Beiträge von jutta1977

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    Die Traverse wurde in der eigenen Werkstatt durch die Mitarbeiter angefertigt.

    (Schweißen von U Trägern, Schrauben von Bodenplatten, Schweißen von Rahmen und Haken).

    Auf alle Fälle sollten die Schweißer gültige Schweißer-Prüfungsbescheinigungen besitzen, deren Geltungsbereich die ausgeführten schweißtechnischen Arbeiten abdecken.

    Des Weiteren sollten Schweißanweisungen vorliegen, in denen die Schweißparameter etc. von der zuständigen Schweißaufsichtsperson festgelegt wurden und anhand derer die Schweißer die Schweißnähte ausführen.

    Ich empfehle Probeschweißungen durchzuführen und die Probenähte einer Bruchprüfung zu unterziehen, um zu sehen, ob das Innere der Naht in Ordnung ist oder ob Bindefehler enthalten sind, die bei Belastung der Naht zum Versagen führen.

    Um vollständig auf Nummer sicher zu gehen, würde ich in Abhängigkeit vom Schweißprozess die Nähte röntgen bzw. mit Ultraschall prüfen und vom Werkstoffprüfer auf Schweißnahtunregelmäßigkeiten auswerten lassen.

    Die Gefahr, dass ein kleiner Bindefehler im Inneren der Naht enthalten ist, der irgendwann zum Versagen des Bauteils führt, wäre mir persönlich zu hoch und der damit verbundene Aufwand zu groß. Es ist mit Sicherheit günstiger und sicherer eine Traverse bei darauf spezialisierten Herdtellern zu kaufen.


    Nicht zu vergessen: Eine Statik, aus der die Traglast etc. eindeutig hervorgeht, wird ebenfalls benötigt.

    Hallo Micha,


    die BAuA hat 2001 ein Handbuch arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse namens AWE95 „Einrichtung von Schweißwerkstätten unter Arbeitsschutzaspekten“ veröffentlicht - hier zu finden: AWE95.

    Darin heißt es zum Thema Fenster:

    "....Die prinzipiell erwünschte Sichtverbindung nach außen ist im Bereich von Arbeitsplätzen der Lichtbogentechnik nicht praktikabel, weil die Strahlendurchlässigkeit und -reflexion unbehandelter Fensterflächenzur Blendung Unbeteiligter und zu Haut- und Augenschädigung der Schweißer führen kann. Die Fenster müssen daher mit einem matten, Ultraviolettstrahlen absobierenden Farbanstrich versehen werden. ..."

    Auch für die Anforderungen an Wände findest Du darin Infos, z. B. unverputztes bzw. rau verputztes Mauerwerk, großflächige Anstriche in leicht gedeckten Farben, Reflexion dabei vermeiden etc.

    Wir haben in unserer Ausbildungswerkstatt keine guten Erfahrungen mit Schweißerschutzvorhängen gemacht, da diese innerhalb von kurzer Zeit löchrig vom Schweißen wurden.

    Vielleicht wären Lamellenvorhänge für diese Zwecke besser geeignet.

    In Deiner und damit auch meiner Umgebung gibt es einen Spezialisten für geprüften Schweißerschutz. Die haben als einziger Shop auch sogenannte Schweißerschutzscheiben im Sortiment, die sich ggf. für Deine Fenster eignen.

    Vielleicht lohnt es sich, dort mal Kontakt aufzunehmen. Wir wurden bisher immer sehr gut von ihnen beraten.

    Guten Morgen Micha,


    auf die Schnelle eine kurze Info.

    Es gibt ein Forschungsprojekt der BAuA zu dem Thema " Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen" und eine entsprechende Publikation, die auch die Wirkung unterschiedlicher Farbtöne an den Wänden untersucht hat.

    Die ist hier zu finden: BAuA.

    Laut Bericht ist Dunkelgrün am besten, da es am wenigsten UV-Strahlen reflektierte. Ungünstig sind blau, weiß, dunkelgrau, oxidrot und oxidgelb.


    Vielleicht hilft Dir das schon mal weitere. Ansonsten geb ich die Tage nochmal Rückmeldung, bis ich weitere Infos für Dich zusammengestellt habe.

    Hallo Jutta, danke für den Hinweis.

    Die DVS hatte mich an die SVL vermittelt. Die Fachexperten für Schweißen der BG haben mich ebenfalls an das DVS verwiesen, da das Verfahren alt ist und in der Regel durch andere Schweißverfahren abgelöst wurde suche ich jemanden der sich mit diesem Verfahren auskennt, daher auch meine Frage in die Gruppe.

    Oh....ich hätte erwartet, dass Dir der DVS definitiv weiterhelfen kann.

    Ich bin Schweißfachingenieurin und wir bilden auch Schweißer aus, aber vom Gas-Flux Verfahren habe ich bisher noch nichts gehört.

    Aber wir haben auf der Arbeit ein Archiv mit alten Büchern zum Thema Schweißen, da werde ich mich mal auf die Suche machen und auch mal mein Netzwerk bemühen.


    Ansonsten probier doch mal hier Dein Glück: Kontakt Löten

    Hallo Jutta,

    auch ich habe mich für ein Arbeitssystem entschieden: "Einrichtung einer Ausbildungswerkstatt (Mechaniker)"

    Warum?

    1) Das Thema war im Praktikumsbetrieb akut und ich vom Fach (Betriebsschlosser, Meister)

    2) .....

    :d:

    ....ich habe mich aus den von Euch genannten Gründen nun ebenfalls für ein Arbeitssystem (Schleifarbeitsplatz in Metallwerkstatt) entschieden. Muss nur noch genehmigt werden.

    :62: für die wertvollen Tipps

    Hallo zusammen,

    ich habe in 2 Wochen die LEK1 und würde mich über die Lernkartei freuen. Könnte mir die bitte jemand von euch zusenden ? lucaszimmermann@t-online.de

    Vielen Dank im voraus und Grüß

    Lucas

    Hallo Lucas,

    hast Du vielleicht den Post von DoroZ und vielen anderen überlesen? So wirst Du wahrscheinlich keinen Erfolg haben.

    :13:

    Hallo alle miteinander, ich möchte euch noch mal bitten, wenn ihr die Lernkarten möchtet, mich direkt mit eurer E-Mail-Adresse anzuschreiben. Zum einen schaue ich nicht ständig ins Forum, zum zweiten ist es auch für euch sicherer die E-Mail-Adresse hier nicht zu veröffentlichen um auch zu verhindern, dass ihr mit Spam überhäuft werdet (eure E-Mail-Adresse kann nämlich hier auch von Spamsendern abgegriffen werden).

    Da ich die Karten nur an Mitglieder geben möchte, die auch im Moment in der Ausbildung sind, schreibt doch bitte auch bei welcher BG ihr gerade die Ausbildung macht. Ich sende euch dann gerne die Karteikarten zu. Herzliche Grüße Doro

    Das Ganze würde ich aber nur auf meine Firma beziehen, es hängt ja auch von der Unternehmensstruktur ab und wie die Voraussetzungen in deiner Firma sind. Hast du Unterstützung bei der Umsetzung? Gibt es schon Personen mit Vorerfahrung oder Expertise? Für welchen/n Bereich/e soll das System implementiert werden? Hast du schon eine Idee? Wäre interessant wenn du das Thema zum Arbeitsschutzmanagement, welches dir vorschwebt, ein bisschen beschreiben könntest...

    Dann ist es jetzt wohl an mir mich für die ausführliche Rückmeldung auf meine Fragen zu bedanken;).

    Wir haben aufgrund der unzureichenden jahrelangen Betreuung durch eine externe SiFa sowie der unterschiedlichen Kompetenzen der zuständigen Führungskräfte in Sachen Arbeitsschutz und deren zeitlichen Kapazitäten erhebliche Unterschiede bei den Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen etc. Das reicht über die gesamte Bandbreite von "alles vorhanden und dokumentiert" bis "fast nix da außer Betriebsanweisungen". Noch dazu fehlt eine Struktur, wo und wie Arbeitsschutz-Dokumente archiviert werden und welche Vorlagen dafür zu verwenden sind.

    Ich hatte mir deshalb überlegt, ein Arbeitsschutzmanagement-Thema in Richtung "Einheitliche Regelung arbeitsschutzspezifischer Prozesse und deren Integration in den betrieblichen Ablauf" zu bearbeiten, da ich hier Handlungsbedarf sehe und uns die Bearbeitung einen wesentlichen Schritt weiterbringen würde.

    Allerdings teile ich auch die von Dir geäußerten Bedenken hinsichtlich Akzeptanz und Unterstützung von allen Personen, die innerhalb des Unternehmens während der Praktikumsphase daran zu beteiligen sind. Außerdem kann ich aufgrund der noch nicht absolvierten Präsenzphase 3.2 nicht einschätzen, ob das Thema zu umfangreich ist und ggf. gar nicht in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen ist.

    Vielleicht ist es besser, dieses Thema nach dem Praktikum anzugehen und - wie Du so schön geschrieben hast - die Verantwortlichen bis dahin zu sensibilisieren und ohne Zeitdruck von der Notwendigkeit und den Vorteilen einheitlicher Regelungen zu überzeugen.

    Hallo zusammen,


    ich habe gerade die Präsenzphase III Teil 1 abgeschlossen und soll in den kommenden Tagen meinen Themenvorschlag für das Praktikum einreichen.

    Hierzu habe ich mir viele (wahrscheinlich zu viele) Gedanken gemacht und schwanke zwischen einem Thema zur Arbeitssystemgestaltung und zum Arbeitsschutzmanagement.

    Mein Problem ist, dass das Thema "Arbeitsschutzmanagement" erst in der nächsten Präsenzphase, nach Einreichung des Themenvorschlags, tiefergehend behandelt wird und ich aktuell noch nicht einschätzen kann, was da genau auf mich zukommt. Andererseits haben wir Defizite in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes und ich würde mit einem Konzept zum systematischen Vorgehen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen eine wertvolle Arbeit leisten, die uns einen großen Schritt weiterbringt.

    Daher meine Fragen zur Diskussion an alle, die ihre LEK 2 bereits abgeschlossen haben bzw. aktuell daran arbeiten:

    • Welche Argumente sprechen Eurer Meinung für oder gegen eine Bearbeitung Themenfeld "Arbeitsschutzmanagement"?
    • Aus welchen Gründen habt ihr euch für ein Thema zur Arbeitssystemgestaltung bzw. Arbeitsschutzmanagement entschieden und wie ist Euer Resümee?
    • Würdet Ihr eure Themenauswahl nochmal so treffen?

    Selbstverständlich werde ich mich in den kommenden Tagen noch mit meinem Betrieb abstimmen und auch meinen persönlichen Betreuer um Unterstützung bei der Themenauswahl bitten.

    Nichtsdestotrotz interessieren mich vorab Eure Erfahrungen, da ihr bereits in dieser Situation gewesen seid und die Sachlage angemessen beurteilen könnt.

    Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.

    Liebe Jutta,

    das war ja eine Unterweisung. Recht herzlichen Dank. Das werde ich mir gleich digital abspeichern.

    Ich schulde dir einen kleinen Imbiss. Bis bald einmal.

    :gr::62:

    Hallo Jutta!

    Vielen dank für die Mühe, mit so viel Expertise und vor allem Arbeit mit der Antwort habe ich nicht gerechnet. Ich hoffe es ist ok wenn ich mir den Text abspeichere, hier werde ich bei Nachfragen bestimmt noch die ein oder andere Eingebung finden. :15:

    Nichts zu danken...

    ...ich arbeite in einer Schweißtechnischen Bildungseinrichtung und bin auch zugelassene Prüferin für Schweißerprüfungen.

    Daher ist es mir ein persönliches Anliegen zum Thema Schweißerprüfungen umfassend zu informieren. Gerne könnt ihr den Text abspeichern.

    Falls noch Fragen bestehen, dann einfach melden.

    Mit Sicherheit bin ich demnächst auch auf Unterstützung angewiesen - ich absolviere demnächst die LEK 2.

    Woran erkenne ich die? Gibt es "Schweißscheine" die genau dieses Aussagen. Darf Gerüste schweißen oder Teile, die einer statischen Belstung ausgesetzt sind?

    Wie verhält sich das bei Auffangwannen? Da hört man ja auch immer wieder: die Wanne schweißt unser Schlosser. Der kann schweißen.....

    Gibt es da eine spezielle WHG Schweißausbildung?

    Bei meiner Antwort muss ich etwas ausholen:

    Für die Ausführung von Schweißarbeiten im gesetzlich geregelten Bereich, z.B.

    • Stahl- und Metallbauten
    • Tankbauten
    • Dampfkesseln und Druckbehältern
    • Hochbauten
    • Brückenbauten
    • Wasserbauten
    • Schiffbauten
    • etc.

    ist der Einsatz geprüfter Schweißer durch die entsprechenden Anwendungsregelwerke (z.B. DIN EN 1090 für Stahl- und Metallbauten, wie Geländer, Treppen, Balkone...) von der für das Anwendungsgebiet zuständigen Stelle zwingend vorgeschrieben.

    Im "nicht geregelten Bereich" wird durch die Forderungen der Produkthaftung ausreichend qualifiziertes Personal, d.h. geprüfte Schweißer, vorausgesetzt.

    Schweißerprüfungen werden abhängig von den Schweißaufgaben des Schweißers in der Fertigung nach den Vorgaben der international gültigen Norm DIN EN ISO 9606 (Teil 1 für Stähle, Teil 2 für Aluminium) abgenommen und bescheinigt, die sogenannte Schweißer-Prüfungsbescheinigung - unabhängig vom Anwendungsbereich, in dem der Schweißer eingesetzt wird. Vorgängernorm der DIN EN ISO 9606 war bis Ende 2013 die DIN 287.

    Die Auswahl einer Schweißerprüfung ist abhängig von den Schweißaufgaben des Schweißers in der Fertigung und von verschiedenen Faktoren abhängig:

    • Schweißprozess
    • Produktform
    • Nahtart
    • Schweißzusatzwerkstoff
    • Materialabmessungen
    • Schweißposition
    • Schweißnahteinzelheiten

    Die schwierigste Schweißaufgabe ist bei der Auswahl zu Grunde zu legen, da leichter auszuführende Schweißaufgaben im Geltungsbereich der Prüfung eingeschlossen sind. Die Handfertigkeit, die hierfür vom Schweißer gefordert wird, ist unabhängig vom Anwendungsbereich und daher ist für verschiedene Bereiche keine spezielle vorherige Ausbildung des Schweißers erforderlich.

    Detaillierte Infos können den beigefügten Dateien entnommen werden.

    Einer Schweißer-Prüfungsbescheinigung kann neben den Angaben zum Prüfstück und dem dazugehörigen Geltungsbereich auch die Vorschrift/Prüfnorm sowie die Gültigkeitsdauer entnommen werden. Beispiele sind über die Bildersuche bei verschiedenen Suchmaschinen zu finden.

    Eine Angabe, in welchem Anwendungsbereich (Metallbau, Schiffbau etc.) geschweißt wird, kann der Bescheinigung im Normalfall nicht entnommen werden, da für alle Bereiche mit Ausnahme Druckgeräte* unter folgenden Bedingungen, zulässig:

    Im gesetzlich geregelten Bereich ist es oftmals nicht ausreichend, wenn geprüfte Schweißer eingesetzt werden, sondern der gesamte Betrieb muss einen Nachweis über eine Zertifizierung erbringen, dass er die Anforderungen der entsprechenden Anwendungsnorm erfüllt.

    Als Beispiel:

    Für die Ausführung von Stahltragwerken im bauaufsichtlichen Bereich (Balkone, Treppen, Geländer etc.) muss der ausführende Betrieb über eine Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 verfügen und geprüfte Schweißer sowie eine Schweißaufsicht (Schweißfachmann oder Schweißfachingenieur in Abhängigkeit von der Ausführungsklasse) einsetzen.

    Kommen wir nun zu den Auffangwannen im Bereich WHG.

    Beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) finden sich hier Infos sowie eine Auflistung zugelassener Betriebe:

    https://www.dibt.de/de/bauprodukte…ngen-aus-metall

    Der auf dieser Seite veröffentlichten Richtlinie über die "Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter (StawaR)" können unter Absatz 2.2 die Anforderungen an den Hersteller (Zertifizierung des Betriebs und Schweißerprüfungen**) entnommen werden.

    Für Reparaturenarbeiten gilt der nachfolgend zitierte Satz 4 Absatz 4.2 Unterhalt, Wartung:

    (4) Ist die Auffangwanne nach einer Beschädigung, die die Funktionsfähigkeit der Wanne wesentlich beeinträchtigt hat, wieder instandgesetzt worden, so ist sie erneut einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Instandsetzung und Dichtheitsprüfung müssen entweder durch den Hersteller oder durch einen Fachbetrieb gemäß § 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377), der die Anforderungen gemäß Abschnitt 2.2.1 erfüllt, durchgeführt werden.


    *Ausnahme Druckgeräte:

    Bei der Herstellung von Druckgeräten nach Druckgeräterichtlinie bzw. AD2000 Regelwerk ist zusätzlich zur DIN EN ISO 9606 noch das AD 2000 Merkblatt HP3 zu beachten, die eine Zertifizierung des Schweißers erfordert und die Bescheinigung trägt dann die Überschrift Schweißer-Prüfungsbescheinigung/Zertifikat. Ebenso ist unter Vorschrift/Prüfnorm zusätzlich zur ISO 9606 noch AD 2000 HP 3 angegeben.

    ** da die Richtlinie aus dem Jahr 2011 ist, wird hier noch die damals gültige Norm für Schweißerprüfungen DIN EN 287-1 (jetzt ISO 9606-1) aufgeführt.

    Dürfen diese von einer Fachkraft in der betriebseigenen Schlosserei nachgearbeitet werden, oder verlieren die Teile dann ihre Zulassung? I

    Meines Wissens erlischt die bauaufsichtliche Zulassung mit der Reparatur durch die betriebseigene Schlosserei, sofern diese nicht über die erforderliche Zulassung verfügt.

    Nähere Infos kann Dir mit Sicherheit der Hersteller des Gerüstes geben.

    so aus der "Kalten" würde ich sagen der Schlosser kann es wenn er die Ausbildung/Prüfung/Weiterbildung hat.

    Unsere Schweißer melde ich alle 3 Jahre in einer "Schweißtechnischen Kursstätte" an.

    Als Schweißfachingenieurin möchte ich noch einen generellen Hinweis zur Ausführung von Reparaturarbeiten / Schweißarbeiten geben:

    Es reicht in der Regel nicht aus, dass die Schweißer über eine gültige Schweißerprüfung verfügen.

    Die zuständige Schweißaufsichtsperson muss dem Schweißer eine Schweißanweisung an die Hand geben, der alle Angaben zur Ausführung der Schweißnaht zu entnehmen sind, wie Schweißparameter, Schweißzusätze, Schweißnahtvorbereitung etc.

    Gerade bei Reparaturarbeiten muss vorher von der ausgebildeten Schweißaufsicht (Schweißfachmann oder Schweißfachingenieur) geprüft werden, um welchen Werkstoff es sich handelt und ob und wie dieser überhaupt schweißbar ist.

    Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Schweißer mit einer gültigen Schweißerprüfung in der Lage sind, Schweißarbeiten eigenständig von Anfang bis Ende durchzuführen.

    Mit einer Schweißerprüfung nach ISO 9606 erbringen sie lediglich alle 3 Jahre den Nachweis, dass sie in der Lage sind, einer Schweißanweisung zu folgen und Schweißnähte nach Anweisung im Rahmen des Geltungsbereichs ihrer Prüfung auszuführen.

    Das Knowhow (insbesondere zur schweißtechnischen Werkstoffkunde) besitzt nur eine ausgebildete Schweißaufsichtsperson. Und auch nur diese ist entsprechend ausgebildet, um die Qualität einer Schweißnaht zu beurteilen bzw. das für den Anwendungsfall erforderliche Prüfverfahren (Sichtprüfung, Röntgen Ultraschall oder ähnliches) auszuwählen und zu dokumentieren.

    In etwa vergleichbar mit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Schweißer) und der Elektrofachkraft (Schweißaufsicht).

    Meine Empfehlung an dieser Stelle:

    Die Schweißarbeiten am Gerüst durch eine fachkundige zugelassene Stelle durchführen und nach Ausführung der Schweißarbeiten auch prüfen lassen.

    Alles andere führt - insbesondere im Schadensfall - zu schwerwiegenden Problemen für die betriebseigene Schlosserei und den gesamten Betrieb.

    Großeinsatz bei einem Fleischgroßhändler im Landkreis Offenbach. Hier traten am 27.05.2021 über 230 Liter Ammoniak aufgrund eines abgerissenen Ventils aus. Über 500 Mitarbeiter mussten aus dem Gebäude evakuiert werden. Ein Mitarbeiter sowie 2 Feuerwehrleute wurden leichtverletzt.

    Das hätte durchaus schlimmer ausgehen können.

    http://www.feuerwehr-dreieichenhain.de/einsaetze/einsatzbericht/1497.html

    https://www.op-online.de/region/dreieic…html?cmp=defrss