Beiträge von Toxic1900

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    Vielen Dank für eure Hilfe !

    Handbohrmaschine war wohl gestern der falsche Begriff. Ich habe noch einmal mit unserem Facility Management gesprochen, es geht sich hier mehr um Schraubenzieher / Schraubenschlüssel, Hammer etc.

    Dabei hilft die BGI 533 sehr gut weiter. Ich werde die Info ans Facility Management weiter geben. Die Unterweisung der jeweiligen Angestellten muss Bestandteil der "Übergabe" sein. Das ist mir nun klar. Welche Aufgaben von den Kolleg*innen vor Ort dann ausgeführt werden "dürfen" muss dann von deren Seite entschieden werden.

    Ihr habt mir sehr geholfen. Dankeschön!8):doppelthumbsup: !

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Um unser Facility Management zu entlasten, wollen wir unsere Einrichtungen (mehrere Wohneinrichtungen und Kindertagesstätten) mit einem Werkzeugkasten ausstatten. Damit wollen wir erreichen, dass die Angestellten vor Ort "kleinere handwerkliche Tätigkeiten" ausführen können. Also Bilder aufhängen, kleinere Möbelstücke zusammenbauen oder sonstige Tätigkeiten, die jeder auch selbst zuhause machen würde.

    Meine Frage ist nun, gibt es dort irgendwelche Vorschriften ? Wo muss eine Grenze gezogen werden, darf z.B. ein Angestellter ohne Unterweisung eine Handbohrmaschine bedienen? Oder gibt es irgendwelche Vorgaben welche handwerklichen Tätigkeiten jemand ohne Schulung und "Fachkenntnisse" durchführen darf ? Muss PSA zur Verfügung gestellt werden? Oder kann unser FM entscheiden, was gemacht werden darf und was nicht?

    Wir würden dann gerne eine Art "Betriebsanweisung" beifügen auf der die wichtigsten Verhaltensweisen aufgeführt sind.

    Würde mich über eine kurze Antwort freuen.

    Liebe Grüße :)

    Guten Tag zusammen,

    vielen Dank für eure Hinweise !
    In der DIN14675 wird von der Ausführung der DKM selbst gesprochen, hier ist es klar und mir bewusst, dass diese, wie beschrieben rot bzw blau mit entsprechendem Test auszuführen sind.

    Meine Frage war auf die zusätzliche Beschilderung bezogen um die Erkennbarkeit zu verdeutlichen. Ich denke aber, wenn ich die von Hunger-Tobias empfohlenen blauen Kennzeichnungen verwende mache ich nichts falsch. Das würde ja nur die DIN14675 bestätigen und entsprechend "erweitern"

    Vielen vielen Dank für eure Hilfe !

    Hunger-Tobias Vielen Dank ! Das ist tatsächlich schon einmal ein Anfang, ich scheine zumindest nicht der einzige zu sein der sich schon einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt zu haben. Jetzt müssten die Schilder nur noch lang nachleuchtend zu bekommen sein, dann würden sie sofort gekauft werden !

    Nur die Frage ist, wäre eine solche Kennzeichnung denn zulässig, oder ist eine rote Kennzeichnung verpflichtend? :wacko:

    Hallo zusammen,

    ich stelle mir eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von nicht zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Bzw. über die Kennzeichnung der Handdruckknopfmelder von einer solchen Anlage, diese löst ja "nur" einen Hausalarm aus.

    Laut der ASR 1.3 müssen Brandschutzeinrichtungen ja in "rot" gekennzeichnet werden, dies müsste ja dann auch für die Druckknopfmelder gelten. Das Problem ist nur, dass dadurch (zumindest für mich) suggeriert wird, dass im Falle einer Auslösung per Druckknopfmelder automatisch die Feuerwehr informiert wird. In der alten Kennzeichnung (BGV A8 glaube ich) ist ja aufgeführt, dass blaue Kennzeichnungen für Hauslarme und rote Kennzeichnungen für aufgeschaltete Brandalarme stehen.

    Jetzt zu meiner Frage wie Kennzeichne ich die Druckknopfmelder richtig ? Ein blaues Druckknopfmelder Schild ist mir nicht bekannt.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem gut deutlich machen, ansonsten stellt mir gerne Rückfragen !

    Vielen Dank für eure Hilfe ! 8)