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Beiträge von Volker D.
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Alter,
jetzt muss ich mal grob werden. Hier stellt jemand eine sinnvolle Frage und bekommt dann von Usern, denen es offensichtlich am Leseverständnis fehlt, negative Bewertungen.Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch?!?
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Moin,
die G 37 ist keine Pflicht-Vorsorge, sondern eine angebotsvorsorge Untersuchung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten soll. Ob das zu tun ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Rechtsgrundlage ArbMedVV
Ein Blick in den Verordnungstext hilft beim Verständnis. In der aktuellen Version (ArbMedVV 2019) heißt es im Anhang:
„Tätigkeiten an Bildschirmgeräten
Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.”
Beste Grüße
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Vielen Dank für die Information :doppelthumbsup:
Ganz schön aufgebläht....mein lieber Scholli
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Hallo Herr Schmeisser,
Hintergrund meiner Fragen diesbezüglich, mir wurde vor
geraumer Zeit die Möglichkeit der Mitarbeit im betreffenden
DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze
(Sicherheitskennzeichnung) angeboten. Jetzt steht die erste
Sitzung an, an der ich teilnehmen darf.
Mein Standpunkt: Kritisch. Ich habe nicht den Eindruck, damitstetig ein "mehr an Kennzeichnung", auch mit mehr Sicherheit
verbunden ist. Ferner die Rolle der DIN-Normen insgesamt,
gerade in der täglichen Praxis.
Kann ich verstehen, aber sehen Sie das doch als Chance! Also, wenn ich Themen im Brandschutz hier wirklich "folge", dann sind das Themen von Ihnen. Sie scheinen ein Fachmann zu sein und den Brandschutz zu leben. Also, wenn Sie dabei sind in so einem Ausschuss, dann nutzen Sie:
a) Ihr Wissen
b) die Erfahrungen durch die Fachkollegen und Sifas hier
c) Helfen Sie, Veränderungen herbeizuführen!
Also, nutzen Sie diese Möglichkeit um "Praxisnähe" zu verdeutlichen
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Nicht falsch verstehen, aber ich halte das für völligen Quatsch! Ich würde genau die Punkte, die hier genannt worden sind, den Arbeitgeber mal fragen, wie er diese umsetzen möchte
Ernsthaft: das geht weder aus sicherheitstechnischen Gründen, noch aus der Verantwortung bezüglich der Umgebung.
Für mich: ein Wunschdenken des Arbeitgebers!
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Guten Morgen,
schwierige Frage....bei Normen tue ich mich persönlich oftmals schwer, das es ja so eine Art "Empfehlung" ist und nicht zwingend einzuhalten.... Aber generell ein guter Hinweis und ein spannendes Thema. Ich leite das definitiv an unseren Brandschutz weiter. Vielen Dank!
Beste Grüße
Volker
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Der Austausch kommt hier immer automatisch
Krankenhaus? Auch mein Gebiet....spannend
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Also, ich finde die Rechnung von AxelS schon sehr großzügig gerechnet und muss ihm auch Recht geben: 120 Mitarbeiter (egal was das Unternehmen macht...selbst beim Betreuungsschlüssel von 2,5 pro MA), sind gut zu betreuen.
Ich gehe auch davon aus, dass der technische Leiter als "nebenbei Sifa" tätig ist. Wenn die anderen Themen zu viel "Zeit fressen", dann kommt die Sifa-Arbeit bestimmt zu kurz. Aber für Vollzeit reicht es auch nicht.
Also, entweder ein anderer MA macht die Ausbildung und übernimmt an seinen Arbeitsplatz prozentual den Job als Sifa oder die jetzige Sifa bekommt prozentual von den anderen Themen etwas abgezogen.
Aber wie anfänglich schon von CarstenM geschrieben: geh bitte mal ins Detail, ansonsten kann hier keine eine qualifizierte Aussage treffen.
Beste Grüße
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Moin,
das ist zulässig? Echt? Wäre bei mir damals sicher abgelehnt worden....war natürlich die alte Ausbildungsform, daher vielleicht...
Sorry, keine Erfahrung. Ich bin noch Oldschool und schreibe meine GBUs selbst.
Beste Grüße
Volker
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Ich schlage gerne auch in die Kerbe "Barrierefreiheit"! Wenn es die Tür des Vorraums ist, muss die für jedermann zugängig sein.
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Deine Vielseitigkeit wird dir sehr von Nutzen sein als Sifa! Top!
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Leider kann ich dir bezüglich der neuen Ausbildung nicht weiterhelfen, da ich meine Ausbildung noch in alter Form absolviert habe. Ich hoffe du findest jemanden, der dir ggf. Auskunft geben kann. Viel Erfolg bei der Ausbildung!
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Moin,
also, ich kenne das aus der Vergangenheit aus meinem damaligen Vorrichtungsbau. Leiter (Maschinenbauingenieur) durfte Pneumatik und Schwachstromspannung machen. Ab Steckdose und Starkstrom war er raus. Abgesehen davon: Stichwort CE Kennzeichnung -> das dürfen dann nur ausgebildete Personen machen.
Beste Grüße
Volker
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Super, echt cool. Danke für die Info
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Euch allen ein frohes, ruhiges und besinnliches Fest. Bleibt gesund