Beiträge von A_B
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Meinst Du Druckkessel oder Druckbehälter?
Was fällt unter die Druckgeräterichtlinie bzw. was sind einfache Druckbehälter? -
Schau mal in die ASR A1.6 und ASR A2.1. Vielleicht gibt es irgendwelche Paralellen.
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In der jeweiligen DGUV V2 § 4 Absatz 6 sind die Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde definiert. Bei der BGHM steht dort z.B.
Der Ausbildungslehrgang nach den Absätzen 2, 4 und 5 umfasst die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und das begleitende Praktikum. Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die nachfolgenden Rahmenthemen: − Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe − Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung − verkettete und flexible Systeme − komplexe Verkehrssituationen. ...Konkretisiert wird das im Anhang 2 der jeweiligen DGUV Vorschrift 2.
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Lass ihn Dir von dem Unternehmen geben. Die müssen ihn wissen.
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Ich habe den Zugang nach 132 Beiträgen immer noch nicht
Es zählt nicht nur die Quantität sondern auch die Qualität der Beiträge.
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....das ist bei uns das Gespräch nach § 14 (1) 3 und (3). Praktisch das eingemachte.
Übrigens. In § 1 sind mir die Absätze 2, 3 und 4 erstmalig aufgefallen. Warum gilt das MuSchG nicht für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen? Obwohl Absatz 4 explizit darauf hinweist, dass dieses Gesetz für jede schwangere Person gilt --> dann der Nachsatz Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Sind Beamtinnen anders?
Das (zusätzliche) Schutzbedürfnis ist geringer. Die haben aufgrund ihrer Tätigkeit schon weniger Stress und mehr Ruhephasen.
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Freispruch!!
Erstmal nen Schnaps jetzt!Wie / Womit hat das Gericht das begründet?
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Du solltest nur im Hinterkopf behalten, dass es den Gefahrstoffbeauftragten offiziell nicht gibt, bzw. in keiner Vorschrift erwähnt/gefordert wird.
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Egal ob Urkunde oder nicht. Die betroffene Person sollte zur eigenen Absicherung einen "Befähigungsnachweis für Kranführer" haben, der vom Ausbilder unterschrieben wurde und eine schriftliche Beauftragung vom jeweiligen Unternehmen. Siehe DGUV-Grundsatz 309-003
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Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt durchaus Dokumente auf denen ein Name steht, aber dessen Eigentum ist es trotzdem nicht.
Beispiel?
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Es ist richtig, die Dokumente gehören dem, dessen Name drauf steht. Evtl. läßt sich über den Lehrgangsveranstalter Ersatzdokumente beschaffen. Einfach mal nachfragen (lassen). Als Inhaber solcher Dokumente gebe ich die nie bei meinem Arbeitgeber im Original ab.
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... Da gibts jetzt Abschlüsse nach ISO Norm und nach EN Norm. Habe ich das jetzt nur falsch verstanden oder muss ich mich jetzt vorher entscheiden???
Im Bereich ZfP ist mir nur die DIN EN ISO 7912 geläufig. Ansonsten bei der SLV anrufen.
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Rund um die DGUV Vorschrift 2 (Wie berechnen sich die Betreuungszeiten etc.), Aufbau Gefährdungsbeurteilung, Abwicklung von Aufträgen usw.
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DIe BG ETEM gab/gibt Vorgaben für die von ihr durchgeführte Ausbildung.
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Siehe TRBS 1203 Befähigte Person. Wenn 2.2, 2.3 und 3.3 erfüllst, nur zu.
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...Mit zunehmenden Alter werde ich egoistischer. Es muss nicht unbedingt jeder Kurs sein, der einen Zettel bringt, sondern der Kurs muss mir etwas bringen. ...
Sehe ich genauso. Wobei ein Zettel und dann von einem namenhaften Anbieter nicht zu unterschätzen ist. So wie das im Moment aussieht, habe ich die Gelegenheit nächstes die Qualifikation zum SV für Druck zu starten. Dadurch das ich auch hier mal mich zur "Befähigten Person " und zum SFI weitergebildet habe bzw. weiterbilden lassen und dieses durch Zettel nachweisen kann, hat sich die Ausbildungszeit von 17 auf 13 Monate und somit auch die Anzahl der praktischen Pflichtprüfungen verkürzt. Eine weitere Verkürzung ist im Gespräch.
...Es gibt so viele dubiose Anbieter, die wunderschöne Zettel ausstellen. Ich brauche den Inhalt der Zettel in meinem Kopf. ...
Ich möchte Anfang des Jahres eh den Inhalt des ein oder anderen Ordners digitalisieren. Vielleicht läßt sich was machen, dass Du Dir im Vorfeld einen Überblick über den Seminarinhalt machen kannst.
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Ich finde, die BG RCI hat schon recht viel. Die befähigte Person erstellt nicht nicht das EX-Dokument. Sie prüft lediglich, ob die Anlage den Vorgaben entspricht. Vermutlich wirst Du die Themenfelder "Befähigte Person" und "Aufstellen eines EX-Dokuments" nicht mit einem Seminar abdecken können. Ich selber habe die Befähigte Person 2015 bei den blauen erworben und war recht zufrieden mit dem Seminar.
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Schon bei der BGRCI geschaut?