Und dann bietet ein Discounter aktuell auch noch Einlegesohlen an. Und daneben sind Sicherheitsschuhe und nen Blaumann abgebildet
Zum Thema gibt es aber hier noch weitere Infos .
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Neues Benutzerkonto erstellenUnd dann bietet ein Discounter aktuell auch noch Einlegesohlen an. Und daneben sind Sicherheitsschuhe und nen Blaumann abgebildet
Zum Thema gibt es aber hier noch weitere Infos .
Mich wundert immer die Naivität der Leute die sich zu einer FaSi- Ausbildung anmelden, obwohl sie die Rahmenbedingungen des ASiG´s nicht erfüllen. Normalerweise informiert man sich doch darüber.
Gibt es eigentlich eine Person in diesem Forum, welche über eine Ausnahmegenehmigung über die Ausbildung verfügt, ohne die berufliche Qualifikation zu erfüllen? Das würde mich mal interessieren.
Danke über Rückmeldungen im Voraus.
Guten Morgen,
oder schau mal bei der VBG vorbei ( Link ).
Moin,
hat man einen Tiefenbrunnen und muss die Brunnenstube Begehen sollte man im eigenen Interesse immer eine Freimessung durchführen. Teilweise dürfen solche Arbeiten auch nur zu zweit ausgeführt werden. I.d. Regel verfügen die Zugangsdeckel über eine natürliche Be- und Entlüftung. Aber es gibt nunmal giftige Gase, welche schwerer als Luft sind und sich so am tiefsten Punkt sammel. Wäre hier nunmal die Brunnenstube. Man sollte auch die Lage der Schächte bedenken. Hat man z.B. Übergabeschächte, welche neben einer Straße liegen, kann es sein, dass die die Gase nunmal da unten sammeln.
Pauschal in einer Gefährdungsbeurteilung also zu definieren, dass man nicht freimessen braucht, ist meiner Meinung nach eine heiße Sache.
Mal von der anderen Seite gesehen:
Hallo,
auf der Seite 1 linke Spalte ist ein Rechtsschreibfehler Sollte man ggf. ausbessern für die weiteren Bewerbungen.
Wer nicht selber was basteln möchte, von der BGRCI gibt es auch die GefDok Light. Hierbei handelt es sich um ein Excel- Tool. LINK
Die interaktiven Lernmodule der BGETEM sind auch immer empfehlenswert, um sich Anregungen herauszuziehen.
http://www.bgetem.de/medien-service/interaktiv-lernmodule-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz</a>
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8663.pdf
Ich gehe mal davon aus, dass keiner ein "fertiges" Dokument hier postet. U.a. da im Bereich der Feuerwehren das auch noch nicht so angepackt wurde. Zudem würde ich noch auf die FwDV verweisen.
Dann runde ich es mal mit der
GUV- I 8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation" ab. Link.
Neben dem Feuerlöscher- Berechnungstool auf der aktuellen BGN- CD stellt ihn nun auch die VBG auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Hallo & herzlich Willkommen,
mit deiner Berufserfahrung wird die Bearbeitung des branchenspezifischen Teils ein Klacks werden. Die meisten Aufgabenstellungen wirst du so (ohne in der CD oder den Ordnern nachzuschlagen zu müssen) bearbeiten können. Ich hatte nämlich auch das Vergnügen erst.
Trotzdem viel Erfolg
Moinsen,
wer bei der UK NRW versichert ist, kann versuchen ein paar Karten über diese zu ergattern:
Da hat es aber jemand eilig gehabt
Ja leider.
Hinschwerend kommt noch die Haftungsfrage hinzu, wenn sich mal ein Unfall ereignet und man nachweist, dass keine zulässigen Verkehrsschilder und Aufstellvorrichtungen verwendet wurden.
Aber wie man sieht, ein interessantes Thema
Danke für die Antworten, aber was gibt es den besseres bzw. einfachers als die Faltsignale?
Bin mittlerweile auch fündig geworden und irgendwie gehen da die Meinungen auseinander
http://einsatztechnik.de/assets/applets…undsatzinfo.pdf
http://einsatztechnik.de/assets/applets…satzzeichen.pdf
Guten Morgen zusammen,
hat vielleicht einer schon Erfahrung mit dem Einsatz von Faltsignalen bzw. Warnpyramiden im öffentlichen Verkehrsraum für temporäre Arbeiten?
Sind diese in Einklang mit der StVO bzw. RSA überhaupt zulässig?
Meine Lieblingsfrage: Wo steht das?
Hallo,
hatte das im Verlauf von nen Audit auch schon mal. Generell sollte man von Schriftzügen auf Piktogramme umsteigen. Genau sieht es ja auch die ASR A1.3 vor (und da steht es dann auch).
Moin,
du kannst Gefahrstoffe mit gleichen Gefährdungspotenzialen innerhalb von Gruppenbetriebsanweisungen zusammenfassen. Nach Fertigstellung des Gefahrstoffverzeichnisses hättest du ja einen guten Überblick.
Auszug aus der BGI 850-0 :
Einzel- und Gruppenbetriebsanweisungen
Die Versicherten sind über die Gefahrstoff-Betriebsanweisungen hinaus
mit den Methoden und Verfahren vertraut zu machen, die im Hinblick
auf die Sicherheit und die Verwendung von Gefahrstoffen angewendet
werden müssen. Solche können in Einzelbetriebsanweisungen
beschrieben werden oder auch in der allgemeinen Betriebsanweisung
enthalten sein.
Für besonders gefährliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Apparaturen
hat der Unternehmer gesonderte Betriebsanweisungen zu
erstellen. Dies können beispielsweise Betriebsanweisungen für Abzüge,
Zentrifugen oder Versuchsautoklaven sein, deren Fehlbedienung zu
einer Gefährdung führen kann. Es hat sich bewährt, für Gefahrstoffe in
Laboratorien Gruppenbetriebsanweisungen aufzustellen. Für besonders
gefährliche Stoffe oder solche, deren Kombination von Gefahrenmerkmalen
keine sinnvolle Zuordnung zu einer Gruppe zulässt, sind Einzelanweisungen
erforderlich. Beispiele sind sehr giftige, krebserzeugende,
erbgutverändernde, reproduktionstoxische, selbstentzündliche und
explosive Stoffe.
Nen bisschen Arbeit muss ja schon jeder selber machen
Hier findest du aber Infos für deine Gefährdungsbeurteilung: http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_29/b_29.htm