Beiträge von Vagas

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    Hallo liebe Lärm-Spezialisten :)

    Ist ein Gehörschutz Pflicht wenn man sich nur kurzzeitig über 85 dB(A) aussetzt? Beispiel Rasentraktor. Nach Messung 91 dB(A). Theoretisch erst nach 2 Stunden schädlich fürs Gehör (nach Logarithmus/Frequenzbewertung). Der wird am Tag aber nur 1,5 Stunden benutzt von einem Minijobber. Danach keinen weiteren Lärm ausgesetzt da der Minijobber dann bereits Feierabend hat.

    Meines Erachtens ist ein Gehörschutz für die 1,5 Stunden nicht verpflichtend. Habe ich einen Denkfehler?

    Danke im Voraus 🙂

    Hallo zusammen,

    Ich habe 4 Fragen an euch : ) Ich bin auch Brandschutzbeauftragter und mir kamen jetzt nach meiner Fortbildung noch ein paar Fragen auf.

    1. Brandschutzkonzepte müssen ja bei Sonderbauten erstellt werden (Nach Musterbauordnung).

    Was unter Sonderbauten fällt, steht ja auch in der MBO.
    Ich lese im Internet oft, dass ab Gebäudeklasse 5 ein Brandschutzkonzept benötigt wird. Das ist aber so nicht richtig, oder?
    Wenn das Gebäude (GK5), eine gewisse Größe der Nutzungseinheit nicht überschreitet und nicht höher wie 22 Meter ist, ist es kein "Hochhaus"(nach der Muster Hochhausrichtlinie) sondern noch ein Haus nach GK5. Oder sehe ich das falsch? Also bei GK 5 ist nicht direkt ein Brandschutzkonzept erforderlich?

    2. Ein Sonderbau ist für mich z.B. auch ein kleiner Kindergarten (nur Erdgeschoss), unabhängig von der Gebäudeklasse oder? Ein Kindergarten ist für mich eine Versammlungsstätte. Also ist hier ein Brandschutzkonzept Pflicht oder?

    3. Im Arbeitsschutz wird ja nicht direkt ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Aus dem Brandschutzkonzept (muss in NRW von einem Gutachter abgenommen werden) geht ja auch die Brandschutzordnung hervor (A B C). Passt die Faustformel dass, sobald ein Brandschutzkonzept für ein Gebäude erstellt werden muss, ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist? Denn ohne Brandschutzbeauftragter macht die Brandschutzverordnung (vor allem C) ja keinen Sinn.

    4. Ich höre immer wieder das auch Versicherungen ein Brandschutzkonzept fordern. Ist das die allgemeine Gebäudeversicherung (wie ich sie aus dem privaten kenne) oder sind das besondere Versicherungen?

    Über Antworten würde ich mich riesig freuen!

    Vielen Dank :)

    Ich frage mich das selbst ja aus eigenem Interesse.
    Bin sogar noch in der Ausbildung und erst im März fertig mit meinem letzten Seminar ;)

    Ich möchte den Grundsatz unbedingt verstehen, ab wann man eine Betreung benötigt und welches Modell. Darauf baut sich ja auch die ganze Organisation auf....

    Ich habe mich mal eingelesen in das Informationsschreiben der DGUV.

    Grundlage der Bedarfermittlung ist die Gefährdungsbeurteilung, ok.

    Wenn jetzt durch das Ergebnis meiner GBU Bedarf entsteht, dürfte man sich aussuchen welche externe SiFa oder Betriebsarzt zu mir kommt?
    Oder muss dies auch über den überbetrieblichen Dienst laufen? (Ich kenne da jetzt nur Z.B die B-A-D)

    Wer führt die Fortbildung über Motivation und Information durch? Die zuständige BG oder der überbetriebliche Dienst selber? (Z.b B-A-D)

    Danke Mike144 für eine vernünftige ANtwort.
    Mir gehts allerdings konkret um die DGUV V2. Wie das rechtlich ist.
    Das es in der Praxis anders aussieht weiß ich.

    Also konkret noch mal meine Frage:

    Wenn man sich für das Unternehmermodell entscheidet, sich ausbilden lässt und mit dem Überbetrieblichen Dienst zusammen arbeitet,

    gelten dann auch die vorgeschrieben Stunden für die SiFa und den Betriebsarzt pro Mitarbeiter im Jahr, wie in der DGUV V2 nachzulesen sind?

    Oder gelten diese Zeiten dann nicht?

    Hallo zusammen,

    ich greife das Thema noch mal auf und habe eine Frage.

    Es geht um DGUV V2 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) Unternehmermodell.

    Wenn man sich für das Unternehmermodell entscheidet, sich ausbilden lässt und mit dem Überbetrieblichen Dienst zusammen arbeitet,
    gelten dann auch die vorgeschrieben Stunden für die SiFa und den Betriebsarzt pro Mitarbeiter im Jahr?
    Das wäre mit einem überbetrieblichen Dienst schwer zu realisieren oder?
    Ich weiß das es da steht, werde aber aus dem Text nicht schlau.

    Danke vorab für eure Antworten.



    Moin moin,

    aktuelle mache ich meine SiFa Ausbildung bei der BGW in Dresden und stecke mitten in meiner Praktikumsarbeit, habe also noch eine Woche in Dresden vor mir.
    Ich habe ein Angebot bekommen einer anderen Firma worüber ich nachdenke. Diese Firma gehört allerdings der BG Etem an. Dort soll ich mich ebenso um den Arbeitsschutz kümmern.

    Kann ich während der Ausbildung den Arbeitgeber wechseln ohne Probleme zu bekommen?
    Ich habe für das Gesundheitswesen (BGW) ja eine Branchenspezifische Lernerfolgskontrolle absolvieren müssen.

    Gibt es diese auch bei der Etem?

    Über Hilfe freue ich mich sehr!