Beiträge von Mrcl

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    Hallo SiFa-Kollegen,

    folgendes Problem:

    Auf einer Baustelle wurde ein Gerüst gestellt. Wie müssen an einer abgesprochenen Stelle Gruben graben um Hausanschlüsse herzustellen. Sprich unsere MA müssen in den Graben. Durch die Grube schweben allerdings zwei Füße des Gerüsts in der Luft. Der Gerüstbauer meint, das Gerüst hält das ohne Probleme aus. Er schaut es sich nochmal an, will aber nichts ändern. Die anderen Parteien, die AUF dem Gerüst arbeiten, haben auch kein Problem damit. Ich lasse allerdings Stand jetzt niemanden in die Grube. Es sieht sogar so aus, als ob das Gerüst leicht absackt an der Stelle.

    Hat jemand die Regelwerkspassage parat, die diese Praktik ausschließt? Ich habe noch nichts explizites gefunden.

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    Danke für eure Unterstützung.

    Schönes Wochenende!!