Hallo zusammen,
Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) siehe : Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen
Für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wird der „Sachkundige“ wird u.a in der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ alt BGR 500 jetzt DGUV Regel 100-500 beschrieben.
"Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann. Als Sachkundige können für die Prüfung neben den Sachverständigen für Krane (siehe BGV D 6 § 28), die auch häufig die Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel haben, auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben"
Gruß