Regelwerk, hast Du dazu Fachdokumente, wie bspw. toxikologische Studien? Die würden mich interessieren...
Hallo
Mit toxikologischen Studien kann ich nicht dienen. Mir reichen als Grundlage für meine Aussage:
GefStoffV. mit TRGS 905
DGUV Information 213-031 aus der ich hier zitiere:
"Anders als Asbestfasern, die aufspleißen, also sich der Länge nach teilen und somit immer dünner und gefährlicher werden, brechen Glas- und Steinwollefasern quer zur Faser und werden so immer kürzer. Da der Durchmesser dabei gleich bleibt, werden die Bruchstücke immer mehr zu kleinen Staubkörnchen und sind dann in der Wirkung mit jedem anderen Staub vergleichbar.
Die Beständigkeit der Fasern ist von Bedeutung, weil sie eine bestimmte Zeit in der Lunge verbleiben müssen, um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können. Sobald die Faser aus der Lunge entfernt oder aufgelöst ist oder auch nur in mehrere nicht faserförmige, weil zu kurze, Teile zerbricht, verliert sie ihr krebserzeugendes Potenzial.
Mineralwollefasern weisen eine geringe Beständigkeit in der Lunge auf, die mit der von Asbest nicht vergleichbar ist. Untersuchungen zur Biobeständigkeit (Biopersistenz) haben ergeben, dass die heute hergestellten Glas- und Steinwollefasern schon nach weniger als 40 Tagen zu mehr als der Hälfte (Halbwertszeit) abgebaut sind. „Alte“ Mineralwolle hat dagegen Halbwertszeiten von einigen hundert Tagen, während z.B. Blauasbest eine Beständigkeit von mehr als 100 Jahren aufweist..."
Besonders verweise ich auch auf die DGUV Statistik zu Verdachtsanzeigen und Todesfällen.
Hier findet man eine rechtübersichtliche Zusammenfassung.
Gruß vom Regelwerk