Beiträge von Stefan Schnackig

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    Moin,

    Bildschirmarbeitsplätze sind als belastungsarm anzusehen. Würde es keine Arbeitsplätze mit einer höheren Gefährdung geben, die bevorzugt behandelt werden kann/sollte?

    Bei uns reiten viele Vorgesetzte auch auf den Bildschirmarbeitsplätzen rum, schicken aber gleichzeitig aber Mitarbeiter alleine in irgendwelche Gruben.

    Ansonsten würde ich aber auch mit der genannten Branchenregel eine zusammengefasste Checkliste erstellen. Würde mich da aber auch auf das Wesentliche konzentrieren. Je nachdem, wie ausführlich du in der Gbu erklärst, dürften es deutlich weniger als 12 Seiten sein.

    Moin,

    aus den Büros kommen die meisten beschwerden, daher wollen wir hier erstmal ansetzen und dann Stück für Stück sämtliche Arbeitsplätze abarbeiten.

    Da wartet noch allerhand Arbeit auf uns, aber irgendwo müssen wir mal anfangen.


    Vielen Dank an alle, ich denke ich kann damit erstmal arbeiten.

    Sollte ich weiter Fragen haben, melde ich mich nochmal |?

    Guten Morgen zusammen,

    bei uns im Unternehmen wurden wohl noch nie Arbeitsplatz- bzw Arbeitsablauforientierte Gefährungsbeurteilungen durchgeführt.

    Ich bin jetzt am Vorbereiten und zusammentragen der relevanten Vorschriften die hier greifen. Im ersten Schritt sollen die Bildschirmarbeitsplätze der verschiedenen Abteilungen beurteilt werden.

    Z.B.: DGUV 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze; ASR A-1.2; 1.6; 1.7; 2.3; 3.4; 3.5; 3.6 usw.

    Jetzt die Frage: Gibt es einen offiziellen Vordruck bei der BGHM, oder Formular dafür? Auf der HP konnte ich leider nichts finden. Nur die Gefährungsbeurteilungen KFZ-Werkstätten allgemein :/

    Oder muss ich mir das "Formular" dann selber zusammen basteln, unter berücksichtigung geltender Vorschriften und technischer Regeln?

    Beste Grüße aus Nürnberg

    Also hier das versprochene Update:

    Es gibt hier keine Grundsatzentscheidung oder schriftliche Rechtsgrundlage ob eine Bestellung zum XY-Beauftragten nach einem Geschäftsführerwechsel neu aufgesetzt werden muss, oder nicht.

    Im Optimalfall wird dieser Sachverhalt bereits bei der Bestellung geklärt und schriftlich fixiert, dann sind alle Parteien auf der sicheren Seite.

    Im Streitfall sind das Einzelfallentscheidungen, die bei Bedarf vom Arbeitsgericht geklärt werden müssen.


    KomNet-Dialog 42548

    Titel: Endet die Beauftragung nun mit Wechsel des Unternehmers bzw. mit Wechsel der beauftragenden Führungskraft?

    Gruß

    Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

    Ich habe das Thema mal mit einem Arbeitsrichter besprochen, und der sagte mir das alle Beauftragungen und Bestellungen von Geschäftsführerwechseln unberührt bleiben.

    Genauso wie Arbeitsverträge, die ja sonst auch alle ungültig werden würden, nur weil der GF oder Vorstandsvorsitzende o.ä. ersetzt werden.


    Von daher bin ich (ohne rechtsverbindlichkeit) der Meinung das Beauftragungen und Bestellungen nicht erneuert werden müssen.

    Stellt euch mal vor, der Werksleiter bei Schaeffler in Herzogenaurach wird ersetzt und darf dann erstmal 7500 Arbeitsverträge, plus Anzahl "X" an Beauftragten neu bestellen usw. nur weil der neue Chef vor Ort ist und das Unternehmen vertritt...Würde keinen Sinn ergeben.

    Anders verhält es sich natürlich wenn die Rechtsform geändert wird, oder umfirmiert oder Übernommen von Konkurent o.ä. Dann muss natürlich alles auf das neue Unternehmen angepasst werden, weil es das alte Unternehmen ja nicht mehr gibt, und damit die Rechtsgrundlage aller Verträge nichtig ist.

    Hallo zusammen,

    mir stellt sich grade die Frage, ob nach einem Führungskräftewechsel die Beauftragungen erneuert werden müssen? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?

    Vielen Dank schon mal vorab.

    Das würde mich aber nun auch mal interessieren.
    Ende März bekommen wir einen neuen GF. Muss er die ganzen Befähigungen der Führungskräfte nun neu ausstellen oder sind die auch mit Unterschrift des alten GF noch gültig?

    Die sind auch ohne Unterschrift des neuen GF noch gültig.

    Eine Ernennung/Berufung zu einer bestimmten Tätigkeit (Brandschutzbeauftragter o.ä.) ist bis zum Widerruf gültig.

    Ähnlich verhält es sich ja mit Zusätzen zum Arbeitsvertrag. Solche bleiben ja ebenfalls bestehen, bis ein Widerruf erfolgt.

    So lange sind die Rechte und Pflichten bindend.

    Geht es bei diesem "Urteil" nicht nur um einen ganz bestimmten Fall mir einer ganz bestimmten Gefährundsbeurteilung?!

    Soweit ich das jetzt gelesen habe geht es ja um eine Betriebsvereinbarung die nicht zustande kam weil sich der AG und der BR nicht einigen konnten, in wie weit der BR mitbestimmen WILL...aber nicht durfte oder nicht einbezogen wurde, oder, oder, oder.

    Das betrifft ja jetzt nun nicht alle Gefährdungsbeurteilungen mit allem drum und dran, sondern nur diesen einen Betrieb bei dem der BR mehr Mitspracherecht haben möchte.

    Für mich liest sich das so, das sich der BR aufführt wie ein kleines Kind weil es eingeschnappt ist...

    Aber das ist nur die subjektive Wahrnehmung.

    Hallo zusammen,

    Extremerlebnisse sowie Notfallsituationen nach Unfällen führen oftmals zu Belastungen und Traumatisierungen bei den betroffenen Mitarbeitern. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können die Folge sein. Eine frühzeitige psychologische Betreuung ist sinnvoll, um solche Folgen zu vermeiden. (Siehe DGUV-I 206-023). https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3227

    Wer hat diese Ausbildung schon angeboten oder vielleicht selbst daran teilgenommen ?

    Gibt es Erfahrungen Eurerseits ?



    Bei Einzelereignissen (Unfällen oder anderen traumatischen Erlebnissen) ist ein professioneller Seelsorger gefragt und anschließend weiterhin professionell betreut bis klar ist, dass das Thema abgehandelt ist, und keine Gefahr mehr besteht (zumindest offensichtlich).

    Ich kann mich hierbei nur elschwoabos nur anschließen, dass das nicht jeder machen kann.

    Hier müsste professionelle Hilfe geholt werden.

    Als Ersthelfer vor Ort ist es vollkommen ausreichend wenn einfach jemand da ist, da benötigt es !Meiner Meinung nach! keine zusätzliche Ausbildung.

    Leider ist das nicht so einfach wie ein gebrochener Knochen oder eine Schnittverletzung.

    Kurzum: von Mitarbeitern die ein solches "Amt" übernehmen halte ich nicht wirklich viel...Um Spontan in einer Stresssituation jemandem zur Seite zu stehen bedarf es relativ wenig, außer nicht auszuflippen und ruhig zu bleiben. Und das sollte jeder können der nicht panisch wegrennt.

    Bei langfristiger Erkrankung:

    Ich denke die größte Herausforderung hier besteht darin, zu erkennen ob jemand bereits in dem Stadium ist und Hilfe benötigt.

    Meine persönliche Erfahrung mit psychischer Erkrankung ist das man es nicht Abschätzen kann ob und wie weit der Betroffene belastet/erkrankt ist. Und wenn der Betroffene keinen Willen hat (bzw sich selbst eingestanden hat das er/sie ein Problem hat), wird das auch nichts mit der Behandlung und "Frühwarnsystemen".

    In meine privaten Umfeld habe ich so einen Fall (er weiß das er ein tiefgreifendes Problem hat, ist auch hin und wieder in psychoterapeutischer Behandlung, "entlässt" sich aber immer wieder selbst weil es ist ja gut...seine Umwelt nimmt er kaum noch wahr, und wenn man ihn darauf anspricht ist er stolz mit welchen Mitteln er den behandelnden Arzt "bestochen" hat, um 2 Monate eher aus der Therapie entlassen zu werden) bei dem keiner weiß ob der Mann eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Es scheint zumindest nicht so weit zu sein, das ihn die Therapieklinik einbehalten oder anderweitig geschlossen verlegt hat.

    Der Mann muss sich selbst helfen indem er akzeptiert das er Hilfe benötigt und diese auch annimmt, und nicht alle pieps lang feststellt das es unangenehm ist sich seinen persönlichen Problemen zu stellen und sie zu bearbeiten und zu lösen.

    Ich hab eine Frage:

    Als ich meinen Arbeitsunfall hatte und im Krankenwagen saß, fragte man mich , ob ich was getrunken habe... hatte ich natürlich nicht und dem Test zugestimmt.

    Wenn er sich nun nachts vom Unfallort entfernt. Und 10 Stunden später zum D arzt geht... Ist es dann für die BG nicht von Interesse, ob er alkoholisiert war? Würde dann nicht ein Selbstverschulden vorliegen?

    Ich würde aus dem Bauch heraus denken, dass es abgelehnt werden könnte, gerade da es eine Feier war...

    Oder seh ich das falsch?

    Das ist im Artikel den kelte gepostet hat sehr detailliert beschrieben...

    Ich wage den Blick in die Kristallkugel, und sage ganz klar: Nein.

    Begründung: Auch wenn die Weihnachtsfeier eine innerbetriebliche Veranstaltung ist, ist sie in der Freizeit, und nicht während der bezahlten Arbeitszeit. Außerdem ist die Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier freiwillig und kann nicht angeordnet werden.

    "Versichert ist nur der, der seiner versicherten Tätigkeit während seiner Arbeitszeit nachgeht, oder einen Auftrag von seinem Vorgesetzten erhält" (freie Wortwahl)

    Ergo: Bei einem Unfall in der Freizeit (oder auch in der Pausenzeit) ist der Mitarbeiter nicht über die BG versichert.

    Guten Morgen,

    wie wäre es denn erstmal mit einer Vorstellung im entsprechenden Thread?

    Zu der neuen Ausbildungsordnung kann ich nicht viel sagen, da ich trotz ankündigung nochmal in den alten Ablauf gerutscht bin (BGHM in Lengfurt und Sennfeld).

    Ich denke hier hilft nur eines: Aktuell Augen zu und durch, und immer wieder ein Feedback (das sollten so viele wie möglich machen) in dem sachlich und fachlich korrekt beschrieben steht was verbesserungsfähig ist. Und zwar mit konkreten Lösungsvorschlägen.


    Alles andere bringt nicht wirklich viel, da es an den falschen Stellen ankommt, und aufgrund von zuviel Emotion den falschen Touch bekommt.

    Wie eine "beschwerde" beim Chef: "Chef, mein Rücken macht mich kaputt! Mach was anders!" damit wird man nicht weit kommen...

    "Chef, mein Rücken macht mich wegen dem zu niedrigen Schreibtisch und dem ausgeleiherten Bürostuhl kaputt. Ich brauche für meine Arbeit bitte einen höhenverstellbaren Schreibtisch und einen neuen Bürostuhl, damit ich entspannter Arbeiten kann und weniger ärztliche Behandlung benötige." Damit stößt man schon eher auf offene Ohren.

    Gleiches gilt in diesem Fall: Schreibt alles nüchtern und faktisch zusammen und macht Verbesserungsvorschläge...

    Beste Grüße

    "ISO 50001:2018; 9.3 Managementbewertung; 9.3.1: Die oberste Leitung muss das EnMS der Organisation in geplanten Abständen bewerten, [...] mit der strategischen Ausrichtung der Organisation sicherzustellen."

    "ISO 50001:2018; 3.1 Organisationsbezogene Begriffe; 3.1.2: oberste Leitung: Personen oder Personengruppe, die eine Organisation (3.1.1) auf der obersten Ebene führt und steuert."

    Und da alle anderen ISO´s aufgrund der neuen HLS gleichermaßen angepasst wurden oder werden, kann man sich hierauf berufen.

    Ich denke da ist schon recht eindeutig beschrieben an wen man berichten muss, viel mehr muss man den Chefs da gar nicht sagen. Der Abteilungsleiter ist kein Entscheider der Gelder frei gibt oder ähnliches.

    Es spielt ja keine Rolle ob es die ISO 9001, 14001, 45001 etc. ist.

    Alles was unterhalb der Chef-Etage ist, ist verschwendete Zeit. Da kannst Du auch was Sinnvolles arbeiten.

    Vor allem geht es im Managementreview ja um das Gesamtunternehmen und nicht um einzelne Teilbereiche. Da geht es um "Standort A hat folgende Statistik, Standort B hat folgende Statistik, Standort C hat das besser gemacht, das sollte man auf die anderen übertragen".

    So zumindest meine Sicht auf das Review.

    Hallo Mike,

    super Grafik, mir geht es nur nicht um die Wege, sondern um den Aufenthalt in der Kita.

    Viele Grüße, Klaus

    Guten Morgen,

    mein Kenntnisstand besagt das der Aufenthalt in der KiTa nicht von der BG abgedeckt/verisichert ist.

    So lange man sich im Verkehrsmittel befindet ist man versichert, sobald das Verkehrsmittel verlassen wird um die Unterbrechung anzutreten (in dem Fall aussteigen und das/die Kind/er in die KiTa zu bringen) ist das "Privatvergnügen" und muss über die gesetzliche Krankenkasse abgewickelt werden. Quasi wie ein Freizeitunfall.

    Auf der Grafik ist das Super dargestellt, da kannst Du die Bäckerei durch KiTa ersetzen...

    Beste Grüße

    Hallo miteinander,

    bei uns in der Werkshalle rangieren Nutzfahrzeuge ca. 10 mal am Tag mit dem Rückwärtsfahrsignal (110 dB) . Die Expositionszeit dauert ca. 1-2 Minuten.

    Was würdet ihr unternehmen?

    Sind hier 110 db(A) oder (C) gemeint?

    Ich glaube ich weiß welche Signale du meinst, und kann mir eigentlich nur schwer vorstellen das der Piepser beim Rückwärtsfahren beim LKW 110 db(A) erreicht.

    Wie meine Vorschreiber bereits erwähnt haben: Differnziere zwischen db(A) und db(C), führe ordentliche Messungen durch, und dann entscheide auf der aktuellen Rechtsgrundlage was zu tun ist.

    Ich denke mehr kannst Du (zumindest spontan) nicht machen, außer die Leute aus dem Bereich zu "entfernen" oder Gehörschutz zu verteilen.

    Beste Grüße