Beiträge von Regelwerk

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    Hallo zusammen, wir sind als Gruppe in der neuen Ausbildung bei der VBG in Dresden und geben morgen die SOL 3 ab. Die LEK 1 läuft dann für uns vom 14.01.-22.01. als Einzelaufgabe zum Thema "Dachreinigung" oder so ähnlich.

    Ich denke, dass die neue Form der Ausbildung besser auf die eigentliche Tätigkeit vorbereitet, da man/frau viel selbst erarbeiten muss. Der alte Präsenzunterricht mit anschließenden Prüfungen qualifiziert einen ja noch lange nicht, diese Erfassung, Beschreibung und Bewertung tatsächlich zu beherrschen.

    Ich wünsche allen viel Erfolg und stehe auch für einen Informationsaustausch zur Verfügung.

    VG Ariane

    Hallo Ariane

    Das ist die Idee hinter dem Konzept. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, ob Du das später/am Ende der Ausbildung noch genauso siehst.

    Gruß vom Regelwerk :)

    Hallo

    Zunächst mal ist wichtig zu klären, was "sozialer Bereich" ist. In einer KiTa hat man andere Gefährudungen, als z.B. in einer Ausbildungswerkstatt für benachteiligte Jugendliche oder einem Bauernhof auf dem Menschen mit Behinderung arbeiten......

    Das ArbSchG mit seinen Verordnungen und die einschlägigen UVV der UVT gelten ohne Einschränkung. Wichtig zu wissen: die Menschen in den soz. Einrichtungen (Bewohner, Schüler, Kunden,...) sind auch gesetzlich unfallversichert (siehe SGB VII). Daher gelten die Regelungen auch für diesen Personenkreis.

    Hallo

    Letztlich geht es doch darum, dass die Menschen die zur Verfügung stehenden Schutzeinrichtungen und Maßnahmen auch nutzen bzw. umsetzen.

    BBS ist also kein Ersatz für den technischen und organisatorischen Arbeitsschutz, sondern eine Ergänzung.

    Stichworte: Verhältnis- und Verhaltensprävention.

    Da die Verbesserungen im Stand der Technik sich immer weniger auf die tatsächlichen Unfall und BK Zahlen auswirken, wird BBS immer wichtiger. Damit das nicht als hohles BLA BLA krepiert, sind einige Voraussetzungen nötig:

    1. Arbeitsschutz nach dem Stand der Technik mit sinnvollen und rechtskonformen Maßnahmen und Regelungen

    2. Die Verantwortlichen haben den Arbeitsschutz verstanden und sehen den Sinn (rechtlich, moralisch und betriebswirtschaftlich)

    3. Die Verantwortlichen kennen ihre Mitarbeiter und den Stand der Umsetzung der Regelungen

    4. die MA erhalten regelmäßig ein Feedback

    Da habt ihr aber eine sehr inkompetente BezReg. wie schon hier zuvor geschrieben wurde, sind Leiharbeitnehmer wie eigene Mitarbeiter zu sehen und zu behandeln. Eine eigene GBU macht da überhaupt keinen Sinn. Letztendlich sind Leiharbeitnehmer den gleichen Gefährdungen ausgesetzt wie eigene Mitarbeiter und bei der GBU spielt es dann keine Rolle wie der Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters ist.

    Da möchte ich kurz korrigieren, bzw. habe ich ein anderes Verständnis des ArbSchG. Die Gefährdungsbeurteilung ist ja für jede Tätigkeit vorzunehmen und dabei ist jede/r MA zu berücksichtigen.

    die Leiharbeiter kennen den Betrieb nicht, allein das ist ein Gefährdungsfaktor. Der Betrieb kennt die Leiharbeiter nicht und muss daher überprüfen: passen unsere Schutzmaßnahme, oder müssen wir für den einen oder anderen besondere Maßnahmen treffen.

    Hallo

    Als FACHkräfte für Arbeitsschutz sollten wir nicht rätseln, sondern recherchieren....

    Die Arbeitsschutzpflichten obliegen gemäß ArbSchG dem Arbeitgeber. Sind Beschäftigte eines AG bei einem anderen AG tätig, müssen sich die AG bezgl. des Arbeitsschutzes abstimmen (siehe §8 ArbSchG und §6 DGUV Vorschrift 1). Beispiel: Industriebetrieb kauft Produktionsanlage, die von Monteuren des Herstellers aufgebaut wird.

    Bei der Leiharbeit kommt noch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dazu. Da kann man schwarz auf weiß lesen, dass der Entleiher für den Arbeitsschutz der Leiharbeiter zuständig ist; es wird im Arbeitsschutz nicht zwischen Stammpersonal und Leiharbeitern unterschieden (§11 (6) AÜG).

    Das bedeutet, der Entleiher muss die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen anpassen, bzw. überprüfen, ob diese für die jeweiligen Leiharbeiter ausreichend sind (Stichwort: individuelle Leistungsvoraussetzungen!), muss die Leiharbeiter ein- und unterweisen. Der Verleiher muss die entsprechenden Informationen liefern und sich seinerseits überzeugen, dass der Arbeitsschutz für die Leiharbeiter gewährleistet ist.

    Ferne ist zu überprüfen, ob sich durch den Einsatz neuen Personals etwas für das Stammpersonal ändert und ggf. unterweisen.

    Soweit die Fakten.

    Hallo

    Ich werfe noch die TRBS 2121, Teil 4 in den Ring.

    Daraus ergibt sich, wann das erlaubt ist:

    - Kran muss per Hand in Ausgangslage zurückgebracht und der Korb abgesenkt werden können.

    - Haken muss gesichert werden

    - ......

    Im vorliegenden Fall also klar verboten.

    Wer kommt bloß auf die Idee, Menschen wie Material durch die Gegend zu schaukeln?

    Hallo

    Beim "alten" System gibt es doch die Lernsoftware (DVD, Stick, oder Laufwerk). Wenn man die wie vorgesehen durcharbeitet, ist man auf die LEK 1 vorbereitet. Seminarmäßig ist ja noch nicht so viel gelaufen, das sollte man aber auch auf dem Schirm haben.

    Die "alte" LEK 1 beinhaltet im Übrigen viele essentielle Dinge, die die Teilnehmer nach dem "neuen" Konzept auch im Seminar 6 noch vermissen. Also: positiv drangehen :)

    Regelwerk, hast Du dazu Fachdokumente, wie bspw. toxikologische Studien? Die würden mich interessieren...

    Hallo

    Mit toxikologischen Studien kann ich nicht dienen. Mir reichen als Grundlage für meine Aussage:

    GefStoffV. mit TRGS 905

    DGUV Information 213-031 aus der ich hier zitiere:

    "Anders als Asbestfasern, die aufspleißen, also sich der Länge nach teilen und somit immer dünner und gefährlicher werden, brechen Glas- und Steinwollefasern quer zur Faser und werden so immer kürzer. Da der Durchmesser dabei gleich bleibt, werden die Bruchstücke immer mehr zu kleinen Staubkörnchen und sind dann in der Wirkung mit jedem anderen Staub vergleichbar.

    Die Beständigkeit der Fasern ist von Bedeutung, weil sie eine bestimmte Zeit in der Lunge verbleiben müssen, um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können. Sobald die Faser aus der Lunge entfernt oder aufgelöst ist oder auch nur in mehrere nicht faserförmige, weil zu kurze, Teile zerbricht, verliert sie ihr krebserzeugendes Potenzial.
    Mineralwollefasern weisen eine geringe Beständigkeit in der Lunge auf, die mit der von Asbest nicht vergleichbar ist. Untersuchungen zur Biobeständigkeit (Biopersistenz) haben ergeben, dass die heute hergestellten Glas- und Steinwollefasern schon nach weniger als 40 Tagen zu mehr als der Hälfte (Halbwertszeit) abgebaut sind. „Alte“ Mineralwolle hat dagegen Halbwertszeiten von einigen hundert Tagen, während z.B. Blauasbest eine Beständigkeit von mehr als 100 Jahren aufweist..."

    Besonders verweise ich auch auf die DGUV Statistik zu Verdachtsanzeigen und Todesfällen.

    Hier findet man eine rechtübersichtliche Zusammenfassung.

    Gruß vom Regelwerk

    Ausgangspunkt: Produktionsbetrieb:

    - Terminverpasst+Terminverpasst+Terminverpasst+(...))=Mitarbeitergespräch => Termin Wahrgenommen.

    Nach dem Mitarbeitergespräch hat KEINER mehr seinen (wohl "letzten") Termin verpasst.

    Bei den Mitarbeitergesprächen war ich nicht dabei.

    Eine Toleranz von einigen Monaten (zwei-drei) ist bei uns möglich.

    Je nachdem, um welche Vorsorge es sich handelt, ist das ggf. unzulässig.

    Man muss bei der neuen Sifa Ausbildung unterscheiden, was zu den Aufgeben der Sifa gehört, und was einfach nur ein "Bedienen der Ausbildung" ist. Die Bericht an die FK ist doch das, was man im echten Leben auch macht. Daher ist sie in meinen Augen das wichtigste Dokument. Der Bericht an den Lernbegleiter ist Bestandteil der Ausbildung und dient dazu, ein bewusstes und planmäßiges Vorgehen zu üben.

    Nee! KMF sind nicht viel besser / gesünder als Asbestfasern!

    Hinzu kommt die Tatsache, dass wir am Dienstort ca. 200 SiFas und Gefahrstoffexperten sitzen haben.

    Die sind schneller krank, als du papp sagen kannst.:(

    Gesund sind KMF sicher nicht und ungefährlich auch nicht. Aber das Krebsrisiko ist bei Asbest um Dimensionen höher. Das hat a) mit dem Bruchverhalten und b) mit der Biopersistenz zu tun (v.a. bei sog. "neuer KMF").

    Deswegen sind die Schutzmaßnahmen bei KMF ja auch erheblich weniger umfangreich.

    Arbeitsschutzziele beziehen sich darauf, den Stand der Technik, also den gesetzlichen Mindeststandard erreichen. Das ist per se attraktiv und auch realistisch.

    PS: aus unsicherem Verhalten kann man nicht ableiten, dass dem Menschen seine Gesundheit egal sei. Sie erkennen nur das Ausmaß des Risikos nicht/stehen unter sozialem Druck/wissen nicht, wie sie sich besser verhalten können.

    Aber lasst es uns gut sein lassen.

    Warum werden dann Schutzeinrichtungen manipuliert und sichere Arbeitsverfahren wider besseren Wissens nicht durchgeführt?

    Das ist doch ein anderes Thema. wir schrieben über die Formulierung von Schutzzielen und ich hatte um ein Beispiel für ein SMART formuliertes Arbeitsschutzziel gebeten.

    Gleichwohl beantworte ich die Frage: Die Schutzmaßnahmen werden unterlaufen, weil deren Sinn nicht adäquat erkannt wird und man glaubt, sich das Leben einfacher machen will. Was hier versagt hat sind Unterweisung und Kontrolle.

    ...sehe ich nicht so... z.B. Hochtemperaturkleber COTRONICS Resbond 907 GF. Im SDB mit H350i eingestuft, mit dem Hinweis auf die Mineralfasern, die bei der mechanischen Bearbeitung des Klebers freigesetzt werden können. Und im Abschnitt 3 des SDB der Hinweis auf SVHC aufgrund dieser Mineralfasern... SDS_COTRONICS_Resbond_907_GF_DE_(5).pdf

    Aber es geht nicht um Hochtemperaturkleber, sondern um Asbest und KMF. Der Kleber ist wie KMF auch Kategorie 1B, während Asbest 1A, also hochgradig krebserzeugend, ist.

    Es gehen bei den BG jährlich ca. 10.000-11.000 Verdachtsanzeigen auf asbestbedingte BK ein. Ca. 1600 Menschen sterben jährlich an einer solchen asbestbedingten BK (Dunkelziffer unbekannt).

    Damit sterben in Deutschland ziemlich genau so viele Menschen an Asbest, wie an anderen BK, Arbeits- und Wegeunfällen zusammen! Ich bleibe also bei meiner Aussage, dass Asbest um Längen gefährlicher ist.

    Danke für den Link.

    Kleiner Hinweis: Die SMART-Formel findet auf die Arbeitsschutzziele keine Anwendung. Hier reicht SMT, also spezifisch messbar, terminiert. Attraktiv ist der Schutz der eigenen Gesundheit ja immer und realistisch sind die Ziele auch; es geht ja darum, den Stand der Technik einzuhalten und der ist nunmal realistisch (sonst wäre es ja nicht Stand der Technik).

    KMF und Asbest haben hier die gleichen hohen Gesundheitsrisiken, da es nicht darum geht, aus welchen Stoffen sie bestehen, sondern die Gefahr durch die Faser-Stäube bei der Bearbeitung entsteht.

    Das ist so nicht richtig; Asbest ist um Längen gefährlicher. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind wesentlich umfangreicher und die Anforderungen an die Unternehmen höher.

    Wer sich für die Erkrankungszahlen interessiert: INFO zu Berufskrankheiten und Asbest

    Die Pflichtvorsorge trägt ihren Namen nicht ohne Grund. Sie hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Wenn der AG die Tätigkeit dennoch aufnehmen lässt, liegt das Verschulden bei ihm. WIE der AG es hinbekommt, seine MA dort vorstellig werden zu lassen, ist seiner Führungskompetenz überlassen. Wenn eine Erzieherin das Anerkennungsjahr ohne Vorsorge absolviert, hat m.E. der AG hier eklatant gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen.

    PS: Wenn es ein Akzeptanzproblem bei den Beschäftigten gibt, sollte man sich vllt. mal intensiv mit den Themen Unterweisung und Sensibilisierung auseinandersetzen....