Beiträge von Andre S.
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Guten Morgen liebe Kollegen,
es kommt vermehrt die Frage auf, wie weit man bei einem 27 Zoll Monitor, entfernt sein soll? Wer welche Schreibtischtiefe zu bevorzugen ist ? Sind es 800mmm oder 1000mm. In den Informationen und Regel wird nur bis zu 24 Zoll gesprochen. Eine Faustregel sagt 1000mm aus aber wo genau wird das konkretisiert ?
Habt Ihr da mal Empfehlungen ?
Lg Andre
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....und was mich bei solchen Dingen am meisten -entschuldigung- ankotzt.
Von uns wird dann erwartet, dass wir als Arbeitschützer sofort einen Plan aus der Tasche ziehen,
- der alle schützt,
- nichts kostet,
- den Betriebsfrieden nicht stört,
- die betrieblichen Prozesse nicht stört,
- die Paranoiker beruhigt
- die Querdenker ruhigstellt und
- vegan, klimaneutral und glutenfrei ist.
Mann, oh Mann. Sorry, das musste mal raus.
Gruß Frank
das stimmt so
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Setzt euch einfach mal mit dem Rollstuhlfahrer zusammen - unser Rollifahrer bevorzugt den Aufzug
Ich habe Ihn zu Montag eingeladen. Nach unserem Kennenlernen. Führen wir gemeinsam eine Objektbesichtigung durch. Dabei werden bestimmt nach weitere Dinge auffällig. Mit dabei, unsere Schwerbehindertenvertretung
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Moin,
wie war das noch gleich? Gefährdungen ermitteln, Risiko gegen Wahrscheinlichkeit abwägen und geeignete Maßnahmen ableiten.
Gruß Frank
Ja, dass erzähle mal meiner obersten Leitung. Dazu durfte ich mir schon was anhören ich möchte doch bitte das nicht so scharf sehen. Das wird doch erst im September wichtig .....
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Moin Andre,
verstehe ich Dich richtig. Prinzipiell kommt der Kollege über den barrierefreien Lift mit ein bißchen mehr "Rollstrecke" zu seinem Arbeitsplatz? Es geht jetzt darum, ihm den Weiten Weg zu ersparen?
Oder soll der Kollege im Falle einer Räumung der Rollstuhllift zur Entfluchtung nutzen? Wenn es darum geht, würde ich mal über einen Evakuierungsstuhl nachddenken Evakuierungsstuhl
Damit hast Du den Kollegen ganz fix unten.
Gruß Frank
Ja das passt beides, Rollstuhllift die in erster Linie der Mobilität. Allerding muss ja auch die Brandschutz berücksichtigen . Die Treppe ist 2100mm breit ( nochmal ) gemessen.
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Hallo liebe Kollegen,
in unseren Haus soll am 15.06. neuer Kollege anfangen. Der neue Kollege sitzt in einem Rollstuhl. Davon habe heute erst erfahren. Arbeitsplatz befindet sich im ersten Stock. Es gibt nur einen barrierefreien Aufzug der sich am anderen Ende des Gebäude befindet. Es gibt noch keine Beförderungshilfen im Haus ( Rollstuhllift), also hat alles nach Lehrbuch geklappt, das nur zu Info.
Nun möchte man einen Lift installieren, dieser soll an der Fluchttreppe montiert werden dazu kommt , dass die Treppe halbgebogen ist eine Breite von knapp zwei Metern aufweist. ( altes Gebäude).
Ich habe dazu nichts gefunden, inwieweit im Brandfall ein Lift eine Rolle spielt ( in Bezug auf die Treppenbreite) es heißt nur in der ASR V3a.2, dass für den Rollstuhlfahrer eine Breite von einem Meter eingehalten werden muss. Allerdings zu Treppen gibt es keinen genauen Eintrag.
Hat jemand Erfahrungswerte ?
Vielen Dank für die Hilfe
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Ich starte mal einen Vergleich.
Beim Lärm ist ja bekannt, dass dieser das Gehör schädigen kann. Bei einem Tagesexpositionspegel von >=80 dB(A) muss der AG Gehörschutz zur Verfügung stellen. Der AN muss diesen aber nicht benutzen. Erst über 85 dB(A) kommt die Pflicht.
Jetzt zu Corona. Es ist bekannt, dass Corona nicht ganz harmlos ist, auch wenn aktuell viele Verläufe relativ mild sind. Wenn der Gesetzgeber keine Maskenpflicht mehr sieht, ist dem AG daraus noch lange kein Verbot eines entsprechenden Angebots auferlegt. Ich würde das somit sehen, wie mit dem Gehörschutz. Man kann es anbieten. Der AN, der das Angebot annehmen möchte kann dies tun, wer es ablehnt, muss es nicht umsetzen.
Das ist ein gutes Beispiel , sauber !
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Moin Andre,
Betriebsarzt mit ins Boot nehmen. Der sollte hinsichtlich Infektionsgefährdung auch fundierte Aussagen treffen können.
Was viele Arbeitsgeber nicht verstehen können oder wollen.
Bei einer Inzidenz von 350 waren wir ein Hotspot. Bei einer Inzidenz von knapp 700 lassen wir alle Regeln fallen. Gleichzeitig fahren wir die Schiene "Wer krank ist bleibt zu Hause".
Es ist doch (sorry) scheißegal, warum jemand dem Arbeitgeber fünf Tage fehlt. Ob der Kollege wegen Covid19, der Beulenpest, Husten oder Schweißfüßen nicht arbeiten kann - er fehlt - ferddisch aus.
Man argumentiert immer mit dem milden Verlauf (die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit bei uns flach liegen, hätten sich wahrscheinlich alle einen milden Verlauf gewünscht). Auch der milde Verlauf führt bei unserer Marschroute dazu, dass die Beschäftigten weg sind. Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
Gruß Frank
Es ist ja meine erste Stelle als FaSi . Und ich arbeite hier seit dem 02.05.. Ich weiß nicht ob, ob es hier das richtige ist. Ich Frage mich warum ich hier bin. Es betrifft noch weitere Dinge die ausgebremst werden. Ich möchte etwas positives Erreichen , ich denke das ist der Job , das ist unsere Aufgabe. Aber es ist hier ,glaube ich, nur die Sitzplatzposition. Bloß nicht handeln.
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Moin,
gehen wir mal davon aus, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird. Dann läuft ja wieder alees "wie immer".
"Normalbetrieb" also. Ich befürchte, dass bei uns der Vorschlag kommt: "Wer will kann Maske tragen und wer will kann sich testen". Prinzipiell kann die oberste Heeresleitung diese Entscheidung treffen. Ich habe aber Bauchweh, wenn wir dann immer noch Masken und Tests zur Verfügung stellen.
Auf der einen Seite setzen wir damit ein klares Signal, dass Corona eine gesundheitliche Gefährdung darstellt, der wir mit den Masken und den Selbsttests begegenen, die wir alls effektive Maßnahme ansehen. Auf der anderen Seite überlassen wir es dann den Beschäftigten, ob sie diese Maßnahmen umsetzen. das passt für mich nicht zusammen.
Entweder bejahe ich die Gefährdung und die Wirksamkeit der Maßnahmen, dann haben die Beschäftigten diese auch umzusetzen. Gebe ich das aber in die Eigenverantwortung der Beschäftigten, ist das für mich keine Maßnahme mehr, demzufolge kann ich auch keine Masken und Tests zur Verfügung stellen.
Ich stelle es den Beschäftigten ja auch nicht frei, ob sie Sicherheitsschuhe tragen oder nicht oder ob sie sich entscheiden können, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen oder nicht. Wie seht Ihr das?
Gruß frank
Das Thema habe ich gerade aktuell. Die GF will ein neues Hygienekonzept, welches ich anhand des ArbSchG aufgebaut habe. Nun musste ich mir brüllenderweise anhören, das mein Konzept zu scharf sei, schärfer als vorher. Ich frage mich ob ich das Konzept überhaupt erstellen muss, denn ich bin nicht der Meinung das wir hier durch die Gegend rennen können als hätten wir 2019 ! Ich stimme Dir zu , es passt nicht zusammen , dieser Virus ist ein politischer Virus geworden.
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Guten Morgen liebe Kollegen,
vielen Dank für den sachlichen Austausch. Ich werde den Punkt der Weisungsbefugnis im Einsatzfall aufnehmen.
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Guten Morgen liebe Kolleginnen / Kollegen,
hier im Am t ist die Frage aufgeploppt, ob der Brandschutzhelfer Weisungsbefugnisse schriftlich erhalten soll. Ich bin der Meinung, nicht. Er ist ja ein Helfer und keine vollfachkundige Person. Ich finde es sollte in der Brandschutzordnung Teil C nur aufgenommen werden, dass er Ansprechpartner ist, im Einsatzfall.
Oder sehe ich es falsch ?
Lg Andre
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Guten Morgen, ja genau das dachte ich mir schon. Wenn ich sie erstellen sollte, muss sie durch eine fachkundige Person geprüft werden. Und dann ist es sinnvoll, das diese Person das auch von Anfang an, alleine macht. So habe ich es den Arbeitgeber mitgeteilt. Mit dem Ergebnis, dass ich nach der Einarbeitung den Brandschutzbeauftragten machen darf :).