Beiträge von T. Kriebs

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    Hallo zusammen,

    bei uns ist es so, dass die Terminierung für die Begehungen im Vorfeld zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ohne Abstimmung mit dem Personalrat erfolgt. Der mit dem Fachbereich abgestimmte Termin wird dann dem Personalrat mitgeteilt und ihm somit auch die Möglichkeit der Teilnahme an der Begehung eingeräumt. Die fertiggestellte Gefährdungsbeurteilung wird dem Fachbereich und dem Personalrat zugeleitet. Wir bedienen uns zur Unterstützung bei der Erstellung der GB eines externen Dienstleisters.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind Gefährdungsbeurteilungen allerdings nicht mitbestimmungspflichtig (BVerwG 5.3.2012 – 6 PB 25.11 – PersR 2012, 380). Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine Maßnahme, die der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG unterfällt. Sie diene lediglich der Vorbereitung möglicher Maßnahmen und habe so noch keine Wirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse.

    VG

    Thomas