Fragt den Experten: Ein UMB oder AMB (bzw. Heute SGA Beauftragter) ist in den (meisten) Normen in der Tat nicht mehr explizit gefordert. Allerdings ist diese Anforderungen bei der ISO 14001, wie auch bei der 9001 und 45001, in die Themen 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse sowie 7.1 Ressourcen & 7.2 Kompetenz eingeflossen.
Dieses nachzuweisen macht erforderlich:
5.3 - Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.
"Zuweisung von Rollen - funktioniert idR per Direktionsrechts oder via Beauftragung"
7.1 Ressourcen - Die Organisation muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Umweltmanagementsystems bestimmen und bereitstellen.
"Benötigte Person(en) / Kümmerer UMS"
7.2. Kompetenz
Die Organisation muss
a) für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Umweltleistung der Organisation und ihre Fähigkeit, ihre bindenden Verpflichtungen zu erfüllen, beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
"Was braucht die Person an Kompetenz? Kompetenz = Sachverstand, Fähigkeit, Zuständigkeit"
b) sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage
angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
"Nachweis für die Kompetenz"
c) mit ihren Umweltaspekten und ihrem Umweltmanagementsystem verbundenen Schulungsbedarf bestimmen;
"auf das Unternehmen zugeschnittener Schulungsbedarf"
d) wenn erforderlich, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen bewerten.
"Schulungsmaßnahmen wo notwendig"
Abschließend -> Diese Punkte bedingen sich untereinander. Man braucht kompetente Person(en) die sich um das Managementsystem kümmern. Die Rolle muss zugewiesen, also "beauftragt" sein. Weiterhin muss man nachweisen, das man eine Person hat die eine fachliche und auch persönliche Eignung hat. Fachspezifische Kenntnisse der jeweiligen Umweltanforderungen, relevanten Rechtsbereichen (Compliance) und Know-How in Managementsystemen sind also nachzuweisen.
Im Falle des Nichtvorhandenseins der o.g. Punkte eine glasklare Nicht-Konformität.
Viele Grüße
Marc