Beiträge von Tanzderhexen

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    Hallo zusammen,


    Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) siehe : Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

    Für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wird der „Sachkundige“ wird u.a in der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ alt BGR 500 jetzt DGUV Regel 100-500 beschrieben.

    "Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann. Als Sachkundige können für die Prüfung neben den Sachverständigen für Krane (siehe BGV D 6 § 28), die auch häufig die Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel haben, auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben"

    Gruß

    Hallo Kili,

    wenn du die Aufgabe übernehmen sollst dann muss auch sichergestellt sein dass Dir alle Erste-Hilfe-Leistungen gemeldet werden. Es kommt immer auch auf die Betriebsgröße an. Bei Fehlern die ja jeder machen kann sollte nicht gleich die Kündigung im Raum stehen. Dies wäre nicht verhältnismäßig .

    Die Daten die eingegeben werden sind eigentlich in den Verbandsbüchern klar vorgegeben.


    Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
    Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.
    Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/204-020.pdf

    Auch der Datenschutz in Bezug auf das Verbandbuch ist zu beachten siehe Kapitel 4.4. der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509) "Erste Hilfe im Betrieb".

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-509.pdf


    Gruß Tanzderhexen

    Schau mal in die

    DGUV Information 211-010 bisher BGI 578 - Sicherheit durch Betriebsanweisungen

    unter Punkt 5 Bekanntmachung von Betriebsanweisungen


    " Die Art der Bekanntmachung von Betriebsanweisungen richtet sich sowohl nach den Erfordernissen im Einzelfall als auch nach konkreten Forderungen in einschlägigen Vorschriften. So wird z. B. häufig ein Aushang, ein Auslegen oder ein Aushändigen vor Arbeitsbeginn verlangt. Beim Aushändigen von Betriebsanweisungen kann im Einzelfall ein Gegenzeichnen des Empfängers sinnvoll sein.
    Es empfiehlt sich jedoch immer, eine Betriebsanweisung mündlich bekannt zu machen. Hierfür eignen sich besonders Betriebsversammlungen und Unterweisungsgespräche.
    Darüber hinaus können Betriebsanweisungen Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten vor Arbeitsbeginn und in mindestens jährlichem Abstand entsprechend § 4 Absatz 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) sein. Eine entsprechende Verpflichtung besteht z. B. in Unfallverhütungsvorschriften und in der Gefahrstoffverordnung.
    Betriebsanweisungen, die den Mitarbeitern direkt zugänglich sind, erlauben ihnen, sich selbst zu kontrollieren und zu korrigieren. Sie stellen insoweit ein wertvolles Hilfsmittel sowohl für den Unternehmer als auch für den Beschäftigten dar "

    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004772,1

    Gruß Tanzderhexen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Anfrage eines Verantwortlichen für das Betreiben einer Bandsäge ohne Not-Aus – Not-Halt Einrichtung bis zur Ersatzbeschaffung einer neuen Bandsäge mit allen erforderlichen Schutzeinrichtungen, aufgrund der dringenden betrieblichen Erfordernissen. Die Lieferzeit beträgt 10 Wochen. Die Bandsäge wird nur 1-2 mal pro Schicht benutzt.

    Würdet ihr unter der Auflage Gefährdungsbeurteilung befristet + " Ein-Unterweisung aller Mitarbeiter " dieser Maßnahme zustimmen ?

    Bin gespannt auf Eure Meinungen.

    Gruß Tanzderhexen

    @ Ich kann dir leider keine Hilfe anbieten. Um was für ein Audit geht es denn? Ist zufälligerweise der TÜV Rheinland das auditierende Unternehmen?

    Der TÜV Rheinland ist nicht das durchführende Unternehmen. Es handelt sich um ein Umwelt-und Energieaudit.
    Ein Gefahrstoffkataster mit der Substitutionsprüfung ist vorhanden und gepflegt. Dann verweise ich darauf, und beschreibe die entsprechenden Maßnahmen (Unterweisungen,Aktualität der SDB,Betriebsanweisungen etc) . Es gibt nächste Woche nochmals eine Vorbesprechung zum Audit. Dann weiss ich hoffentlich konkretes .

    Danke erstmals für Eure Info

    Gruß Tanzderhexen

    Hallo zusammen,

    im Zusammenhang eines bevorstehnden Audits soll ich einen Gefahrstoffbericht (eingesetzte Gefahrstoffe und Möglichkeiten der Substitution) erstellen.
    Hat einer der Kollegen/Kolleginnen so einen Bericht schon mal erstellt ?

    Über jede Unterstützung bin ich dankbar.

    Gruß Tanzderhexen

    Danke Frank für die Links.

    Eine Broschüre mit dem Titel"Gefahrstoffe in der Galvanotechnik und der Oberflächenveredelung"inkl. CD-ROM zum Preis von EUR 30,00 zzgl. Versandkosten gibt es über die BG.ETEM

    Gruß Tanzderhexen

    Hallo zusammen,

    ich suche für einen Galvanikbereich (vollautomatisch) in einem Metall-Betrieb Vorlagen für eine Unterweisung oder Hinweise wo was zu finden ist. Die Vorschriften-Hinweis-Seiten der BGHM sind mir bekannt . (am besten ppt ;) )

    Hoffe es gibt ein paar Experten die mir was zur Hand geben.


    Besten Dank im Vorraus


    Gruß Tanzderhexen

    Hallo Willy,

    schau mal in die BGI 555 Kranführer http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi555.pdf

    Seite 31 Gleichzeitiger Betrieb mehrerer Krane
    In manchen Betrieben überschneiden sich die Arbeitsbereiche von Nachbarkranen oder übereinander laufenden Kranen. In anderen Fällen werden mehrere Krane für einen Hebevorgang benötigt. Dann muss mit zusätzlichen Gefahren aus dem gleichzeitigen Betrieb mehrerer Krane gerechnet werden. 6.2 Tandembetrieb

    ansonsten die DGUV 52 Krane

    § 11
    Sicherheitsabstände
    (1) Zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren müssen die kraftbewegten
    äußeren Teile schienengebundener und ortsfest betriebener Krane, ausgenommen
    Trag- und Lastaufnahmemittel, zu Teilen der Umgebung des Kranes hin
    einen Sicherheitsabstand nach oben, unten und nach den Seiten von mindestens
    0,5 m haben. Der Sicherheitsabstand nach den Seiten hin ist außerhalb des Verkehrs
    oder Arbeitsbereiches nicht erforderlich


    Gruß Tanzderhexen

    Hallo in die Runde !

    Sind bei einer 2 Handschaltung, wenn die entsprechenden Sicherheitsabstände eingehalten sind, eine Einhausung der Bedientaster gegen unbeabsichtiges Berühren vorgeschrieben ? Es handelt sich um eine kleine Tischpresse.

    Ich möchte gern eure Meinungen dazu hören da ich in der Frage die Ansicht eines TAB nicht teile.
    Die eingebaute Zweihandschaltung hat alle Anforderungen der Norm erfüllt. Kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Maßnahmen gegen eine vorhersehbare Manipulation getroffen worden sind ?
    Die Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz hat keine besonders hohe Manipulationsgefahr ergeben. Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Gruß Tanzderhexen

    Beim Besuch eines meiner Kunden stellte sich folgende Frage bei der ich Euch um fachliche Unterstützung bitte.

    Gibt es brandschutzrechtliche Auflagen bei der Aufstellung eines Bürocontainers an eine Außenwand eines Industrielagergebäudes zum Abstand an das Gebäude (Sicherheitskategorie K 2- Wand F 90-A) bzw. der brandschutztechnischen Ausstattung des Bürocontainers ?

    Gruß tanzderhexen

    :23: Hallo zusammen,

    ich melde mich nach längerer Auszeit bei Euch zurück. Ich hoffe ich kann wieder viel Interessantes hier erfahren und auch von meiner Seite einige Beiträge beisteuern. Freue mich wieder hier zu sein.

    Es grüßt euch tanzderhexen

    Hallo zusammen,

    ich habe nächste Woche ein Social Kundenaudit . Hat jemand von euch Erfahrung damit was im Bereich Arbeitssicherheit nachgefragt bzw. überprüft wird. Auf eure zahlreichen Antworten freu ich mich.

    Gruß Tanzderhexen