Beiträge von lazy

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    Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt zu klären:

    Per Arbeitsanweisung sollen 3 Mitarbeiter die Überprüfung/Wartung von Krankenhausbetten (auch mit elektrischen Antrieben) übernehmen. Die Mitarbeiter haben eine Berufsausbildung als Dachdecker, Bergmann und Maschinenführer, arbeiten aber nicht in diesen Berufen, sondern sind seit langer Zeit als Hilfskräfte in der technischen Abteilung eingesetzt. Von der bisherigen externen Wartungsfirma haben diese Mitarbeiter eine 2-tägige Einführung bekommen, von der technischen Abteilung eine Unterweisung in Elektrotechnik.. Sind diese Voraussetzungen ausreichend um als befähigte Person zu gelten oder widerspricht dies der TRBS 1203 in den Punkten Berufsausbildung (keine elektrotechnische Ausbildung) und Berufserfahrung (1 jährige Erfahrung)?

    Vielen Dank im voraus für Antworten.