Beiträge von Regelwerk

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    Ein Kunde möchte an seiner Standbohrsmaschine einen Fußschalter einbauen. Darf er eigenmächtig Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen? Qualifiziertes Fachpersonal zum Umbau ist vorhanden.

    Ich halte das grundsätzlich für unproblematisch, wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Maschine nicht versehentlich eingeschaltet werden kann; siehe dazu auch BetrSichV §10:

    (5) Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um prüfpflichtige Änderungen handelt. Er hat auch zu beurteilen, ob er bei den Änderungen von Arbeitsmitteln Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz oder einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes ergeben

    Es handelt sich dabei um eine prüfpflichtige Änderung, die Maschine muss also geprüft werden und es muss eine neue Betriebsanweisung geschrieben werden, und eine Unterweisung erfolgen.

    Ich glaube nicht, dass hier Herstellerpflichten zu übernehmen sind, allerdings erlischt die Gewährleistung des eigentlichen Herstellers vermutlich.

    Ich habe in den letzten 1,5 Jahren eine deutliche Steirgerug der Aktivitäten der Gewerbeaufsicht in NRW feststellen können und der BGen dazu. Letztes Jahr hatte ich bei mehreren meiner Kunden und auch jetzigen Neukunden Kontrollen. Dabei konnte ich feststellen, dass da jetzt relativ junge Leute arbeiten, die bei Kooperation fair sind. In den Gesprächen konnte ich erfahren, dass intern umstrukturiert wurde, sodass alle raus gehen.

    Die BGen und die Aufsichtsbehörden arbeiten im Rahmen der GDA nun stärker zusammen.

    In NRW sind tatsächlich eine Reihe neuer, oft junger, MA eingestellt worden. Das ist nach meinen Erfahrungen eine gute Truppe: kompetent, kooperativ aber auch verbindlich.

    Eventuell nimmt die BG das Auftreten von BKen zum Anlass, mal zu schauen, ob der Unternehmer seinen Pflichten nachkommt. Das wird aber seltenst der Fall sein, da die Pflichtverletzungen des AG oft dazu führen, dass der Erkrankte die BK nicht anerkannt bekommt. Das ist bei asbestbedingten Erkrankungen z.B. die Regel. Grund: der Betroffene kann die berufliche Verursachung nicht nachweisen. Ursache: die AG hat das vorgeschriebene Verzeichnis nach §14 Nr. 3 Abs.3 der GefStovvV nicht geführt.

    Off topic:

    BK sind ein ganz bitteres Thema. Wir haben ca. 2500 Tote durch anerkannte BK jährlich (Dunkelziffer erheblich höher). Das ist im Bewusstsein der Bevölkerung aber praktisch nicht vorhanden. Im praktischen Arbeitsschutz konzentriert man sich i.d.R. auch den Unfallschutz (400 Tote) und da meist auch nur auf ausgewählte Gefährdungen.

    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt personen- und tätigkeitsbezogen. In der Dokumentation muss also ersichtlich sein, für wen die BdA gilt. Die Ausbildung hat ggf. Auswirkungen auf den Unterweisungsbedarf, Alter und Geschlecht haben ggf. Einfluss auf ein Beschäftigungsverbot, eine Behinderung kann Einfluss auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen haben. Über Motivation zu fabulieren ist hingegen unsinnig; wie soll man das als Fachkraft für Arbeitssicherheit beurteilen? (steht einem auch gar nicht zu!).

    Im eigenen Unternehmen ist das m.E. datenschutzmäßig unbedenklich. wie das im Rahmen der Sifa-Ausbildung ist, sollten Fachleute beurteilen. Fakt ist, dass man nach Abgabe der Bearbeitung nicht mehr kontrollieren kann, wer das liest. Das sollte der Lehrgangsträger aber seriös geklärt haben ......

    Der Begriff der "individuellen Leistungsvoraussetzungen" wird z.T. auch innerhalb der Dozentenschaft unterschiedlich interpretiert. Wenn man für irgendetwas einen Befähigungsnachweis (z.B. Staplerschein) benötigt, ist das nicht individuelle Leistungsvoraussetzung, sondern eine Anforderung der Stelle.

    Mehr gibt es eigentlich auch nicht zu sagen...

    Meine Erfahrung bisher... (und so lange bin ich eigentlich auch nicht dabei...):

    In der Ausbildung bekommt man die Theorie anhand idealisierter Prozesse und Abläufe vermittelt - diese lassen sich aber in freier Wildbahn nicht ohne weiteres Umsetzen (vielleicht auch gar nicht). Hier muss man mit Kompromissen leben. Es muss was produziert und verkauft werden, was innovativ ist, teilweise noch nirgends beschrieben ist, ... man landet in einer Firma und stellt fest, dass die in der SiFa Ausbildung gelernten Prozesse nicht anwendbar sind, vielleicht anwendbar aber nicht gewollt sind oder komplett anwendbar sind... Und dann richtet man sich ein und versucht den Laden zu betreuen.

    Das alles kann die Ausbildung nicht abdecken... dazu bedarf es an Erfahrung und da hat mir dieses Forum immens weitergeholfen. Mittlerweile habe ich auch schon einiges gesehen und weiß um die Schwachstellen...

    Eins der Grundprobleme ist, dass man die Theorie eben nicht vermittelt bekommt. Diese wird angekratzt, aber nicht durchdrungen. Das Ergebnis ist, dass hängenbleibt: Arbeitsschutz ist beliebig, irgendwie ist alles ok und die Theorie lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Aber genau das Gegenteil ist richtig!

    Das Arbeitsschutzsystem ist, so wie es gedacht ist, ein absolut schlüssiges und stimmiges Konzept. Verbindlich genug, um klare Aussagen treffen zu können, aber offen genug, um auf die betrieblichen Belange zugeschneidert werden zu können.

    Das sieht man aber nur, wenn man das System durchdringt und mit der Praxis abgleicht. Das ist eine Aufgabe für Experten. Daher schreibt das ASiG vor, dass es Sifa geben muss, die dem Unternehmer das abnehmen. Und genau dabei scheitert dieses Ausbildungsformat, es produziert keine Arbeitsschutzexperten.

    Weil das Meckern befreit, noch einen oben drauf: Wer die Gelegenheit hat, sich einmal die alte DVD der Sifa 2.0 anzusehen wird feststellen: die war zeitgemäßer, als die Lösung, die heute angeboten wird. Man wurde logisch durch die Ausbildung geleitet, hatte Kontrollfragen und eine selbsterklärende Navigation. Davon sind wir heute ja meilenweit entfernt.

    Mich würde interessieren, wie sehr die neue Ausbildung wirklich verkopft ist und über immer komplexere Lernformen der Mensch im Betrieb "vergessen" wird.

    Grundsätzlich sehe ich das auch so, dass zum einen die generalisierte Sifa die Spezialthemen des Betriebes abdeckt und dann weitgehend selbständig arbeitet. Ich sehe es aber auch so, dass die Sifa sich nicht selbst überschätzen darf und die vorhandene Expertise im Betrieb natürlich nutzen muss.

    Das kann auch klappen, wenn alle mitmachen. Hier bei uns rede ich mit allen, erfahre aber so gut wie nichts. Alle denken, "wenn ich der Sifa helfe, helfe ich dem Chef und halte daher schön die Klappe".

    Wenn die Sifa-Ausbildung 3.0 in sich schon verwirrend ist, wie vermittelt die Ausbildung dann ein Bild von der zukünftigen Arbeit, dass die drohenden Konflikte wenigstens anspricht? Vorbereiten kann man sich auf das Leben nach dem Seminar ohnehin nicht. Jeder muss allein hinfallen und wieder aufstehen ...

    Die neue Ausbildung ist insofern verkopft, als die Methodik so erklärungsbedürftig ist, dass sich alles um die Frage dreht: "was soll ich jetzt machen?". Darin erschöpft sich die Motivation und die Energie soweit, dass für´s eigentliche Lernen nicht viel übrigbleibt. Die Lernplattform tut ihr übriges.

    Fachlich passiert da erschreckend wenig. Die Ausbildung bereitet m.E. nicht auf die Praxis als Fachkraft für Arbeitssicherheit vor, weil die Dinge, die eine Sifa zur FACHkraft macht, nicht erlernt werden.

    Es wird zwar von Anfang an "praktisch" gearbeitet, aber ohne fachlichen Tiefe, und (noch schlimmer!) ohne Anspruch an fachliche Richtigkeit; frei nach dem Moto "gut, dass wir drüber sprechen".

    Kenntnis des Regelwerks, Recherchekompetenz im Regelwerk, anwenden der Modelle auf eine konkrete Situation, benennen der Verantwortlichen und Funktionsträger, Anforderung an Maschinen, Unfalluntersuchung, wer muss zur arb. med. Vorsorge, Festlegen von Prüfzeiträumen von Maschinen/Arbeitsmitteln, ..... all das wird in der Praxis als Wissen von der Sifa erwartet, in der Ausbildung aber nicht/kaum vermittelt. Das soll der TN sich selbst erarbeiten.

    Es ist eine falsche Grundannahme zu sagen: "Die Sifa ist Generalist". Das stimmt nicht, denn die Sifa Spezialist für Arbeitsschutz; das bedeutet in einer Klinik natürlich etwas anderes, als in einem Stahlwerk, aber die Grundprinzipien und Werkzeuge sind die gleichen. Daher kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Spezialist für den Arbeitsschutz konkrete Antworten auf konkrete Fragen geben. Diese Kompetenz wird in dieser Ausbildung nicht erworben.

    Edit: Das ist natürlich nur meine Erfahrung und Sicht auf die Dinge.

    Ich empfehle hier, den "Lernbegleiter" zu kontaktieren. Der sollte in der Lage sein, dass zu erklären. Man spricht ja nicht umsonst von "Lernbegleitern"; die sollen und müssen laut Konzept der DGUV auch während der PRA und SOL am Start sein.

    Allein die Unterteilung "Arbeitssystem im Prozessschritt" ist ja nicht selbsterklärend. Unsere Betrachtungseinheit ist das Arbeitssystem. das ganze Prozessgedöns soll eigentlich nur als Hilfsmittel dienen, die Arbeitssysteme auch zu finden.

    Den Systemkegel versteht man besser, wenn man den Begriff durch "Aufbauorganisation" oder auch "Organigramm" ersetzt.

    2.3. ist im PRA1 allenfalls oberflächlich zu bearbeiten, weil das fachliche dazu erst später kommt.

    Das gleiche gilt für 3.1. Man muss doch erstmal wissen, welche Dokumente da sein und was diese enthalten müssen, bevor man sie auswertet.

    3.2 ist schnell erledigt: "Ich habe die Punkte in der angegebenen Reihenfolge bearbeitet so gut ich konnte. Das hat mir aufgezeigt, dass mir noch der fachliche Hintergrund fehlt. Alle Ansprechpartner haben mir offen geantwortet, allerdings sind mir nicht viele Fragen eingefallen, da mir noch der fachliche Hintergrund fehlt, um Fragen aufzuwerfen. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die Verantwortlichen den Arbeitsschutz im Unternehmen gut finden. Ich selber kann das noch nicht beurteilen, da mir der fachliche Hintergrund fehlt."

    Ich weiß, das mutet jetzt ketzerisch an. Aber wenn mir DAS mal einer in den Bericht schreiben würde, wüsste ich: Bingo, da hat einer mitgedacht.

    Aber wie gesagt: immer zuerst den LB fragen.

    Also, wenn ich das lese und mit dem Alltäglichen vergleiche, dann verstehe ich hier:

    bla bla bla bla bla, blabla blablablabla blaaaaaa

    Am Ende, nach dem Aufbau eines Managementsystem, bleibt dir die Gefährdungsbeurteilung.

    Die Aufgaben kann man auch einfacher beschreiben. Hier hat sich echt einer im Deutschen versucht. Das ist a. m. S. wenig zielführend.

    Das letzte was der Unternehmer von der Sifa braucht, ist bla bla bla.

    Die wesentliche Leistung die der TN zu erbringen hat, ist die Struktur der neuen Ausbildung zu verstehen. Über allem steht permanent die Frage "Was wollen die von mir"?

    Die Aufgaben sind unverständlich formuliert und zum Teil so be(über-)laden mit Teilschritten, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Und dann immer wieder: Reflektieren Sie dies, reflektieren Sie das und bitte auch noch jenes. Das Feedback bezieht sich dann auf "Umgang mit sich selbst und anderen".

    Was dabei fachlich rauskommt ist oft frustrierend.

    Hallo zusammen,

    unser Büro hat große Probleme mit der Bezirksregierung Köln, insbesondere mit zwei Personen. Die machen uns und unsere Arbeit schlecht in den Firmen die wir betreuen. Dies ist definitiv persönlich, da es sonst mit keiner anderen Bezirksregierung oder Berufsgenossenschaft irgendwie Probleme gibt.

    Wir würden gerne mit anderen Sifas sprechen die ähnliche Probleme haben.

    Vielleicht finden wir auf diesem Weg welche.

    Ich kenne die Bez.Reg. Köln als kompetente Behörde. Wenn die etwas "zu meckern" haben, liegt das ggf. eher an den vorgefundenen Missständen, als am Charakter der Beamten.

    Eine der wichtigsten Dinge im Arbeitsschutz ist es, konkret zu sein und genau hin zu sehen.

    Also bitte konkret:

    - Was bietet ihr euren Kunden für Dienste an, dass die Bez.Reg. mit den Kunden über euch spricht?

    - Was wird konkret bemängelt?

    - Wie steht ihr fachlich zu der vorgetragenen Kritik?

    Die Verwendung nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen Frist ist außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung und daher nicht zulässig.

    Sollen die Masken weiter verwendet werden, muss der Verwender ein erneutes Konformitätsbewerungsverfahren durchführen. das wäre bei PSA der Kategorie III die Baumusterprüfung durch eine zugelassene Prüf- und Zertifizierungsstelle. Ich gehe davon aus, dass neue Masken da deutlich günstiger sein dürften.

    Zur Verwendung von Masken in der Werkstatt: in der Werkstatt sind ggf. höherwertige Schutzmaßnahmen verfügbar und damit als Stand der Technik einzusetzen.

    Guten Morgen!

    Genau dies kann aber auch das Argument sein, warum es als gewerbsmäßige Tätigkeit einzustufen ist.

    Die Assistentin bereitet den Obstsalat im Rahmen ihrer Beschäftigung auf Weisung, oder auch mit stillschweigender Zustimmung ihres Chefs zu.

    Der Fokus liegt bei dieser Betrachtung nicht auf dem Obstsalat, sondern in dem Umstand, dass die Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet. Ähnlich wie Guudsjes Beispiel Kantine.

    "Gewerbsmäßig" bedeutet, dass jemanden ein Produkt/eine Dienstleistung für Kunden anbietet. das ist bei der Angestellten ja nicht der Fall. Der Chef isst den Salat ja selber und verkauft ihn nicht.

    Vielleicht erfahren wir die Lösung des Rätsel ja noch vom TE; die Behörde sollte ja kontaktiert werden.

    Dann ließ einfach Mal die Verordnung, dort werden explizit Privathaushalte ausgenommen. Was bedeutet das wohl im Umkehrschluss?

    Eins vorab: Ich bin absolut kein Experte in Hygiene/-Lebensmittelfragen. Da mich das aber interessiert, habe ich ich mal reingeschnuppert; einen umfassenden Überblick habe ich aber nicht. Meine Schlussfolgerungen können daher natürlich falsch sein, ich lasse mich da gerne belehren.

    Ich habe die Verordnung EG 852/2004 nicht gelesen, da sie für Lebensmittelunternehmen gilt. So steht es da zumindest. Bei dem geschilderten Fall des Eingangsposts geht es aber nicht um einen solchen. Daher greift die Verordnung m.E. nicht.

    Ferner lese ich die §§42 und 43 des IfSG so, dass Personen eine Belehrung brauchen, die gewerbsmäßig

    a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder

    b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

    tätig sind.

    Wenn die Assistentin im Auftrag ihres Chefs diesem einen Obstsalat zubereitet, ist das

    - nicht gewerbsmäßig

    - (m.E.) auch kein "in Verkehr bringen" und

    - der Obstsalat fällt nicht unter die im IfSG im §42 Absatz 2 genannten Lebensmittel

    Wenn eine Erzieherin den Kindern etwas zu essen zubereitet ist das hingegen eine Tätigkeit in "einer sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung" und die Belehrung wird fällig.

    So zumindest meine Herleitungen.