Beiträge von Kartkevin

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    Guten Morgen liebes Forum,
    ich bin neu hier und möchte Euch direkt mit einer rechtlichen Sache befragen. Natürlich weiß ich dasdie Antworten hier keine Rechtsberatung ersetzen und es nur Eure Meinung dazu ist.
    Folgende Sache: Ich hatte letzte Woche eine Begehung durch die BGHW. Soweit war alles Problemlos. Ein paar neue Schilder, weil die alten nicht mehr der DIN Norm entsprechen, aber nichts wildes. Nun habe ich einen alten Stapler (Frontlader) den wirklich nur ich benutzen darf und auch nur ich den Schlüssel bei mir führe und nur ab geschlossenen Betriebsgelände. Er wird eher selten benutzt aber halt bei manchen LKW ohne Hebebühne benutze ich ihn.
    Ich habe ihn schon einige Jahre und habe nie einen Stapletschein gemacht, weil ich mir einmal hab sagen lassen (von der Firma die den Stapler wartet). das ich als Inhaber/Chef der Firma nicht zwingend einen Staplerschein brauche um ihn zu benutzen. Nun war die Dame der BG da anderer Meinung. Ich hab ja kein Problem den Schein zu machen, aber die Frage ist jetzt, rein rechtlich, muss ich oder muss ich nicht? Habt Ihr da Erfahrungen bzw. Kenntnisse?

    LG und schönen Sonntag

    Joachim