Beiträge von Rainer J.

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    Liebe Kollegen,


    welche Methoden zur Unfallanalyse wendet Ihr an. In unserem Unternehmen wird, sofern es anwendbar ist, der causal tree (Ursachenbaum) als mögliche Methode gefordert. Hat jemand Erfahrung mit dieser Methode und hat jemand dafür eine Word-Vorlage?

    Vielen Dank vorab,


    Gruß Rainer

    Hallo Dental,

    ist die Ärztin eine Arbeitsmedizinerin? Wurden alle innerbetrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft die Mitarbeiterin vorübergehend zu vesetzen bzw. ihr einen adequaten Arbeistplatz mit anderem Tätigkeitsfeld anzubieten?

    Im §11 des Mutterschutzgesetzes ist es doch eigentlich auch klar geregelt.
    (1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

    Warum sollte dann die Krankenkasse für den Lohnausfall bei einem ärztlich attestierten Beschäftigungsverbot aufkommen?

    Für den Arbeitgeber und gerade für kleine Betriebe kann das dann natürlich eine finanzielle Belastung sein, aber Gesetze müssen ja nun mal von allen eingehalten werden.
    Ich würde auf jeden Fall den Betriebsrat, falls vorhanden, mit einbeziehen.

    Gruß, Rainer

    Hallo Thomas,

    in meinem FASI-Kurs bei der BG RCI waren wir 25 Teilnehmer. Vom Anfang bis zum Ende waren es zu 90% immer die gleichen Teilnehmer, mal konnte einer aus terminlichen oder privaten Gründen nicht an einer Präsenzphase teilnehmen, dafür kam ein anderer hinzu. Es war ein bunter, lustiger Haufen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ende Oktober 2010 haben wir alle unsere Ausbildung erfolgreich beendet und ich kann nur sagen : Schade, dass es so schnell vorbei ging. Auch die Auswahl der Dozenten war zu 85% grosse Klasse.

    Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Spaß bei Deiner Ausbildung.

    Gruß, Rainer

    Lieber Erwin,

    anscheinend fühslt Du dich in Deiner Ehre gekränkt. Das ich mich vor meiner ersten Frage die ich überhaupt im Forum stellte nicht vorgestellt habe liegt ganz einfach daran, dass ich es schlichtweg nicht wußte das dass von einem erwartet wird. Aber hierzu scheint es ja unterschiedliche Auffassungen zu geben, jedenfalls habe ich es nachgeholt. Es wäre schön wenn Du die Energie, die Du dazu verwendest andere zu belehren, in sinnvolle Hilfe und Unterstützung investieren würdest damit man eine "Leistung abrufen" (so wie Du es bezeichnest) kann.

    Ich denke Streitigkeiten sind hier im Forum völlig fehl am Platz. Ich hoffe, dass wir nun zu einem gepflegteren Ton zurückkehren können.

    Gruß, Rainer

    Hallo liebe Sifapage-User,

    ich möchte auch die Gelegenheit nutzen um mich kurz vorzustellen. Ich bin 35 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Meine Ausbildung zur FASI habe ich im Oktober letzten Jahres bei der BG RCI in Maikammer beendet. Ich bin in einem pharamzeutischen Unternehmen tätig . Zusätzlich kümmere ich mich in unserem Team noch um um einige Teilbereiche des Umweltmanagements.

    Ich hoffe auf einen guten Erfahrungs- und Wissensaustausch.

    Gruß, Rainer

    Zunächst erstmal meinen recht herzlichen Dank für die ein oder andere Belehrung, auch wenn ich hier die teilweise Vorverurteilung nicht ganz verstehen kann. Als ich mich 2008 auf dieser Seite registriert habe, da war es noch die BG Chemie. Die entsprechende Änderung habe ich in meinem Profil vorgenommen. Im Bezug auf das nicht vorhandene Grundwissen kann ich nur sagen, dass ich die gleiche Ausbildung genossen habe wie wohl viele hier im Forum.

    Sicherlich haben viele hier im Forum mehr Erfahrung im Gebiet der Arbeitssicherheit aber die Grundlagen sind bei mir vorhanden.


    Meine Vorstellung habe ich mittlerweile an der richtigen Stelle im Forum platziert! Möchte mich mal vorstellen!


    Nun noch einmal zu meiner Problemstellung. Es geht um einen guten Freund der einen Stuckateurbetrieb hat. Ihm fehlt jegliches Grundverständnis und Basiswissen rund um die Arbeitssicherheit. Bei der Übernahme seiner Firma vor über 20 Jahren hat man mit Arbeitssicherheit nocht nicht so viel zu tun gehabt. Er hat mich gebeten ihm bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu helfen. Die Betonung liegt hier bei "Helfen" und es hat nichts mit "Beraten" zu tun. Beraten darf ich ihn sowieso nicht. Es geht mir in erster Linie erst einmal darum, dass er durch eine Gefährdungsbeurteilung ein wenig mehr Rechtssicherhheit bekommt. Mein Ziel ist es, dass er bei der Erstellung der GB seine Meinung zur Thematik ändert und seine Prozesse zum Wohle der Sicherheit und der Gesundheit seiner beiden Angestellten ändert, erst dann kann ich ihm im nächsten Schritt hoffentlich mit zusätzlichen Schwerpunkten wie das ASIG kommen. Das eine halbwegs vernünftige GB nicht mal eben an einem Abend geschrieben ist, habe ich ihm schon mitgeteilt. Ich denke, dass im Zuge der Ausarbeitung der GB viele Schwachstellen zu erkennen sind.

    Auf http://www.infopool-bau.de/ habe ich schon eine ganze Menge an nützlichen Informationen gefunden.

    So, jetzt hoffe ich mal, dass von Euch was positives kommt. Ich bin für jeden Tipp dankbar! Ich setze auf Euch, da ich der Meinung bin, dass man hier im Forum ne Menge lernen kann.

    Gruß, Rainer

    Hallo liebe FASI`s,

    ein guter Freund ist Stuckateurmeister. Er ist über 20 Jahre selbstständig, er macht außer Stuckarbeiten sämtliche Arbeiten wie Innenausbau, Türen, Fenster etc. Nun zum Problem. Er hat für seinen Betrieb keine Gefährdungsbeurteilung. Es ist sogar schon vorgekommen, dass er einen Auftrag nicht bekommen hat weil er keine GB vorweisen konnte. Wen wundert es auch. Ich musste bei ihm erst einmal eine Menge Überzeugungsarbeit leisten, da ihm das Grundverständnis für die Arbeitssicherheit fehtlt. Als ich ihm dann mal die rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt habe, die da im Falle eines schweren Unfalles oder Todesfalles kommen werden, wurde er auf einmal (wen wundert es) sehr viel zugänglicher für die Thematik. Er hat mich gebeten, ihm bei der Erstellung der GB zu helfen. Ich habe ihm auch gesagt, dass die in der GB festgelegten Schutzmaßnahmen dann nicht nur auf Papier sind, sondern auch gelebt und umgesetzt werden müssen. Hat einer von Euch eine Muster-GB für einen Baubetrieb? Da ich mich in der Bau-Branche nicht wirklich gut auskenne würde ich mich über Eure Hilfe freuen. :rolleyes:

    Gruß, Rainer