Beiträge von mar0

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade auf der Suche nach einem Seminar zur Erreichung der Fachkunde für die Durchführung von Lärmmessungen gemäß TRLV Lärm Teil 1 Abschnitt 3.3.

    Könnte mir da freundlicherweise jemand weiterhelfen?

    Grüße *biene2*

    Ich schließ mich CaThMa s Aussage an.

    Ich habe noch nicht ganz verstanden welche Ausbildung hier abgeschlossen wurde. Betriebswirt oder Industriekaufmann.

    Als frisch ausgelernter Industriekaufmann (drei Jahre Ausbildung) hat er aber so gar nicht für den AS und den Anforderungen der BG erfüllt.

    Fachliche Kompetenz und zeitliche Zugehörigkeit fehlen. Auf welcher Grundlage soll hier die Behörde entscheiden. Die BG stimmt auf jeden Fall zu. Schließlich sind die bemüht Sicherheit in die Betriebe zu bekommen.

    Trotzdem viel Erfolg.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Es wurde eine AUsbildung zum Industriekaufmann gemacht.

    Du meinst das die BG der Ausbildung zustimmt, habe ich das richtig verstanden?

    Dann hast Du alles was Du für deinen AG brauchst:

    • du bietest an die Qualifikation zu machen
    • der AG klärt bei der Aufsichtsbehörde Ausnahmegenehmigung ab (ich bin da aber ganz bei AxelS : wird wohl "nur" eine Genehmigung für deinen aktuellen AG geben -> damit bindet er Dich an sich)
    • AG muss klar sein, dass er für die kommenden 2 Jahre noch die Externe braucht (sofern Du in allen LEKs erfolgreich bist)
    • am Besten arbeitest Du dann mit der Externen zusammen, so kannst Du schon Praxis lernen

    Was aber vorrangig geklärt sein sollte, hast Du Bock auf Arbeitssschutz? Wenn nicht oder Du keinen Schimmer hast, was es eigentlich bedeutet, dann wird das ein Schuß in den Ofen. Sorry, muss ich aber so direkt sagen...

    Vielen Dank!

    Ich habe auf jeden fall Bock auf Arbeitsschutz. Ich arbeite auch schon in der Abteilung.

    Jetzt habe ich allerdings noch zwei Fragen:

    Muss mein AG das bei der BG abklären ?

    Und würde das auch so funktionieren?

    Danke trotzdem.

    DGUV V2 §4 Abs. 2 und ASiG §7 sagen mir, dass das mit deinen aktuellen Grundlagen nichts wird.

    Von den Anforderungen an die Grundlagenqualifikation für eine Sifa Bestellung kann ein AG nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abweichen.

    Warum denkt man direkt nach seiner (IHK?) Ausbildung daran, sich zusätzlich zur Sifa ausbilden zu lassen? Dann braucht deine Firma keinen Industriekaufmann sondern eine Sifa?!

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, genau es ist eine IHK Ausbildung.
    Das hat sich mehr oder weniger so ergeben.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage.

    Ich habe dieses Jahr im Juni meine Ausbildung als Industriekaufmann abgeschlossen.

    Nun möchte ich und auch die Firma mich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden.

    Hat jemand Tipps für mich ?

    Ich habe schon mehrfach gelesen, das man mit einem Betriebswirt ebenfalls zugelassen wird. Ist das richtig?

    Ich möchte gerne ein Studium/Weiterbildung als Techniker,Meister oder Ingenieur vermeiden.


    Vielen Dank im Voraus.