Beiträge von arkraft

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    Das Problem:

    Bei uns im Betrieb stehen in Arbeitsräumen 2 Kohlendioxid - und 2 Argonflaschen mit mehr als 2,5L Inhalt aufrecht, gegen Umfallen gesichert aber ohne Sicherheitsschrank . Im Lauf des Tages werden kleine Mengen entnommen und die Ventile wieder verschlossen.

    Ist dies Lagern gilt TRGS 510:

    4.2.(6) Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 144702 gelagert werden.

    Ist dies Bereithalten und Entleeren gilt TRBS 3145/TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Bereithalten, Entleeren."

    Und dann ist die Aufstellung in Arbeitsräumen gemäß 4.4. (1) erlaubt - ohne Sicherheitsschrank.

    In meinen Augen ist es Lagern da die Flaschen permanent dort stehen. Der Brandschutzbeauftragte dagegen sagt die Feuerwehr habe dies

    bislang nie angesprochen.

    ???

    Danke für jeden Hinweis!

    Armin?(