicht Bekannt?