Beiträge von nille_kap

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hatte mir erhofft näheres zu Fortbildungsveranstaltungen des BSB herauszufinden.

    Die DGUV sagt ja nur Fortbildungsthemen können ... sein. Was genau jetzt eine Fortbildung ist und was nicht sagt die DGUV hingegen nicht. TÜV, DMT, vds bieten Fortbildungsveranstaltungen an und bescheinigen diese dann auch. Aber was ist zum Beispiel, wenn ich im vdi in einem Richtlinienausschuß zum Thema Brandschutz tätig bin? Kann die Teilnahme auch als Fortbildung des BSB gezählt werden?

    Auch wenn die Beiträge inzwischen schon einige Zeit zurücke liegen muss ich hierzu teilweise kurz Stellung nehmen.

    1.)Bei der Ausbildung zum BSB selbst ist dies klar geregelt. Hier wird gemäß DGUV vorgegeben, wer ausbilden darf und damit ist der Begriff des Brandschutzbeauftragten sehr wohl baurechtlich geschützt.

    2.) Ebenso ist es ganz normal, dass innerhalb eines Brandchutzkonzepts keine konkreten Anforderungen im Sinne von "der Brandschutzbeauftragte muss jeden Tag um 17 Uhr den notwendigen Flur kontrollieren" verfasst sind.

    Das Brandschutzkonzept ist gänzlich auf Umsetzung zu überprüfen. Das Brandschutzkonzept (in NRW) muss entsprechend der PrüfVO aufgebaut weren und enthält daher zwangsläufig zahlreiche Anforderungen.

    Z.B.

    -sind die Rettungswege ausreichend breit, und frei.

    -stehen die Löschmitteleinheiten entsprechend des Brandschutzkonzepts zur verfügung,

    -sind Öffnungen in den brandschutztechnisch bemessenen Wänden entsprechend geschottet ...usw.

    3.) Dem o.g. Ausflug zur Schalke Arena habe ich auch bereits beigewohnt. Vllt. sollte man dabei nur erwähnen, dass es sich bei der Veranstaltung um ein zweitägiges Seminar (Fortbildung des BSB) handelt und der beschriebene Ausflug nur ein geringer Teil davon ist.

    Viele Grüße

    Niels