Ein Kunde möchte an seiner Standbohrsmaschine einen Fußschalter einbauen. Darf er eigenmächtig Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen? Qualifiziertes Fachpersonal zum Umbau ist vorhanden.
Ich halte das grundsätzlich für unproblematisch, wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Maschine nicht versehentlich eingeschaltet werden kann; siehe dazu auch BetrSichV §10:
(5) Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um prüfpflichtige Änderungen handelt. Er hat auch zu beurteilen, ob er bei den Änderungen von Arbeitsmitteln Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz oder einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes ergeben
Es handelt sich dabei um eine prüfpflichtige Änderung, die Maschine muss also geprüft werden und es muss eine neue Betriebsanweisung geschrieben werden, und eine Unterweisung erfolgen.
Ich glaube nicht, dass hier Herstellerpflichten zu übernehmen sind, allerdings erlischt die Gewährleistung des eigentlichen Herstellers vermutlich.