Aber wie sieht es mit der Rechtsicherheit aus? Darf ich als SIFA Mitgliedfirmen anderer Berufsgenossenschaft betreuen?
Hallo
In der DGUV Vorschrift 2 steht unter §4:
(7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.
Bedeutet: Das muss man im konkreten Einzelfall bei der entsprechenden BG erfragen.