Beiträge von Thorsten S.

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    Hi...

    ...... und wir machen bei uns die Aktion "Treppe statt Aufzug" um die Bewegung zu fördern.

    ist ja auch okay... solange man nix dabei in den Händen hält..

    Und beim Thema Handlauf benutzen: Es wurden tatsächlich mal Firmen als das "non plus Ultra" im Arbeitsschutz propagiert, bei denen Abmahnung für die Nicht-Benutzung des Handlaufs angedroht und ausgesprochen wurden. Wobei ich das jetzt nicht bewerten möchte...
    Zu einer dieser (amerikanischen) Firmen habe ich meine eigene Einstellung.

    Hi, herzlich willkommen und viel Erfolg dann auch von mir...

    zum Thema:
    aus meiner Erfahrung heraus enthält dein Thema zunächst erst einmal ein ziemlichen Happen Brandschutz.
    Aber:
    Wenn du dich auf die Organisation von Büroarbeitsplätzen, Raumnutzung und Bildschirmarbeit fokussierst hast du schon noch einen ordentlichen Packen, den du bearbeiten kannst.
    Haken, von meinem Gesichtspunkt her, könnte sein, dass du relativ viel mit Grafiken, Plänen etc. arbeiten müsstest.
    Wenn du das von deinen Fertigkeiten und der verwendeten Software her darstellen kannst ist es sicher ein gutes und interessantes Projekt...

    Halte uns mal auf dem Laufenden... |?

    Hi,

    wie schon geschrieben behandelt die Verordnung das Arbeiten in Druckluft, also in einem Raum mit, gegenüber Normaldruck, erhöhtem Druck.

    Die "normale" Anwendung von Druckluft wird über die Betriebssicherheitsverordnung bzw. über die Druckgeräterichtline beschrieben.
    Diese sehen nach meiner Kenntnis keine "Fachkraft für Druckluft" vor.

    Hallo Jörg,

    welchen Umfang willst Du abdecken?
    Für Mitarbeiter nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten ja im großen und ganzen dieselben Regularien, wie für deine eigenen Leute!

    Bei Handwerkern, Besuchern etc. kommt es darauf an. Schlussendlich müssen die beteiligten Arbeitgeber ihre jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen miteinander abstimmen.
    Im Zweifelsfall würde ich vorrangig auf die Stellen schauen, wo Euer Betrieb eine Gefährdung für die Fremdfirmenmitarbeiter darstellt.

    Dann würde ich noch schauen, was die tun können, und was deine Leute gefährden könnte (Einsatz von Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln etc.).
    Den Details sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt....

    Hi Siggi,

    hast du mal in die Anhänge zur Abwasserverordnung geschaut?
    Da sind einzelne Branchen mit Grenzwerten der zu erwartenden Belastungen aufgeführt (hatte in meiner Zeit bei der Textilindustrie regelmäßig den Anhang 38 vor Augen)

    Auch als Indirekteinleiter kann eine entsprechende Genehmigung erforderlich sein - habt ihr die, stehen da Grenzwerte für euer Abwasser drin.
    Habt ihr keine, braucht aber eine, muss sie beantragt werden
    Und ehe "Ungemach droht" kann ein Gespräch mit der entsprechend zuständigen Behörde hilfreich sein - es kann aber auch schlafende Hunde wecken.

    Hallo Siggi,

    ein paar Vorschläge (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) - Problematisch ist halt immer die Messbarkeit:
    - Erstellung bestimmter neuer Prozesse
    - zeitnahe Info bzgl. Änderungen im Regelwerk
    - eigene Fortbildungen
    - Beteiligung an Unterweisungen (Erstellung von Inhalten, Teilnahme an Wissensvermittlung...)
    - kannst du deine Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen quantifizieren?
    - Begehungen
    ...
    mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein... aber vielleicht hilft es dir.
    Ob es gerade bei den Angelsachsen sinnvoll ist zu viel in eine Zielvereinbarung zu packen ist dann immer die nächste Frage.

    Hi...

    generell ist das Thema natürlich im Rahmen des "Compliance" und damit von der Wertigkeit recht hoch angesiedelt.
    Eingeordnet ist es bei uns jedoch nicht explizit beim Arbeitsschutz.

    Schlussendlich reden wir bei Verstößen gegen das AGG von Rechtsverstößen mit der Option auf entsprechende Arbeitsrechtliche Konsequenzen.
    Das kann dann naturgemäß nicht mehr bei einer beratenden Stabsstelle liegen.

    Hallo allerseits...

    Ich habe gelernt, das bei einem bestimmungsgemäßem Umgang --> Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, regelmäßige DGUV V3 Prüfung, Einsatz entsprechend der Herstellervorgaben <-- für den Nutzer keinerlei Gefährdungen bestehen.

    ... Und jetzt komme ich mit der Betriebssicherheitsverordnung um die Ecke, die da sagt, dass neben dem bestimmungsgemäßen Gebrauch auch die "vernünftigerweise anzunehmende Fehlbedienung" in die Ermittlung von Schutzmaßnahmen einbezogen werden muss...

    Das heißt aber auch immer noch nicht, dass man das anschneiden irgendwelcher Kabel o.ä. in beinahe "suizidaler" Absicht auch noch berücksichtigen muss. Zum Glück dürfen wir die Risikobewertung noch unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstand vornehmen.

    Wo wir schon über neues reden...

    5 Finger Death ÜPunch sind auch mit einem neuen Album im Rennen...
    "And Justice vor None"...

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    :rock2:

    Hi...

    für Metalheads was ganz neues:
    Tremonti mit dem neuen Album "A Dying Machine"

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    Also ich weiß schon wo ich am 2.8. ab 14:30 bin :rock2:

    Hi...

    da ich mich ja inzwischen auch im Flughafenbereich herumtreibe kenn ich die Thematik tatsächlich.
    Zum einen werden in der Regel bei angekündigter Gewitterlage die entsprechenden Verantwortlichen grühzeitig informiert.

    Wenn die Wetterlage dann entsprechend eindeutig ist, werden alle Arbeiten auf den Vorfeldbereichen und auch den entsprechenden Bahnen eingestellt.
    Bei der Abfertigung ist das ja vor allem wichtig, da bei einem Einschlag imLuftfahrzeug ja auch der Bereich im Umfeld gefährdet ist.

    Interessanter sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen in den Freibereichen (Befeuerung, Taxyways o.ä.).
    Da muss daran gedacht werden, dass auch diese Arbeiten (in der Regel ja anderer Betriebsbereich) rechtzeitig eingestellt werden.

    Dennoch danke für den Artikel - er verdeutlicht wieder einmal,wie wichtig dies ist!

    Hallo Drexta,

    zunächst einmal sind die vorliegenden Informationen natürlich etwas dürftig, um die Situation detailliert beurteilen zu können.
    Ich persönlich habe diese Vermerke aber noch in keiner Betriebsanleitung gelesen.
    Nach meiner Einschätzung hat sich der Hersteller etwas dabei gedacht diesen Vermerk in die Betriebsanleitung aufzunehmen.

    Entweder erfordert das Arbeitsmittel aufgrund eines gewissen Risikos die dementsprechenden Kenntnisse des Benutzers oder der Prozess selbst ist nicht ganz einfach.

    Hast Du einmal Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen und ihn selbst dazu befragt? Er selbst hat sicher bessere Kenntnisse mit welcher Intention dieser Passus aufgenommen wurde.

    Hi...

    ich finde gerade die Handhabung des Löscher mit Feuer ist das Wichtigste.
    - Wo stehe ich? (Richtung, Distanz)
    - Wie verhält sich das Feuer wenn das Löschmittel einwirkt?
    - wie unterscheiden sich die Löschmittel beim Einsatz?

    Das kann man wirklich nur dann begreifen und einschätzen, wenn da auch wirklich ein Feuer ist!

    Hi...

    ergänzend zu den bereits guten Vorschlägen der Kollegen eine Frage von mir:
    Was möchtest Du mit dem Kataster erreichen / abbilden?
    Eine reine Rechtssicherheit im Sinne der Gefahrstoffverordnung? Dann bist Du mit den Angaben schon da, wo die hin willst...

    Je nach Anwendung und Verwendung und auch je nach Rechtsgebiet können weitere angaben sinnvoll sein.
    Was ich gerne mit hinein nehme sind AGWs (soweit vorhanden) und bei Gemischen Angaben zur Zusammensetzung.
    Bei der Handhabung verschiedener brennbarer Flüssigkeiten finde ich es auch nicht verkehrt, den Flammpunkt da schon mal mit zu nennen.
    Die Möglichkeit, dass SDB oder auch weiterführende Dokumente damit zu verlinken kannst Du, je nach System, ja auch einpflegen lassen.

    Letztendlich gilt es für dich den Kompromiss zu finden, zwischen:
    - welche Angaben sind verpflichtend notwendig?
    - welche Angaben sind für den Verwender hilfreich?
    - wie groß darf die Datenbank werden, ohne dass die Übersichtlichkeit leidet

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe da einmal eine Frage zum Thema Gehörschutz. Ich kann mich an eine Diskussion erinnern, bei der es um die Einstufung von Gehörschutz in die Kategorie 3 ging.
    Demnach müsste es beim Gehörschutz ähnlich intensive Unterweisungen geben, wie dies beim Atemschutz oder der PSAgA der Fall ist.

    Leider finde ich dazu trotz intensiver Recherche keine Rechtsquelle zu... :/?(8|
    Bin ich da einem "Hoax" auf den Leim gegangen oder hat von Euch jemand eine Quelle, bei der weitere Infos zu der Thematik zu finden sind?

    Danke schön im Voraus schon einmal...