Beiträge von wassermaxe

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    Ahhhhh... VIELEN DANK an alle, die mir bis hierher geholfen habe!

    So wie ich es verstanden habe:

    a) montierte Flaschen werden ohnehin nicht "gelagert", da sie ja quasi "verwendet" werden (Stapler, Schweißgerät). Also dürfen sie dort verbleiben

    b) die nicht montierte Ersatzflasche für den Stapler wird nicht "gelagert", sondern "bereitgehalten". Vielleicht wird sie in den nächsten 24h ja gebraucht, das weiß man ja nie so genau ;)

    Also kann diese (natürlich unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, z.B. geeignete Lüftung des Raumes, usw.) durchaus "irgendwo" stehen und wir müssten dafür nicht extra einen Lagerraum schaffen.

    Ist das soweit korrekt?

    Zur Konkretisierung:

    Was ich nicht ganz verstehe ist zum Beispiel der Satz:

    "Diese TRGS gilt nicht

    1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden sowie für das Bereithalten

    ortsbeweglicher Druckgasbehälter"

    Was genau darf ich unter "Produktions- und Arbeitsgang" verstehen?

    Außerdem handelt es sich doch bei unserer Reserve- Gasflasche für den Stapler um einen "ortsveränderlichen Druckgasbehälter", oder?

    Sorry, falls ich mich etwas ungeschickt dranstelle, aber in dieser Thematik bin ich leider absolut unerfahren.

    Hallo Michael.

    Bezüglich Deiner wohl doch etwas provokanten Frage bezüglich dem Tank am Auto: Wie gesagt: Zuhause darf ich auch problemlos 2 Gasflaschen im Wohnwagen lagern.

    Meine Frage bezieht sich aber auf eine gewerbliche Lagerung....

    Und dort scheint ja einiges anders geregelt zu sein, so wie es "falcon" auch schreibt.

    Aber davon mal abgesehen: Die TRGS 510 hatte ich zwar vorher schon gefunden, aber konnte ich dadurch mein Problem nicht wirklich lösen :(

    Vielleicht kannst du mir ja konkret auf meine Fragen antworten ;)

    Danke.

    Hallo.

    Ich bin neu hier weil und auf dieses Forum gestoßen, da ich auf der Suche nach der Beantwortung von Fragen zum Thema "Gas- Lagerung" bin...

    Vielleicht wurde das Thema ja schon irgendwo angesprochen aber ich konnte leider nichts passendes finden.

    Mein "Problem":

    Wir betreiben in unserem (kleinen) Betrieb ein Schutzgas- Schweißgerät und einen Gasstapler.

    Direkt am Schweißgerät befindet sich die Gasflasche mit Schutzgas (Argon, 20 Liter). Das Gerät steht in der Werkstatt.

    Auf dem Stapler ist eine Flasche mit 11Kg Propan zum Betreiben des Staplers verbaut, außerdem wird als Ersatz noch eine (!) solche Flasche in einem Raum gelagert.

    Nun zu meinen Fragen, da ich mich um die "rechtliche korrekte Lagerung" kümmern soll:

    a) Darf die Argon- Flasche dauerhaft am Schweißgerät installiert sein oder müssten wir die Flasche nach Gebrauch des Gerätes abmontieren und in einem "Flaschenlager" bis zum nächsten Gebrauch lagern?

    b) Selbe Frage bezüglich der montierten Flasche am Stapler

    c) wo müssen wir die Ersatzflasche mit Staplergas lagern? Ist es zwingend vorgeschrieben, auch solche Kleinstmengen (solche Flaschen stehen im privaten Gebrauch ja in jedem Gasgrill oder Wohnwagen "frei" rum) in einem speziellen "Gaslager" (z.B. Gitterbox außerhalb des Gebäudes) zu deponieren oder gilt diese Vorschrift erst ab einer größeren Menge an Gas(flaschen)?


    Danke schon mal für die Antworten!

    Gruß,

    Markus