Sehr interessant zu verfolgen, diese Diskussion...
- höherwertigere Lösungen (Hubsteiger) sind grundsätzlich immer verfügbar - warum sind dann Leitern überhaupt noch zulässig?!?!?
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Das Arbeitsschutzregelwerk ist ja nicht das Maximum an Sicherheit, sondern ein mit Vertretern der betroffenen Branchen getroffener Kompromiss.
Leitern sind deshalb noch in wenigen, klar definierten Ausnahmesituationen noch zulässig. In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" steht:
4.2.4 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig bis zu einer Standhöhe von 2 m und bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, wenn
- wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und
- die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können.
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Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.
Zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien unter Verwendung von Leitern dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Umgebungs- und Witterungsverhältnisse die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn witterungsbedingt, z. B. durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.
Alles was ich weiter oben in Thread schon schrieb, kommt noch hinzu.